Einspruchformulierung gegen Bußgeldbescheid

  • Moin,


    Kann man das so lassen?


    Manchmal ist ja weniger mehr? :gruebel:


    14:47 Uhr P.S: Zum besseren Verständnis, Fotobeweis lässt auf eine Frau als Fahrer schließen!

  • Oder so in etwa...
    In obiger Angelegenheit erhebe ich Einspruch wegen... !
    Ich würde mein Einspruch vernünftig formulieren bzw. begründen !
    :gruebel:

    Einmal editiert, zuletzt von Domino (24. Oktober 2007 um 14:12)

  • Zitat

    Original von =DieSchabe=

    14:47 Uhr P.S: Zum besseren Verständnis, Fotobeweis lässt auf eine Frau als Fahrer schließen!


    Hast du vielleicht weibliche Gesichtszüge?? :cool3: :tot_lach:

  • Naja, also ich würde es nicht begründen, außer die Frau in dem Auto ist nicht deine Frau, Lebensgefährtin, Mutter usw. sonst dauert es nicht lange und sie erhält Post.

    Gruß Stefan

  • :dumdiedum: Nur mal gaaaanz nebenbei, :massa: @Chief, Du bis Cheffe, aaber ?(

    Zitat

    Original von Chief
    Dieser Beitrag wurde :gruebel::gruebel::gruebel:151 mal :gruebel::gruebel::gruebel:editiert, zum letzten Mal von Chief: Heute, 15:40

    :blabla:

    8)


    :D Nüx für ungut, hau rein, :D

    __________________________

    -----:mh:------Chris-----:mh:------

    :btt:
    __________________________

  • @ DieSchabe: Mehr muß nicht drinne stehen

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Zitat

    Original von snickeRRs
    :dumdiedum: Nur mal gaaaanz nebenbei, :massa: @Chief, Du bis Cheffe, aaber ?(

    :blabla:

    8)


    :D Nüx für ungut, hau rein, :D

    Falls es dir noch nicht aufgefallen sein sollte, das steht unter jedem seiner Beiträge, da er diesen Text schon seit über nem halben Jahr als Signatur verwendet. Wenn er was editiert, steht das dann noch mal mit 1 mal editiert drunter ;)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • @ Schabe,
    nach Deinem Einspruch wird wahrscheinlich ein Gerichtstermin bestimmt werden. Wenn Du den auch selber machen willst, solltest Du Dich gut vorbereiten. Tipps z, B. Literaturempfehlung gerne per pn. :perfekt:

  • Danke für die Antworten! :perfekt3:

    Hallo Ernst,

    meinst du wirklich, dass die das vor Gericht bringen? (Geringfügigkeit, 0 Chance)
    :gruebel:
    Fahrer ist eine Frau und ich werde vor dem Gericht bestätigen das ich der Halter und Beschuldigte bin, Punkt aus!
    Mehr möchte ich dazu nicht sagen! :nono:
    Ich gehe aber mal davon aus, falls es doch zum Gerichtstermin kommen sollte, die Sache für den eigentlichen Fahrer ja so oder so bis dahin verjährt ist! (Die Mühlen arbeiten ja nicht so schnell) :dumdiedum:
    Und ich, sofern mir der Name des Fahrers wieder einfällt, diesen dann dem Gericht mitteilen werde! :flüster:
    Was dann wieder zur Folge hätte, dass es zu einer Einstellung des Verfahrens (gegen mich) kommt!
    :streichel:


    P.S. Bei Gedächtnis Schwierigkeiten soll Gingium Spezial 80 helfen! :ich_bin_dumm:

  • Falls es zu einem Gerichtstermin kommt, mußt Du bestreiten, gefahren zu sein und mußt zum Beweis das Zeugnis der Fahrerin anbieten. Sobald drei Monate seit der Tat vorbei sind, kannst Du das schon im Ermittlungsverfahren beantragen, damit vermeidest Du unangenehme Kostenfolgen im Gerichtsverfahren. Gegen die Fahrerin ist nach 3 Monaten Sabbat.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)