Hab bei Bikerfreunde einen netten Hinweis auf ein Urteil gefunden, das sich erfreulich aufgeschlossen zeigt:
"Wer " BULLE" sagt und Polizist meint, handelt nicht mehr grundsätzlich strafbar. Ein Gerichtsurteil (Lg Regensburg, 6.10.2005, AZ: 3Ns97458/04) gestattet diesen beliebten Ausdruck in bestimmten Fällen ohne beleidigende Absicht. Beim Begriff "BULLE" habe spätestens nach der Fernsehserie "Der Bulle von Tölz" ein Bedeutungswandel stattgefunden."
Also ich habe bei der Benutzung dieses Ausdrucks noch nie Beleidigungsabsicht gehabt. Wie sieht´s bei Euch aus?
Gruß Bernd