Veränderungsumbauten von 04 auf 07

  • Hi Leute,

    ich verfolge gerade die Diskussion über den Powercomanderfall und überlegte mir wie das mit teilen ist, die von einer 2004er Blade in eine 2007er oder andersrum wandern, passen, aber nicht unbedingt baugleich sind.
    z.B. die Bremsscheiben oder so...

    ist das auch eine technische Veränderung oder ist das ok???

    Grüße Maxstar

    ......................
    Durch die Leidenschaft lebt der Mensch,
    durch die Vernunft exisistiert er nur!


    Grüße Maxstar

    2 Mal editiert, zuletzt von maxstar (10. November 2007 um 11:28)

  • alsoo, ich meine, daß es sich dabei um eine technische veränderung des modells handelt und eingetragen werden müßte!
    so wie auch ne stahlflex bremsleitung!

  • Seh ich auch so!

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von maxstar
    ... und überlegte mir wie das mit teilen ist, die von einer 2004er Blade in eine 2007er oder andersrum wandern, passen, aber nicht unbedingt baugleich sind.

    z.B. die Bremsscheiben oder so...

    ist das auch eine technische Veränderung oder ist das ok???

    Technische Veränderungen liegen vor, wenn am Fahrzeug Bauteile hinzugefügt, entfernt oder ausgetaucht und nicht durch baugleiche ersetzt werden.

    Veränderungen an der Bremsanlage sind dabei sozusagen der klassische Fall für das Erlöschen der Betriebserlaubnis im Sinne §19 Abs2. StVZO Satz 2 Nr. 2.

    Es wird wohl keiner bestreiten, dass der Austausch einer Bremsscheibe potentiell eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten läßt. Dabei geht es zunächst nicht um den konkreten Umbau, sondern darum, ob das veränderte Bauteil von seiner Funktion her ein solches Gefahrenpotential birgt. Das ist wohl bei einer Bremsscheibe ganz eindeutig gegeben.

    Somit muss für solche Teile eine Genehmigung vorliegen, entweder

    - als Bestandteil der Fahrzeug-Homologation (EG-Betriebserlaubnis)
    - als Teilegenehmigung (ABE, EG-BE)
    - als Genehmigung nach Begutachtung im Einzelfall

    Da die 07-er Bremsscheibe sicher nicht in der Homologation des 04-er Modells enthalten ist und auch keine Teilegenehmigung besitzt, kommt nur eine Begutachtung im Einzelfall in Frage, da die Zulassungsbehörde in aller Regel kaum selbst beurteilen kann, ob das veränderte Fahrzeug noch vorschriftsmässig ist (§19 Abs. 2 StVZO Satz 5 Nr. 1).

    Normal deutsch ausgedrückt heißt das: eintragungspflichtig!

  • da hat Sigi wie immer eindeutig recht, zumal ja die Bremsanlage auch erhebliche Unterschiede aufweist.

    Gruß Bernd und ab in Urlaub

    Ciao

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)