Probleme mit Vermieter

  • Hallo zusammen!

    Mein bester Kumpel und seine Freundin haben seit neustem Probleme mit ihrem Vermieter (Rentner, ganztags zu Hause). Sie wohnen seit ca einem halben Jahr zusammen und anfangs war der Vermieter sehr freundlich. Sie machen keinen Lärm (beide berufstätig) und haben abends den TV oder Radio auf Zimmerlautstärke laufen. Jetzt passen dem Vermieter mehrere Dinge nicht.
    Die beiden halten 2 Zwergwidder (jedes Tier etwa 3 kg schwer) in der Wohnung im Käfig. Der Vermieter hatte anfangs nichts dagegen und macht jetzt Probleme und behauptet, dass Zwergwidder nicht zu Kleintieren gehören. Er hat sogar schon die Wohnung inspiziert ob die Hasen irgendwelche Schäden verursacht haben, was nicht der Fall war.
    Außerdem waren die Beiden beim Vermieter an der Satellitenschüssel angeschlossen um TV zu empfangen. Der Vermieter will jetzt den Anschluss für sich nutzen und verweist daraufhin, dass ein (kostenpflichtiger) Kabelanschluss vorhanden ist. Eine seperate Schüssel für den Balkon gestattet er nicht. Meiner Meinung nach kann man die vorhandenen Leitungen von der Satellitenschüssel splitten(war bei mir zu Hause möglich) oder man macht ein zweites LNB dran. Das will der Vermieter auch nicht.
    Dann hat er außerdem noch verboten, dass sie Blumenkästen an den Balkon hängen, weil bei Sturm die Blumenkästen runterfallen können und dann der Hof dreckig ist. :tougue: Sorry, aber bei Sturmwarnungen holt man generell lose Sachen vom Balkon ins Haus rein und dann kann auch nichts runterfallen.
    Ich würde jetzt gerne wissen ob der Vermieter Recht hat oder nicht und ob man im Zweifel vor Gericht gehen sollte.

    Viele Grüße

    PS: Da diese Rechtsfrage nichts mit Motorrad zu tun hat hab ich sie jetzt mal hier gepostet.

    =) Laufleistung 2006: 14000km :yeh:
    :evil: Laufleistung 2007: 8000km :motz:

  • Mein Vermieter ist auch so ein Arsch mit Ohren. Ich bin einem Mieterverein beigetreten.

    Der Kluge lernt aus allem und jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiß schon alles besser.
    -Socrates-

  • Ne separate Schüssel kann er IMHO gar nicht verbieten, wenn sie IM Balkon steht (nicht auf der Brüstung oder ausserhalb).

    Saludos......... Pavel 8)

    "Four wheels move the body. Two wheels move the soul."

  • Wenn die Widder nicht im Mietvertrag erlaubt sind, sind sie verboten.

    Aber was erlauben Vermieterfucker in die Wohnung zu gehen und Hasenköttel zu zählen, hallo, das ist grundgesetzlich nicht erlaubt.

    Blumenkästen kann man fest verschrauben ohne den Balkon zu beschädigen, damit ist die Runterfallgefahr auch gebannt. Bei einem Orkan wird wohl der ganze Balkon abgerissen und macht Schmutz auf dem Hof, dann fallen so ein paar Liter Erde kaum noch ins Gewicht.

    Vermieter sind meistens Arschlöcher, leider.

    Gruss Ray


    Hier steht grad nix!

    Einmal editiert, zuletzt von Ray S. (5. Juni 2008 um 14:52)

  • Ich würd den Vermieter mal auf ein Essen einladen und ihn dann direkt fragen, was ihm nicht gefällt.
    Meistens beruhen Streitigkeiten auf Mißverständnissen.
    Wenns gar nicht gut läuft, dann würd ich sogar in Erwägung ziehen, die Wohnung zu wechseln. Ein Vermieter, der mit im Haus wohnt, und dazu noch Tagesfreizeit hat, kann echt die Plage sein.
    Wozu im Privatleben noch zusätzlichen Streß haben (wollen)?
    Dein Kumpel kann seinem Vermieter ja auch vor den Sack treten, käm - glaub ich - aber nicht so gut an :yeh:

  • Zitat

    Original von Ray S.
    ...

    Vermieter sind meistens Arschlöcher, leider.

    Das gilt auch für Mieter.

  • Das mit den Haustieren braucht man auf jeden Fall schriftlich. Ich würde alles andere auch erstmal friedlich versuchen zu kläre. Den Freak mal auf ne Tasse Kaffee einladen und in ruhe drüber reden, da stehen die drauf. Er hat als Vermieter sicher immer die besseren Karten als deine Leute. Kenne sowas, bin umgezogen, war sinnlos. Aber einen Versuch vernünftig zu reden muß man einfach starten.

    MfG Jana  :tanz:

  • Zitat

    Original von Pavel
    Ne separate Schüssel kann er IMHO gar nicht verbieten, wenn sie IM Balkon steht (nicht auf der Brüstung oder ausserhalb).

    Doch kann er wohl

    MfG PM

  • Zitat

    Original von Stenz

    Das gilt auch für Mieter.

    Kennst du meinen Nachbarn aus dem ersten Stock? ;)

    Gruss Ray


    Hier steht grad nix!

  • Zitat

    Original von PM5K

    Doch kann er wohl

    MfG PM


    Sicher? Auch wenn dies keine bauliche Veränderung darstellt und das äussere
    Erscheiningsbild des Hauses nicht beeinträchtigt wird?

    Saludos......... Pavel 8)

    "Four wheels move the body. Two wheels move the soul."

  • Zitat

    Original von Pavel


    Sicher? Auch wenn dies keine bauliche Veränderung darstellt und das äussere
    Erscheiningsbild des Hauses nicht beeinträchtigt wird?

    Ja , denn ich wollte das auch haben, da ich kein Bock hatte ständig für das Kabelfernsehen zu bezahlen und als Grund führte ich dann auf, das meine Türkischen Nachbarn ja auch son Ding auf dem Balkon hätten.

    Ja die haben eine Sondergenehmigung, damit die ihre Heimatsender sehen können und mir wurde dann son Paragraphen blabla vorgelegt, das wenn der Vermieter Kabelfernsehen zur Verfügung stellt, eine Schüssel nicht erlaubt wäre, finde ich persönlich mehr als zum Kotzen.

    Vielleicht gibt es aber auch vernünftige Vermieter die mit sich reden lassen

    MfG PM

  • Also Kleintiere kann er nicht verbieten,z.B. Hasen oder Katzen(wenn sie im Haus gehalten werden)!!Gibts sogar ein Gerichtsurteil drüber!
    Und was hat der Vermieter in der Wohnung zu suchen??Selbst wenn er sich vorher anmeldet muss ich ihn nicht rein lassen!Den einzigen den ich reinlassen muss ist die Rennleitung ,wenn sie was schriftliches haben!! :D
    Gruß Daniel

  • hasen ja, bei katzen sieht es glaub anderst aus...

    schüssel etc kann man dran machen was man will, muss es beim auszug halt nur wieder wegmachen...

    wie hat er den die wohnung angeschaut, wohl etwa wo die nicht daheim waren (wäre hausfriedensbruch und ein fristloser kündigungs grund..)

  • Aber wenns reine Wohnungskatzen sind gilt glaub ich das..

    Das Halten einer Katze ist immer erlaubt, solange es nicht zu Beeinträchtigungen für die Nachbarn kommt (LG Mönchengladbach 2 S 191/88 NJWRR 89, 145; AG Sinzig 7 C 334/89 NJWRR 90, 652; AG Schöneberg 6 C 550/89 MM 90, 192; AG Mannheim 11 C 269/78).


    Gruß Daniel