ZitatOriginal von Timmy
Gab es denn Zeugen bei dem Unfall?
Vielleicht bist du ja gar nicht rückwerts gefahren, sondern der ist bei dir aufgefahren.
Na, wer wird denn gleich
ZitatOriginal von Timmy
Gab es denn Zeugen bei dem Unfall?
Vielleicht bist du ja gar nicht rückwerts gefahren, sondern der ist bei dir aufgefahren.
Na, wer wird denn gleich
Lass das alles deine Versicherung machen!
Die holt und zahlt dann auch einen Gutachter wenns sein soll.
Brauchst dich also auch um nix kümmern.
Ein Kühlerschaden vom Auffahren unter Schrittgeschwindigkeit hab ich noch nie gehört, ist ja viel zu weit weg von der Stoßstange!
Es sei denn du hast einen schönen Bauernhaken am Auto!
1. Die Polizei ist i. d. R. nicht genervt, wenn sie gerufen wird. Schließlich ist es deren Job und der Bürger benötigt schließlich Hilfe.
2. Die Polizei hätte am Ereignisort überhaupt nichts aufgenommen, da ein Unfall einen tatsächlichen Schaden voraussetzt. Die Richtlinien / akt. Rechtsprechung sprechen hier von ca. 25,- angenommenem Mindestschaden. Da man bei Euch nichts gesehen hat, keine Unfallaufnahme.
3. Stellt der andere Beteiligte einen späteren Schaden fest, kann man diesen nachträglich bei der Polizei anzeigen. Diese wird den geschilderten Unfall aufgrund seines Hergangs als sog. Kleinunfall nur statistisch erfassen, d. h. ohne Unfallaufnahme.
4. Letztlich wird es eine zivilrechtliche Streitigkeit, welche Du am besten durch Deinen Verkehrsrechtsschutz / Deine Versicherung, evtl. mit Gutachten, etc. regeln lässt.
In diesem Sinne viel Erfolg.
ZitatOriginal von Chang-Noi
Hinfahren, anschauen wenn es plausibel erscheint, das der Schaden von Dir stammt, zahlen oder Versicherung melden, was günstiger ist.Wenn Schaden nicht plausibel, da der Kühler an Hand von mangelndem Frostschutz aufgefrohren ist, würde ich dem Herren /Frau erklären das ich einen Gutachter hinzuziehe, der sich den Schaden ansieht.
Falls dieser eine Beschädigung von deiner Seite ausschließen kann, wirst Du dir die Gutachterkosten von dem Unfallgegener erstatten lassen und behälst dir vor gegen Ihn, wegen versuchten Betruges, Strafanzeige zu erstatten!
Oder so
So ungefähr hab ich das bei einem ähnlichen Fall auch gemacht:
Ein Unfallgegner hatte bei einem von mir verschuldeten Auffahrunfall bei Schrittgeschwindigkeit einen für mich nicht nachvollziehbaren Schaden angegeben. Ich hab mir daraufhin den Schaden angesehen und festgestellt, dass der unmöglich von mir sein konnte.
Das habe ich dem Unfallgegner auch so gesagt und ihm vorgehalten, dass der Schaden entweder von jemand anderem verursacht wurde oder er mich über's Ohr hauen will. Des Weiteren habe ich ihm gesagt, dass ich mit Sicherheit nichts ohne Zuziehung eines Sachverständigen zahlen werde, und dass ich, wenn der meine Vermutung bestätigen sollte, Anzeige wegen Betruges erstatten würde.
Ein Tag später rief mich der Unfallgegner an und meinte, dass die Beule wohl ohne sein Wissen von einem Familienmitglied verursacht wurde und dass die Sache damit für Ihn erledigt sei.
Also nicht dass ich mich davor drücken wollte, einen von mir verursachten Schaden zu beheben. Aber wenn ein Schaden offenkundig sehr fragwürdig erscheint, dann sollte man dem Ganzen doch mal nachgehen. Und wenn der Unfallgegner einer der Kandidaten ist, die solch einen Sache ausnutzen wollen, kann ein Hinweis auf mögliche Konsequenzen durchaus hilfreich sein.
Solltest sich die ganze Sache bei Deiner Begutachtung als plausibel zeigen, dann fällt es Dir ja auch sicher leicht, den Schaden zu begleichen oder Deiner Versicherung zu melden.
Gruß gofive
würde auf jeden fall auf eine Probe des Kühlerfrostschutzes bestehen!
Wenn zu wenig drin war, kann der Kühler auch dadurch kaputtgegangen sein
Letzter Stand: Sie will mich anzeigen
wieso will sie dich anzeigen?
hast du gesagt das du den schaden nicht bezahlst?
oder weshalb ?
MfG
Jürgen
ZitatOriginal von zij00939
wieso will sie dich anzeigen?
hast du gesagt das du den schaden nicht bezahlst?
oder weshalb ?
MfG
Jürgen
...genau deswegen
und wieso willst du nicht bezahlen?
hat doch sicherlich einen grund oder?
MfG
Jürgen
Melde den angeblichen Schaden Deiner Versicherung, damit Du nicht wegen Obliegenheitsverletzung den Versicherungsschutz verlierst. RS zahlt nicht, da Abwehr haftpflichtbedingter Ansprüche ausgeschlossen ist, das ist Sache Deines Haftpflichtversicherers. Der Anzeige würde ich gelassen entgegensehen. Wüßte nicht, was die anzeigen will.
Gruß Bernd
Würd den angeblichen Schaden auch nicht bezahlen. Vor dem Kühler liegt immer noch der Kühlergrill und wenn der schon nicht beschädigt war, wie soll dann der weit dahinter liegende Kühler was abgekriegt haben.
Anzeige wegen was??? Ihr wart beide damit einverstanden nicht die Polizei zu holen.
Halt dich am besten an die Tips von lawyer.
Wenn sie aber einen Gutachter beauftragt, der dann sagt, der Schaden ist durch den Anstoß zu stande gekommen. Was dann ?
Wie gesagt, das Auto ist von meinen Schwiegereltern, und da sind nur die Personen im Versicherungsschutz einbezogen, die das Fahrzeug auch nur bewegen. Also ich nicht. Das wusste ich bloß nicht.
Und meine Verkehrsrechtschutz übernimmt den Fall nicht.
Die Haftpflichtversicherung bezieht sich doch aufs Auto, und nicht auf die Person die gefahren ist
Deine Schwiegereltern müssen doch jetzt zunächst nur den Schaden ihrer Versicherung melden und auch gleich angeben, daß sie berechtigte Zweifel daran haben,das der Schaden überhaupt von diesem Unfall kommt.
Die Versicherung wird ihnen event. auch schon am Tel. darüber Auskunft geben wie sie weiter vorgeht.
es wird so oder so ein gutachter beauftragt ... und wenn der sagt, dass der kühler dadurch kaputtgegangen ist, musst du bzw deine Versicherung den Schaden zahlen
ZitatOriginal von exc-hulk
Letzter Stand: Sie will mich anzeigen
Hast du dir denn den Schaden angeschaut? Oder hast du ihr einfach nur gesagt das du den Schaden nicht bezahlst?
Wenn der Schaden doch von dir ist und du einfach nix bezahlen willst...
th
da wäre ich mal ganz entspannt. klar hats nen unfall gegeben. ist unstrittig. 3h später ist auf einmal der kühler futsch??? vielleicht hats in der zeit nen anderen unfall gegeben, vielleicht ist der kühler zufällig kaputt gegangen vielleicht war auch der unfall schuld.
deine haftpflicht wird sich sicherlich wehren, hier zu regulieren. ist in ihrem ureigenen interesse.
die anzeigensache finde ich lächerlich. wie lawyer schreibt: was soll sie anzeigen. und selbst wenn sie ne anzeige aufgibt - ich kann mir nur schwer vorstellen, dass so ein quatsch irgendwo zu ner verhandlung führt.
mein rat, frei nach dem ärzte motto: "lass die leute reden und hör einfach nicht hin"
Anzeigen? Wegen was denn? Wegen unerlaubtem Nicht-klein-beigebens nach fragwürdigem Unfallschaden vielleicht? Haha.
Die Frau kann maximal Deine Kfz-Versicherung auf Zahlung verklagen (Zivilrecht).
Eine strafbare Handlung Deinerseits sehe ich hier nicht. Einzig den Verkehrsverstoß, wenn es nun tatsächlich ein Unfall war, könnte man Dir anlasten. Insofern würde ich mir da keine Gedanken machen.
Erfülle Deine Meldepflicht wie im Thread beschrieben und lass den Rest die Versicherung / Anwalt etc. regeln.
Mach Dir keinen Stress.
seit meinem letzten unfall weiss ich:
immer die rennleitung rufen! die müssen auch bei lapalien kommen, auch wenns denen nicht passt.
ich sollte teilschuld bekommen, mit anschliessender erhöhung meiner schadensfreiheitsklasse und auf meinen schaden wär ich sitzengeblieben.
hab alles perfekt dokumentiert und an alle beteiligten geschickt. incl. meinem anwalt...
ende der geschichte: keine schuld, keine versicherungserhöhung, mein schaden bezahlt bekommen.
puh.
Hallo Jungs !
Danke für Eure Antworten, Meinungen und Beiträge !
Die Sache wurde wie folgt geklärt.
Ich habe der guten Frau einen neuen Kühler für 50€ gekauft. Den Einbau organisiert sie selbst.
Ich hatte einfach keine Lust auf Rechtsstreitigkeiten wegen so einer Lapalie, wegen 50€. Am Ende bin ich vielleicht der Dumme und bezahle die ganze Sache.
sicherlich nicht die schlechteste Lösung, zweimal zum Anwalt verursacht dieselben Kosten ohne dessen Honorar. Hoffe nur, Du hast alles schriftlich gemacht, damit das dicke Ende nicht doch noch kommt und Dir die Zahlung als Schuldeingeständnis ausgelegt wird.
Gruß Bernd