BOS - ohne dB-Killer in Ddorf erwischt

  • ALso soweit ich weis, ist eine Eintragung durch Einzelabnahme auch bei der Sc59 möglich. Wenn in sofern die Abgaswerte und die dB eingehalten werden. Sprich mit Toleranz 105dB und Abgaswerte halt max. Werte nicht überschreiten. Dann müßte es auch an der Sc59 funktonieren.
    Ich weis nichtmal wie laut mein Yoshi ist geschweige denn mit Db-Killer.
    Kann mir mal einer sagen wo man das messen kann? Brauche mal nen Wert damit ich weis, ob es sich überhaupt lohnt dahin zu fahren :D
    PC kommt ja nächstes Jahr und die Abgaswerte kann man für die Abnahme mit nem AU- Mapping ausstatten ;)

    lg

  • Einzelabnahme für den Endtopf ist möglich, doch Wegfall Kat lässt sich nicht eintragen.

    Ich hatte auch mal mit dem BOS geliebäugelt. Habe dann bei BOS angerufen und nachgefragt. Dort wurde mir ein Händler genannt, der das Teil verkauft und auch eintragen lässt. Habe daraufhin mit dem Händler telefoniert und nachgefragt, was denn beim Eintragen in die Papiere kommt. Antwort war "auch genehmigt mit BOS bla bla E-Nummer".

    Wie weiter oben schon geschrieben, die SC59 behält ihre Betriebserlaubnis nur mit Kat. Alles andere ist bestenfalls halbseiden.

  • Zitat

    Original von MarkusCBR
    also in meinem schein sind 99 db serienmässig eingetragen, wie kommste auf 97 db??

    Vielleicht weil er ne ZX-10R hat :dumdiedum: Hat er zumindest im Profil stehen ;)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • wie geil ist das denn. Ich wünsche den 3 Beteiligten einen sehr verständnissvollen Statsanwalt und Richter.
    Is doch ne saubere Leistung der 3 Spezies. einer geht zu nem Gutachter und lässt sich von dem ein Gefälligkeitsgutachten machen, dann setzt man das nch mit Stempel und Unterschrift ins Netz, der nächste geistig etwas unterbemittelte druckt das Teil aus und macht es für sein Mopped passend und zeigt es dummdreist auch noch dem freundlichen Herrn in grün.

    Die Aktion wird ein paar Leuten gut Geld kosten und einer Person vermutlich den Job.
    Saubere Arbeit und nen herzlichen Glückwunsch................

    Hintenbremser
    wer Freunde wie dich hat, braucht keine Feinde...

  • Ich versteh die ganze Aufregung nicht.

    Wenn der Prüfer rechtmäßig gehandelt/geprüft hat und seine Abnahme begründen kann, dann ist doch alles ok. Genauso für Hintenbremser. Selbst die Veröffentlichung des Dokuments stellt an sich doch gar keine Ordnungswidrigkeit/Straftat dar oder?

    Probleme hat nur der Typ, der das Ding ausgedruckt und es vielleicht auch noch für sich passend gemacht hat....

  • Genauso siehts aus. Der Typ der es denn Bullen unter die Nase gerieben hat, hat wenn dann das problem weil er dann ja ne Urkundenfälschung begangen hat. :oh_man:

  • wieso Urkundenfälschung, wenn er den Wisch vom Hintenbremser ausgedruckt und vorgezeigt hat? Ich glaube, das wird weniger heiß gegessen, als Ihr hier meint. Sehr schlau war der Gute allerdings nicht, das muß man zugeben.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)