ABE für Honda Racing Scheibe?

  • Hallo,

    benötigt man für die Honda Racing-Scheibe eine ABE oder ein Teilegutachten?

    Gruß

    Hans Christian

    Einmal editiert, zuletzt von H-C-B (7. September 2009 um 10:51)

  • wenn Sie so Original von Honda ausgeliefert wurde, nein. Dann wäre Sie Teil der ABE deines Fahrzeugs beim Erteilen der Betriebserlaubnis.

    Ist die Scheibe nachträglich verbaut worden, ja bzw. müsste theoretisch.


    Das ist mit vielem original Zubehör so, hält sich aber keiner dran, weil ja auch niemand weiß, wie das Motorrad/ Auto ausgeliefert wurde.

    Als Beispiel wären die M-Technik Spoilerpakete bei BMW.
    Ist dieses als Zubehör am Auto dran bei der Auslieferung, ist es ok.
    Wird es später nachgerüstet, müsste es eingetragen werden. Das gleiche gilt für Lenkräder und Felgen.

    Einmal editiert, zuletzt von Oliver_E30 (7. September 2009 um 14:12)

  • habe die Scheibe gebraucht gekauft! Der Verkäufe hat mir nichts ausser der Scheibe geliefert.

    An wen sollte ich mich für eine ABE wenden?

  • Ihre Nachricht vom: 07.09.2009
    Unser Zeichen: 162218 - TA
    Durchwahl: 069/8309-#360#
    Datum: 09.09.2009
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    Sehr geehrter Herr Blumenau,

    da dad optional erhältliche, höhere Windschild bereits in der EG-BE des
    Fahrzeuges mit inbegriffen ist, bedarf es keiner
    zusätzlichen ABE welche mitgeführt werden müsste.

    Im Anhang finden Sie den entsprechenden Auszug wieder, welche die Optionale
    Scheibe mit der sich dadurch ändernden Fahrzeughöhe
    wiedergibt, der Einfachheit halber als Word -Dokument.

    Mit freundlichen Grüssen

    Thorsten Adams

    Honda Motor Europe (North) GmbH
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