TÜV Forderung für Motorräder

  • da stellt sich mir die Frage wie der Herr Kellermann Blinker mit Integriertem Schlußlicht anbieten kann ( mit Zulassung) bei denen das org. Schlußlicht entfällt wenn dieses eigentlich mittig sitzen muß
    Schlußleuchten:

    - vorgeschrieben
    - Anzahl: 1oder 2
    - Anbaulage: mittig
    - in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 1500 mm

    Net gscholde isch globt gnug...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von boldorthorsten
    da stellt sich mir die Frage wie der Herr Kellermann Blinker mit Integriertem Schlußlicht anbieten kann ( mit Zulassung) bei denen das org. Schlußlicht entfällt wenn dieses eigentlich mittig sitzen muß

    Die Bezeichnung "mittig" ist zum Zwecke der allgemeinen Verständlichkeit wohl etwas vereinfacht ausgedrückt.

    Korrekt heißt es:
    Der Bezugspunkt muß im Falle einer einzigen Schlußleuchte in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen; im Falle von zwei Schlußleuchten müssen deren Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.

    Überhaupt umfasst nur die EG-Vorschrift zum Anbau von Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen stolze 81 Seiten und ist nicht gerade so fomuliert, dass sie jeder sofort versteht. -> [KLICK] (Seite 44)

    Man beachte z.B., dass nur der Zusammenbau, nicht aber der Ineinanderbau und auch nicht die Kombination von Blinker und Schlußlicht zulässig ist.

    Die EG-Politik ist da sehr kreativ und umfassend. Die gute alte StVZO war dagegen geradezu primitiv formuliert.

  • und dann gibts sicher noch ein 50 seititges Dokument das genau "klärt", wann etwas zusammengebaut, kombiniert oder ineinander gebaut ist O<

    Ich hasse Signaturen, man weiß nie was man reinschreiben soll :D