TÜV Forderung für Motorräder
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FGM2008 -
18. Februar 2010 um 18:05 -
Erledigt
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da stellt sich mir die Frage wie der Herr Kellermann Blinker mit Integriertem Schlußlicht anbieten kann ( mit Zulassung) bei denen das org. Schlußlicht entfällt wenn dieses eigentlich mittig sitzen muß
Schlußleuchten:- vorgeschrieben
- Anzahl: 1oder 2
- Anbaulage: mittig
- in der Höhe: UK min. 250 mm, OK max. 1500 mm -
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- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von boldorthorsten
da stellt sich mir die Frage wie der Herr Kellermann Blinker mit Integriertem Schlußlicht anbieten kann ( mit Zulassung) bei denen das org. Schlußlicht entfällt wenn dieses eigentlich mittig sitzen mußDie Bezeichnung "mittig" ist zum Zwecke der allgemeinen Verständlichkeit wohl etwas vereinfacht ausgedrückt.
Korrekt heißt es:
Der Bezugspunkt muß im Falle einer einzigen Schlußleuchte in der Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen; im Falle von zwei Schlußleuchten müssen deren Bezugspunkte symmetrisch zur Längsmittelebene des Fahrzeugs liegen.Überhaupt umfasst nur die EG-Vorschrift zum Anbau von Beleuchtungs- und Lichtsignalanlagen an zweirädrigen oder dreirädrigen Kraftfahrzeugen stolze 81 Seiten und ist nicht gerade so fomuliert, dass sie jeder sofort versteht. -> [KLICK] (Seite 44)
Man beachte z.B., dass nur der Zusammenbau, nicht aber der Ineinanderbau und auch nicht die Kombination von Blinker und Schlußlicht zulässig ist.
Die EG-Politik ist da sehr kreativ und umfassend. Die gute alte StVZO war dagegen geradezu primitiv formuliert.
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und dann gibts sicher noch ein 50 seititges Dokument das genau "klärt", wann etwas zusammengebaut, kombiniert oder ineinander gebaut ist
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- Offizieller Beitrag
In der EG-Politik sind eben Leute, die eh' kein Mensch versteht -> [KLICK]
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Wat ein Schwachsinn.
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