Wildunfall oh. Kontakt

  • Wildunfall: Ersatz auch bei Ausweichmanöver
    Bundesgerichtshof: Versicherung muß zahlen
    Karlsruhe.
    Weichen Autofahrer einem Wild aus und beschädigen dadurch ihr Fahrzeug, haben sie Anspruch auf Versicherungsschutz. Mit diesem Grundsatzurteil hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine seit Jahren geführte Kontroverse beendet. Zahlreiche Oberlandesgerichte hatten die Ansicht vertreten, die Autofahrer seien erst bei Eintritt des Versicherungsfalles, also beim Zusammenstoß mit Wild, zur Abwendung und Minderung des Schadens verpflichtet und auch erst in diesem Fall schadensersatzberechtigt. Diese Auffassung wurde nunmehr vom BGH zurückgewiesen ( AZ: IV ZR 202/90) Der Fall einer verunglückten Autofahrerin wurde zur Neuverhandlung zurückgewiesen, weil die Entscheidung davon abhängt, ob die Unfallschilderung der Klägerin zutrifft. Nach Auffassung der Karlsruher Bundesrichter ist der Versicherungsnehmer bei drohendem Zusammenstoß mit dem Wild zur Abwendung des Schadens verpflichtet. Da ihm der Versicher im Gegenzug für die mit dem Ausweichmanöver verbundenen Schäden Deckung geben müsse, habe der Versicherungsnehmer den behaupteten Sachverhalt zu beweisen.

    Soweit der Text:
    Ich hatte auch einen Ausweichunfall mit einem Fuchs in der Eifel, ebenfalls ohne Beweisspuren. Anhand der geraden Strecke und des Schadenbildes am Krad konnte ich nicht zu schnell gefahren sein! Die Polizei empfahl mir damals eine Bestätigung vom zuständigen Jäger / Förster zu besorgen wo drin steht das an dieser Stelle Füchse die Straße kreuzen -können -. Der Polizei- , Jägerbericht, dazu die Kopie des Zeitungtextes reichte. Die Versicherung konnte das Gegenteil nicht darlegen und zahlte anstandslos.

    Vielleicht hilft dir das, wünsche dir Glück!

    Gruß
    Jürgen

  • Ich hatte letztes jahr auch nen unfall ......
    Reh läuft mir kurz vorm motorrad auf die straße , ich erschrecke mich und zieh voll kanne die bremsen durch ...... So schnell das ging , genausoschnell lag ich am boden und mein motorrad hat sich mit ner verkehrsinsel angelegt und mächtig einstecken müssen ( mir gings gut da ich schön auf dem teer ausrutschen konnte und mir keine gegenstände in die quere kamen ) .

    Fazit : Bullen kamen net weil es keinen unfallbeteiligten gab .
    Förster kommt net , weil es ja ach kein wild gibt und keine spuren .
    Versicherung hat bezahlt .... Aber nur die verkehrsinsel und die feuerwehr .
    Es hieß : wenn ich das ding net erwischt hab . dann gibts auch keine kohle .

    Die Strecke war fast grade ...

    34 PS - Und trotzdem Spaß wie Bolle :yeh: !!!
    Stichtag 26.08.11 :D

  • Zitat

    Original von hoffi452
    Einfach makaber der Sachverhalt...

    Man muss es tot fahren, um den Schaden reguliert zu bekommen.

    Das stimmt definitiv nicht....

    Eine Zeugenaussage reicht aus, auch wenn sich die Regulierung dadurch unter Umständen um Jahre hinziehen kann. Die Versicherung geht in solchen Fällen immer erst mal von Betrug aus, vor allem dann wenn die Zeugen gute Freunde sind.

    Gruss
    Michael

    Rennstrecke 2012

    Brünn 15.06. - 17.06.2012

  • Zitat

    Original von mseyssler

    Das stimmt definitiv nicht....

    Eine Zeugenaussage reicht aus, auch wenn sich die Regulierung dadurch unter Umständen um Jahre hinziehen kann. Die Versicherung geht in solchen Fällen immer erst mal von Betrug aus, vor allem dann wenn die Zeugen gute Freunde sind.

    Gruss
    Michael

    Meine Aussage bezog sich auf die vorangegangenen Beiträge. Wie sich das im Detail darstellt, habe ich keine Ahnung.

    Aber mal ehrlich...

    Blut und totes Viech... Versicherung zahlt.

    Kein Blut, kein totes Viech.... Ärger und Rechtstsreit.

    Die von mir verfassten Beiträge sollen der Hilfestellung dienen, sind nach bestem Wissen verfasst und nach besten Kräften richtig und vollständig, können allerdings im Falle des Irrtums zu Irreführung und unnötige Arbeiten am Motorrad führen. Zur Vermeidung von Risiken und Zeitverschwendung befragen Sie auch bitte die unzähligen Meinungen der anderen Forumsteilnehmer oder befragen Sie für leider zum Teil ebenso falsche Aussagen für teures Geld ihren Hondahändler oder eine entsprechende Fachwerkstatt.