TFL strafbar oder nicht?????

  • Müsste eigendlich illegal sein:

    Das Tagfahrlicht darf (glaube ich) nur bei ausgeschalteten Abblendlicht leuchten.

    Da bei dir das Abblendlicht beim fahren an sein muss wäre es ein Wiederspruch in sich,oder liege ich falsch ???

    "The message has to be having a good time because there is no other way on that world."

  • 8) kauf eine Suzuki, dann ist es egal wegen der TFL, aber an einer Honda!! ist es fast Peinlich =)

    Sorry für meine Direktheit

  • Es geht jetzt aber nicht danach ob es gut ausschaut oder nicht

    Die Frage war ob es verboten ist, und da sind wir jetzt noch nicht wirklich weiter ;)

    "The message has to be having a good time because there is no other way on that world."

  • Ich würde einfach mal beim Tüv anrufen oder schnell nen abstecher dorthin machen! Die sagen dir dann schon was Sache ist. Zur Optik; ich denke das es gut gemeint ist, aber das blaue Licht passt nicht zum Rest der rot gelb weißen Maschine. Die Idee ist schon nicht schlecht....aber Geschmackssache.

    ...stabile Seitenlage- mehr geht nicht!

    Egal wie dicht du bist- Goethe war dichter!

  • sofern ich weiß, zumindest bei den autos ist es so, wenn das tagfahrlicht an ist , sind die scheinwerfer selbst aus, und wenn dann das licht eingeschaltet wird, muss das tfl gedimmt werden! Also am besten mal nachfragen, wobei die autos mit den nachrüstsätzen die alle rumfahren auch illegal sind, weil da bestimmt nichts gedimmt wird!

    mfg matte

  • Also strafabar natürlich nicht, ist ja kein Straftatbestand...
    Aber eine Ordnungswidrigkeit, da so definitiv nicht zulässig.

    Geregelt ist die Schaltung sowie Anbringung der TFL in der ECE R45.
    Um das Lesen zu ersparen hier die wichtigen Fakten fürs Mopped.

    Zulässig generell ja.
    Aber....

    - Einbau muss symetrisch zur Fahrzeugachse sein, was ja bei dir der Fall ist.

    - Tagfahrleuchten müssen Bauartgenehmigt sein.

    - TFL müssen automatisch angeschaltet werden, wenn die Einrichtung, die den Motor startet aktiv ist, bzw. wenn sich das Fahrzeug das erste mal in Bewegung setzt.

    - Dazu kommt die Frage der Anbaumaße...für Kfz gilt mindestabstand 600mm, da nichts anderes geregelt ist müsste das für dich auch gelten, aber geht ja eh nicht....Mindesthöhe hast du beim Motorrad automatisch also würde das passen

    - - TFL dürfen nur leuchten, wenn keine andere Lichttechnische Einrichtung in Betrieb ist.

    Genau hier liegt dein Problem...du darfst sie zwar anbauen, aber dann dürften sie höchstens im Stand leuchten, da du ja nach StVO mit einem Motorrad generell nur mit Abblendlicht fahren darfst.

    Also dürfen sie im Prinzip niemlas leuchten, es sei denn du stehst und hast sonst kein Licht an.

    Meine persönliche Meinung...die Optik gefällt mir nicht...aber das ist ja ne andere Sache

    Was mir grad noch einfällt, wo ich das Bild nochmal sehe...
    Ich würde mich jetzt mal so weit aus dem Fenster lehnen und sagen, dass das was du da hast nur ein LED Leuchtstreifen ist und das die Dinger garantiert nicht Bauartgenehmigt sind.
    Oder hast du ein E Prüfzeichen darauf, mit der Zusatzkennzeichnug RL für Tagfahrleuchten?
    Kann ich mir aber ehrlich nicht vorstellen, so wie die aussehen...

    Einmal editiert, zuletzt von Bladeboy (27. Mai 2011 um 00:14)

  • Ich kann mir nicht vorstellen, dass diese Streifen eine Bauartgenehmigung haben. Lässt sich am E Prüfzeichen, dass alle lichttechnischen Einrichtungen an Fahrzeugen haben müssen, leicht erkennen.

    Ansonsten und damit ziemlich sicher: Ordnungswidrigkeit und Bußgeld!