- Offizieller Beitrag
Selbst "TÜV und Rennleitung" müssen sich an den Fahrzeugpapieren orientieren, und wenn dort keinerlei Vorgaben bezüglich Typ/marke sind, können die Dir auch mit veraltetem Wissen nichts wollen.
Bei der SC59 (und auch bei den Blades seit Ende 2005 mit EU-Betriebserlaubnis) sind KEINE Reifenmarken/-typen vorgeschrieben, einzig die Größe/Breite/Querschnitt/loadindex/Geschwindigkeitsfreigabe von Reifen ist verbindlich.
Ich schlepp doch keinen Aktenordner mit (legal eh unverbindlichen) freiwilligen Reifenfreigaben mit mir herum für den Fall der Fälle, daß mich ein unwissender Mensch anhält und mir was wegen Reifenmarken-/-typenbindung aus der ersten Hälfte des vorigen Jahrzehnts erzählern will??