Helmpflicht?

  • Hallo,
    mich würde mal interessieren ob man auf einer Mofa auch Helme ohne Prüfzeichen fahren darf wie z.B. diese Braincaps die man bei Louise bekommt.
    Ich habe im Internet gelesen das es mal Pflicht war einen geprüften Helm zu fahren aber dieses Gesetz wieder abgeschafft wurde. Hat eventuell jemand den passenden Gesetzestext parat?

  • § 21a Absatz 2 StVO : "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h
    führt sowieauf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte
    angelegt sind."

    Geeignet: Schutzhelme genügen den Anforderungen grundsätzlich nur dann, wenn sie amtlich genehmigt und entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984
    II S. 746) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind, sowie Kraftrad-Schutz-
    helme mit ausreichender Schutzwirkung.

    Ob's auch für die Mofas gilt...vielleicht weiß ein Rechtsverdreher mehr. ;)

  • Zitat

    § 21a Absatz 2 StVO : "Wer Krafträder oder offene drei- oder mehrrädrige Kraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von über 20 km/h
    führt sowieauf oder in ihnen mitfährt, muss während der Fahrt einen geeigneten Schutzhelm tragen. Dies gilt nicht, wenn vorgeschriebene Sicherheitsgurte
    angelegt sind."

    Geeignet: Schutzhelme genügen den Anforderungen grundsätzlich nur dann, wenn sie amtlich genehmigt und entsprechend der ECE-Regelung Nr. 22 (BGBl. 1984
    II S. 746) gebaut, geprüft, genehmigt und mit dem nach ECE-Regelung Nr. 22 vorgeschriebenen Genehmigungszeichen gekennzeichnet sind, sowie Kraftrad-Schutz-
    helme mit ausreichender Schutzwirkung.

    Da Mofas über 20 km/h schnell simd, gilt die Bestimmung wohl auch beim Führen derselben. Das hält aber diverse Zeitgenossen nicht davon ab, mit ungeprüfter Kopfbedeckung herum zu fahren, z.B. nachgebaute Stahlhelme der dt. Wehrmacht.

  • Naja dazu:

    BGBl. I 1990, S. 550 § 1

    Abweichend von § 21a Absatz 2 und § 54 Absatz 6 der Straßenverkehrs-Ordnung vom 16. November 1970 (BGBl. I S. 1565, 1971 S. 38 ), die zuletzt durch die Verordnung
    vom 9. November 1989 (BGBl. I S. 1976) geändert worden ist, dürfen Kraftrad-Schutzhelme, die nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt sind, bis zum 31. Dezember
    1992 verwendet werden.

    dann:

    Erste Verordnung zur Änderung der 2. Ausnahmeverordnung zur StVO" vom 22. Dezember 1992 (BGBl. I S. 2481). Artikel 1 bestimmt, dass in § 1 der 2. Ausnahmeverordnung
    zur StVO vom 19. März 1990 die Worte "bis zum 31. Dezember 1992" gestrichen wurden.

    das könnte bedeuten:

    Nach dem 31. Dezember 1992, bis heute können Schutzhelme Verwendung finden, die abweichend von § 21a Absatz 2 StVO nicht in amtlich genehmigter Bauart ausgeführt
    sind. Obwohl § 21a Absatz 2 StVO das tragen amtlich genehmigte Schutzhelme vorschreibt, können auch sogenannte "Schutzhelme" getragen werden, die nicht amtlich
    genehmigt sind, wenn deren Zweckbestimmung der Kopfschutz ist.

    Also kann man die Dinger wohl doch tragen???? Was für ein Schwachsinn, typisch deutsch, einen § erlassen der durch irgendeine andere Rechtsgrundlage wieder ausgehebelt wird.
    Mal abgesehen davon, dass das Tragen nichtzugelassenen Helme beim Fahren von Zweirädern egal ob Kniescheibenzündung oder Motor gefährlich werden kann, wenn's kracht.
    Mal sehen was die Rechtler Gilde dazu sagt... :)

    Einmal editiert, zuletzt von cbrburner (25. Dezember 2011 um 21:50)

  • Zitat

    Also kann man die Dinger wohl doch tragen???? Was für ein Schwachsinn, typisch deutsch, einen § erlassen der durch irgendeine andere Rechtsgrundlage wieder ausgehebelt wird.

    Absoluter Schwachsinn, solche Regelungen. Und im Zweifel kennt sich die Rennleitung auch nicht aus und verpasst einem ein Ticket.

  • Es dürfen geeignete Helme getragen werden, die nicht genehmigt oder sonst amtlicher Zerebraldiarrhoe entsprechend hergestellt worden sind. Wenn ungeeignet, beträgt das Verwarnungsgeld 15€. Was habt Ihr für Probleme :tougue: . Vernünftige Mopetisten tragen Integralhelme, seid es sie gibt. Um das einzusehen, braucht man kein Amt.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Zitat

    Wenn ungeeignet, beträgt das Verwarnungsgeld 15€.

    Und wer entscheidet, was geeignet ist, und was nicht?

    Erinnert irgendwie an die ersten Bestimmungen zur Winterreifenpflicht.

  • im Zweifel der Richter ;-), wenn einer wegen 15 € ein Faß aufmacht.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Wenn der Betroffene einen Eierkopp hat, ist eine passende Schale vielleicht ein geeigneter Helm im Sinne des Gesetzes :?:

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Na nun lawyer, was denn jetzt? Stress... :gruebel: . Na klar tragen richtige Motorradfahrer auch zugelassene Helme, hier ging es um Mofafahrer und deren Vorgeschreibsel, ich denke aber das ist im Kern gleich, oder? Oder gäbe es da Ausnahmen?
    Obwohl die mit einem Integralhelm auf'm Kopf bischen bescheuert aussehen, gerade zu anmaßend... :biker2: :helm: ... :)

    Einmal editiert, zuletzt von cbrburner (27. Dezember 2011 um 23:23)