Hallo!
Quelle: Custombike 3/13, Oldtimer Markt 3/13, Motor Maniac 2/13
Und OLG Hamm Az.:I-4 W72/12
Es ist verboten die Teile zu verkaufen und zu benutzen laut dem OLG Hamm!
Hallo!
Quelle: Custombike 3/13, Oldtimer Markt 3/13, Motor Maniac 2/13
Und OLG Hamm Az.:I-4 W72/12
Es ist verboten die Teile zu verkaufen und zu benutzen laut dem OLG Hamm!
Interessiert mich ja und deswegen hab ich mal gegoogelt, ganz falsch ist es nicht was du da schreibst. HIER mal nachlesen...
Es geht dabei NUR um Bauteile, welche grundsätzlich genehmigungspflichtig sind, alle anderen Teile kann er problemlos anbieten und verkaufen (ein paar hatte ich bereits genannt). "Only for Racing" würde also bei einer Fußrastenanlage nach diesem Urteil nicht funktionieren, der "Dekoartikel" aber, da es dann ja nicht für ein Fahrzeug gedacht ist.
Wir alle wissen, dass Teile ohne Straßenzulassung und Prüfung verkauft werden, nun muss man nur rausfinden welche andere Lücke diese Hersteller nutzen. Gilt natürlich nur, wenn der TE überhaupt sowas anbieten will. Er könnte ja auch die offiziellen Angebote auf die nicht genehmigungspflichtigen beschränken.
Er könnte ja auch die offiziellen Angebote auf die nicht genehmigungspflichtigen beschränken.
So wird ers wahrscheinlich auch machen, aber die Idee mit dem Designartikel ist nicht mal so schlecht
So Leute hab mir vorhin den Paragraphen 22 bla bla etwas genauer angeschaut und da steht ziemlich am Anfang:
"(Das Vertriebsverbot bezieht sich nur auf reihenweise gefertigte
Fahrzeugteile, die nicht mit einem Prüfzeichen versehen sind, vgl. § 22 a
IV StVZO)"
Also diesem Absatz nach dürfte ich die Teile trotzdem verkaufen, da wir die Rastenanlagen und son Kram nur auf Wunsch und Vorstellungen des Kunden produzieren würden.
Sprich sind die Teile Sonderanfertigungen und keine Serie.
Da ich aber ein Maschinenbau Studium gerade mache kann ich im paar berrechnungen bezüglich der Festigkeit und so machen, also sollte, dürfte, müsste da nix passieren.
Na wenn das der Student berechnet hat kann ja nix schief gehen!
Ich würde die Finger davon lassen, besonders wenn es um irgendwelche Teile geht die im Bereich des Fahrwerkes (Achsblöcke) liegen. Der Gewinn steht doch in keinem Verhältnis zum Risiko!
Thomas, Exstudent...
nun muss man nur rausfinden welche andere Lücke diese Hersteller nutzen.
"(Das Vertriebsverbot bezieht sich nur auf reihenweise gefertigte
Fahrzeugteile, die nicht mit einem Prüfzeichen versehen sind, vgl. § 22 a
IV StVZO)"
Da haben wir ja die Lücke.
Wo wir gerade dabei sind, ich könnte diese Raddistanzhülsen für meine Blade gebrauchen. Diese Dinger, die nicht mehr rausfallen bei der Montage. Wirf schon mal die Drehbank an...
Na wenn das der Student berechnet hat kann ja nix schief gehen!
Ich würde die Finger davon lassen, besonders wenn es um irgendwelche Teile geht die im Bereich des Fahrwerkes (Achsblöcke) liegen. Der Gewinn steht doch in keinem Verhältnis zum Risiko!
Thomas, Exstudent...
Bei Achsblöcken würde Al6061 Flugzeugaluminium zum Einsatzkommen, daher brauch man sich nicht in die Hose machen dass da was passieren könnte. (Die Maße würden natürlich vom Hersteller übernommen werden)
Wo wir gerade dabei sind, ich könnte diese Raddistanzhülsen für meine Blade gebrauchen. Diese Dinger, die nicht mehr rausfallen bei der Montage. Wirf schon mal die Drehbank an...
Also besteht aus dem Forum schonmal Interesse an Teilen
Allerdings muss ich euch im Moment enttäuschen da das CNC Projekt erst in 3-4 Monaten starten kann, aber ich werd euch auf dem laufenden halten wenns losgeht.