Erfahrung Punktesystem - neu

  • Hallo Gemeinde,

    da ja der ursprüngliche Thread "Erfahrung mit dem Punktesystem" zu ist, hier mal das Ergebnis im Fahrverbotsverfahren und Punktestreit.

    Kurzform: Gestern Termin beim Amtsgericht gehabt. Einigung mit dem Richter. Wir ziehen den Widerspruch gegen das Fahrverbotsverfahren zurück und das Verfahren wird mit gestrigem Datum rechtskräftig. Dafür erlässt der Richter einen Protokollzusatz, im dem er die Vergabe von zwei Neupunkten beanstandet und darauf hinweist, daß zum Begehungszeitpunkt der OWI eine Umrechnung von drei Altpunkten zu einem Neupunkt hätte erfolgen müssen.

    Unter Hinweis auf diesen Protokollzusatz erstellt mein Anwalt einen Schriftsatz an das KBA in Flensburg und fordert eine Änderung der Punkteumrechnung.

    Der Richter am Amtsgericht war natürlich nicht für eine beanstandete Verwaltungspraxis von Stadt und KBA zuständig. Mit dem Protokollzusatz können wir aber nun mit dem Verwaltungsrecht weiter agieren und sehen, wie sich das KBA dazu verhält. Ggf. wird eben der weitere Rechtsweg beschritten. Ich als juristischer Laie vermute mal, daß es bei negativem Bescheid des KBA irgendwann vor ein Verwaltungsgericht geht. Derweil fahre ich einen Monat Straßenbahn, was ich ja auch für angemessen und richtig halte.

    Der Rechtsweg ist ganz schön verschlungen. Das ganze Theater gestern mit dem fruchtlosen Widerspruch, nur um ein rechtlichen Ansatzpunkt zu haben, um gegen die Punkteumrechnungspraxis vorgehen zu können... ?(

    Gruß Buk

    PS: Bitte nicht wieder ein Streit um juristische Interpretationsfragen! Hier sollten wirklich nur die Erfahrungen mit dem neuen Punktesystem eingebracht werden.

    Honda CBR 1000 RA SC59 ABS (NH-124 achilles black metallic), Honda VTR 1000 F SC36 (NH-1 schwarz/rot), Yamaha Bulldog BT1100 (midnight black)

  • Hallo Buk,
    du bist nicht alleine mit dieser Sache..kleine Kurzgeschichte..beim Kundendienst mit meinem Auto wurden 2 xCo Sonden gewechselt da ich sehr viel Kurzstrecke fahre waren diese etwas verkokt. Anwort des Meisters ich solle der Hütte auf der BAB mal richtig die Sporen geben. Naja am nächsten Tag gutes Wetter wenig Verkehr auf der BAB ( fahre dort schon 40 Jahre lang) und mal kurz den BMW angesabt, dauert ja nur ein paar Sekunden standen 230 kmh auf dem Tacho. Habe noch einen LKW überholt und gerade in der Höhe des Schildes( habe ich echt nicht gesehen durch den 40 Tonner)) 130 Kmh Begrenzung, noch nie stand dort ein Schild und Zack... :foto:

    Ok.... die Strafe dafür kennt ihr ja, aber das ganze hat so lange gedauert mit dem Verwaltungsaufwand das ich auch trotz Vergehen noch nach dem alten Punktesystem in das neue gerutscht bin. Will sagen nix mehr Verjährung nach 2Jahren, sondern 5 Jahre notiert in Flens.( vorher hatte ich übrigens o Punkte dort.
    Nun war ich auch der Meinung es gilt der Tag der OWI..Rechtschutz habe ich keinen( VKRS erst ins Nachhinein abgeschlossen für die Zukunft) also wird mir dat Dingens mit Anwalt zu teuer. ;(

    Wurde zwar einiges an Schriftverkehr von mir abgewickelt.....aber das landet in den betreffenden Behörden sowieso unter Ablage B und hat nichts gebracht ausser dummes Gewäsch. :tougue:

    Gruss

  • Hallo Gemeinde,

    da ja der ursprüngliche Thread "Erfahrung mit dem Punktesystem" zu ist,

    Wie kommst Du darauf das er zu ist !?! Habe kein Schlosssymbol entdecken können!

    Dort ist das Thema als erledigt markiert!

    Nur mal so als Info :D

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Hallo Gemeinde,

    da ja der ursprüngliche Thread "Erfahrung mit dem Punktesystem" zu ist, hier mal das Ergebnis im Fahrverbotsverfahren und Punktestreit.

    Kurzform: Gestern Termin beim Amtsgericht gehabt. Einigung mit dem Richter. Wir ziehen den Widerspruch gegen das Fahrverbotsverfahren zurück und das Verfahren wird mit gestrigem Datum rechtskräftig. Dafür erlässt der Richter einen Protokollzusatz, im dem er die Vergabe von zwei Neupunkten beanstandet und darauf hinweist, daß zum Begehungszeitpunkt der OWI eine Umrechnung von drei Altpunkten zu einem Neupunkt hätte erfolgen müssen.

    Unter Hinweis auf diesen Protokollzusatz erstellt mein Anwalt einen Schriftsatz an das KBA in Flensburg und fordert eine Änderung der Punkteumrechnung.

    Sehr gut. Offensichtlich besteht bei den Behörden noch erheblicher Nachschulungsbedarf, was die Punkteumrechnung betrifft.

    Nebenbei: Kannst Du den Zeitraum des Fahrverbotes wählen, damit es nicht mitten "in der Saison" ist?

    Je nach Dauer tut es dann nicht ganz so "weh"..... - dafür ist aber - glaube ich - die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde/Bußgeldstelle zuständig.

    Viel Erfolg.

    :)


  • Sehr gut. Offensichtlich besteht bei den Behörden noch erheblicher Nachschulungsbedarf, was die Punkteumrechnung betrifft.

    Es kristallisiert sich langsam raus, daß die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden der Gemeinden und Städte im gesamten Bundesgebiet so verfahren sind. Ab einem Stichtag vor dem 01. Mai 2014 wurden die Fälle offenbar auf Eis gelegt und die Bußgelbescheide erst nach Ablauf der Übergangsfrist versand. jedenfalls ist das bei allen Betroffenen so, von den ich gehört habe. Das Problem dabei ist aber, daß es sich hier um reine Verwaltungsakte handelt, die im Rahmen eines Widerspruchs im Bußgeldverfahren nicht vom Amtsgericht behandelt werden. Auch handelt es sich hierbei ja nicht um eine Sanktion, sondern nur um die Handhabung eines Verwaltungsvorgang. Dies wird von den Bußgeldstellen der Städte und Gemeinden offiziell nicht als Bestrafung gesehen. Das ändert nichts daran, daß es sich bei der Punkteumrechnungspraxis eben DOCH um eine versteckte, zusätzliche Bestrafung handelt.

    Mal sehen, was mein Anwalt da noch beim KBA Flensburg erreicht. Danach werden wir weitersehen.

    Nebenbei: Kannst Du den Zeitraum des Fahrverbotes wählen, damit es nicht mitten "in der Saison" ist? Je nach Dauer tut es dann nicht ganz so "weh"..... - dafür ist aber - glaube ich - die örtlich zuständige Fahrerlaubnisbehörde/Bußgeldstelle zuständig.

    Mit dem Rückzug des Widerspruchs gegen den Bußgeldbescheid ist dieser jetzt rechtskräftig. Ich werde mir eine Kopie des Abschlossprotokoll ausdrucken und damit am Montag zur Fahrerlaubnisbehörde meiner Stadt gehen. Dort gebe ich dann die "Pappe" für einen Monat in Verwahrung und geniesse das Straßenbahnfahren. Damit war ich aber von Anfang an einverstanden. Der Widerspruch gegen den Bußgeldbescheid war ja eher ein taktischer Winkelzug meines RA, um den Protokollzusatz bezüglich der Punkteumrechnung zu bekommen. Naja, warum einfach, wenns auch anders geht! :kotz:

    Danke für die guten Wünsche.

    Gruß Buk

    PS: Früher habe ich eine Rechtsschutzversicherung für teuer und überflüssig gehalten. Zweiteres trifft immer noch zu. Offenbar sind die modernen Zeiten derartig erstarrt und verkrustet, daß man nicht mehr ohne Rechtsschutzversicherung auskommt. Wenn heutzutage irgendwelche gesellschaftlichen Probleme auftreten, wird reflexartig mit einem Verbot reagiert, anstatt das Problem konstruktiv zu lösen. Ist ja auch einfacher und die Politikschranzen in Bund und Ländern können sich als law and order Kämpfer verkaufen. Irgendwann ist dann mal alles verboten. Freiheit? Selbstverwirklichung? Unwichtig! Die Sicherheit hat immer Vorrang.

    Honda CBR 1000 RA SC59 ABS (NH-124 achilles black metallic), Honda VTR 1000 F SC36 (NH-1 schwarz/rot), Yamaha Bulldog BT1100 (midnight black)


  • Es kristallisiert sich langsam raus, daß die zuständigen Fahrerlaubnisbehörden der Gemeinden und Städte im gesamten Bundesgebiet so verfahren sind. Ab einem Stichtag vor dem 01. Mai 2014 wurden die Fälle offenbar auf Eis gelegt und die Bußgelbescheide erst nach Ablauf der Übergangsfrist versand. jedenfalls ist das bei allen Betroffenen so, von den ich gehört habe.

    Das ist interessant - war das bei Dir genauso? Dein Verstoßdatum war deutlich vor dem 01.05.2014 - und man hat das Verfahren - Deiner Vermutung nach - liegenlassen und noch vor Erreichen der Verfolgungsverjährung - 3 Monate ab Tatzeitpunkt - erstellt?
    1 Monat - das ist ja noch erträglich, zumal keine grundlegende Wetteränderung in Sicht ist.

    ;)

    Seltsam ist, daß man die Punkteumrechnung von den eigentlichen Bußgeldverfahren - auch das sind Verwaltungsakte mit negativer Außenwirkung für die Betroffenen - Deiner Einschätzung nach quasi "abgetrennt" hat und Einsprüche gegen diese Punkteumwandlung nicht verhandelbar sind.

    Zum eigentlichen Thema gibt's - damit das nicht aus den Augen verloren wird - das hier:

    http://www.neues-punktesystem.de/

    "Allerdings führt nicht jedes Verkehrsdelikt, das mit einem Bußgeld von mindestens 60 Euro belegt wird, automatisch zu einem Eintrag. Nur Verkehrsdelikte, die zu einer Gefährdung der Sicherheit im Straßenverkehr führen, werden mit Punkten im Verkehrszentralregister, das in Fahreignungsregister umbenannt wird, geahndet."

    Das ist - natürlich nur auf den ersten Blick - eine Vereinfachung, weil nicht mehr jeder Verstoß, für den es früher Punkte gab, jetzt auch mit Punkten geahndet wird.
    Jedoch bin ich mal gespannt, wie jetzt bei der Verkehrsüberwachung vor Ort mit der "Ermessensschwelle" verfahren wird, ab deren Überschreitung man den Verkehr gefährdet, sodaß es DOCH zu einem Punkteeintrag kommt.... .

    Sinkt sie - oder bleibt sie auf dem derzeitigen Niveau? Meiner Meinung nach dürfte es schwierig sein, auf wenig befahrenen und gut einsehbaren Straßen ohne oder mit wenig Fußgängerverkehr bei einer deutlichen Geschwindigkeitsüberschreitung eine Verkehrsgefährdung zu unterstellen.... - nur mal so als "Denkbeispiel".

  • Hi Ramsay,
    danke für die Info über den letzten Stand.

    Ich enthalte mich juristischer Interpretationsfragen. Dafür sind andere da und die sind schon da. ;)
    Erfahrungen mit dem neuen Punktesystem habe ich, zum Glück, noch nicht. Wenn ich es richtig verstanden habe, ging es bei dir primär um die Umrechnung innerhalb des Übergangs vom alten zum neuen System.
    Berichte von Betroffenen über Verstöße und wie diese jetzt geahndet werden fände ich interessant. Spekulationen von "Jurastudenten" eher weniger. ;)

    Gruß
    G.A.C.O.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)


  • Das ist interessant - war das bei Dir genauso? Dein Verstoßdatum war deutlich vor dem 01.05.2014 - und man hat das Verfahren - Deiner Vermutung nach - liegenlassen und noch vor Erreichen der Verfolgungsverjährung - 3 Monate ab Tatzeitpunkt - erstellt?
    1 Monat - das ist ja noch erträglich, zumal keine grundlegende Wetteränderung in Sicht ist.

    Ja, daß war bei mir so. Die OWI wurde am 19. März 2014 festgestellt. Einen widerspruchsfähigen Bußgeldbescheid erhielt ich am 21. Mai 2014. Das sind mehr als zwei Monate Bearbeitungszeit. Da dies nicht das erste mal war, bei dem ich mir ein Fahrverbot eingehandelt habe, weiß ich, daß man so ein Verfahren in drei Wochen über die Bühne bringen kann. Selbst wen die Behörden einer größeren Belastung durch einen "Blitz-Marathon" in NRW ausgesezt waren, finde ich zwei Monate Bearbeitungszeit unannehmbar. Dazu kommt ja auch noch, daß diese Bearbeitungspraxis in der Realität dazu geführt hätte, daß das Einlegen von Rechtsmitteln mit einer Verdoppelung der Punktezahl und des Verjährungszeitraumes "geahndet" worden wäre. Hätte ich z.B. drei Wochen nach der OWI, sagen wir Mitte April Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt, wäre es durch die Verfahrensverzögerung zu einem Überschreiten der Übergangsfrist am 01. Mai 2014 gekommen. Hätte ich aber sofort "Ja" und "Amen" zu dem Bescheid gesagt, unabhängig von z.B. einer vermuteten Fehlmessung, gäbe es die Punkte- und Verjährungsfristverdoppelung nicht. Ich würde also in dem Fall einen Nachteil dafür hinnehmen müssen, den mir gesetzlich zustehenden Rechtsweg wahrzunehmen.

    Aber hätte, wäre, wenn... X(


    Seltsam ist, daß man die Punkteumrechnung von den eigentlichen Bußgeldverfahren - auch das sind Verwaltungsakte mit negativer Außenwirkung für die Betroffenen - Deiner Einschätzung nach quasi "abgetrennt" hat und Einsprüche gegen diese Punkteumwandlung nicht verhandelbar sind.

    Das ist ja nicht meine Meinung. Das ist auch die Aussage des Amtsrichters. Auf der einen Seite gibt es die OWI samt Bußgeldbescheid als Sanktion. Diesen zu überprüfen, ist Aufgabe des Amtsgericht. Auf der anderen Seite gibt es ein Verwaltungsakt von Bußgeldstelle und KBA, die ggf. nach Eintrit des Ergebnisses (KBA Auszug aus dem Punkteregister) vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann. Die Eintragung der Punkte in Flensburg ist kein offizieller Bestandteil der Bestrafung der OWI, auch wenn es sich in der Realität wie eine zusätzliche, inoffizielle Sanktion verhält.

    Gerechtigkeit und Recht sind eben zwei unterschiedliche Paar Schuhe. Vielleicht geht ja hier der Michael Kohlhaas mit mir durch, aber ich gedenke nicht, daß so hinzunehem. Wir werden sehen, was mein RA gegen das KBA erreichen kann. Hätte ich allerdings keine Rechtschutzversicherung, wäre ich längst finanziell ausgeblutet und könnte auf keinen Falls das Verfahrensrisiko tragen.

    Gruß Buk

    Honda CBR 1000 RA SC59 ABS (NH-124 achilles black metallic), Honda VTR 1000 F SC36 (NH-1 schwarz/rot), Yamaha Bulldog BT1100 (midnight black)

  • 1.) Man "kann" so ein Verfahren in 3 Wochen sicherlich über die Bühne bringen, die normale Verfolgungsverjährung beträgt jedoch 3 Monate. Wenn innerhalb der drei Monate nach Tatzeitpunkt der Bußgeldbescheid erlassen wird, dann ist die Verfolgungsverjährung gehemmt, der Bußgeldbescheid wird - vorausgesetzt, es ergeht kein Einspruch - rechtskräftig. Ob die Behörden in Deinem Fall durch den Blitzmarathon überlastet waren, ist - sorry - reine Spekulation, ebenfalls ob Dein Einspruch zum vorsätzlichen Nachteil Deinerseits geführt hat. Könntest Du aber auch zum Gegenstand des Verfahrens machen. Du hast ja eine Rechtsschutzversicherung, solange diese die Kosten übernimmt, mach's.

    Zitat

    Die Eintragung der Punkte in Flensburg ist kein offizieller Bestandteil der Bestrafung der OWI, auch wenn es sich in der Realität wie eine zusätzliche, inoffizielle Sanktion verhält.

    2.) Hast Du für diese Feststellung auch einen Quellenbeleg? Denn: Beim Erlaß eines Bußgeldbescheides, der einen Eintrag in Flensburg zur Folge hat, erfolgt eine Meldung nach Flensburg durch die Bußgeldstelle.
    Somit wäre bzw. ist der Eintrag in Flensburg Bestandteil des Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahrens - die beiden Verfahrensbestandteile als ein gemeinsamer Verwaltungsakt zu werten.

    (Wer meine Beiträge nicht lesen möchte oder uninteressant findet, kann mich als User ignorieren. Habe ich bereits mehrfach empfohlen....)

  • Ich habe noch keine rechtsanwaltliche Zulassung, muß also für nichts "den Kopf hinhalten". Ob der User aus meinen Zeilen eine Empfehlung für ein Handeln oder Unterlassen zieht, liegt alleine in seinem Ermessen.

    :)

  • Die Eintragung im Verkehrszentralregister stellt keine Sanktion dar und ist kein anfechtbarer Verwaltungsakt. Sie ist automatische, gesetzlich normierte Folge einer behördlichen (Bußgeldbescheid) oder gerichtlichen (Urteil) Entscheidung und wird ausgelöst durch die pflichtgemäße Mitteilung dieser Akte an das KBA. Das Kraftfahrt-Bundesamt prüft gar nie nicht, ob die Eintragung zu Recht erfolgt. Hierfür ist ausschließlich die Behörde verantwortlich, die dem Kraftfahrt-Bundesamt die Mitteilung über die einzutragenden Punkte übersandt hat (Gericht, Bußgeldbehörde, etc.). Die Fahrerlaubnisbehörde, die wiederum Sanktionen bei bestimmten Punkteständen verhängen muss, ist an die Mitteilung des Kraftfahrt-Bundesamtes gebunden. Beruhen deren Entscheidungen z.B. über eine Entziehung der Fahrerlaubnis wegen emsiger Sammeltätigkeit auf dem Flensenkonto auf fehlerhaften Punkteständen, ist ihre Entscheidung als Verwaltungsakt anzugreifen (Widerspruch) und gegebenenfalls die Widerspruchsentscheidung vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht anzufechten.

    Für alle, die an der wahren Rechtslage interessiert sind guckst Du hier

    Die Seite des BMVI enthält verständliche Darlegungen auch zu anderen Themen. Die Auseinandersetzung mit verwirrenden revolutionären Theorien zum Eintrag als Bestandteil eines gemeinsamen Verwaltungsaktes bleibt einem dann erspart.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Wenn ich mich recht an eines der letzten Seminare erinnere, werden in einem Bußgeldbescheid die Rechtsgrundlage/der Tatbestand, aufgrund welcher/welchem er erlassen wird, die Höhe des Bußgeldes UND die Punkte mitgeteilt, die an das KBA gemeldet werden.
    Also in einem einzigen Verwaltungsakt, nicht getrennt. Die elektronische Übermittlung an das KBA ist natürlich kein eigener Verwaltungsakt, wird aber gemeinsam mit dem Einspruch gegen den Bußgeldbescheid angefochten.

    Was daran verwirrend oder gar revolutionär sein soll, bedarf denn doch der genaueren Erklärung, sollte der Vorhalt nicht auf denjenigen zurückfallen, der ihn erhebt.

    :)

  • Lies Deinen eigenen Beitrag nochmal durch und kehre in Dich.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Die Empfehlung gebe ich gerne zurück, mit einem freundlichen Ratschlag:

    Ignoriere mich doch bitte wieder, dann mußt Du meine Beiträge weder lesen noch auf sie antworten. Sie sind dann nämlich für Dich nicht mehr lesbar und fordern Deine gewiß überragende Sachkunde nicht zum ständigen Widerspruch - mit solchen themenverfehlenden, persönlichen Beiträgen wie dem letzten - heraus.
    User Ramsay hatte sich das ja erbeten, wenn ich micht recht entsinne.

    :)

    (Was die Punkteintragung und die Anfechtbarkeit angeht, teile ich Deine Ansicht übrigens, nicht jedoch die des Strangerstellers. Aber solange die Rechtsschutzversicherung zahlt.... .)