Kill-Switch anstelle von Zündschloss einbauen

  • Hallo,

    meine gestohlene SC28 1992 ist ja wieder aufgetaucht und ich bin dabei sie instand zu setzten.

    Dafür habe ich mir ein Schlosssatz gekauft von privat und naja, er sieht aus nach Arsch. Der Verkäufer nimmt es auch nicht wieder zurück. Egal Kollateralschaden.

    Jetzt hatte ich die Idee einfach ein Kill-switch anstelle eines Zündschlosses einzusetzen. So leicht wie die Diebe das Zündschloss geknackt hatten, ist für mich die futtelei mit dem Schlüssel nicht mehr wichtig.
    Jetzt habe ich dazu ein paar fragen.
    1. Wie ?
    2. und was noch ?

    :)
    Etwas genauer: Wie muss ich einen handelsüblichen Kill-Schalter an die Kabel des Zündschlosses anschließen wenn ich diesen abschneide?
    Was muss ich noch beachten?
    Muss ich eine Sicherung herausnehmen?
    Die Lenkradsperre möchte ich lieber permanent deaktivieren, gibt es dafür eine Anleitung? Es könnte seien das die Diebe netterweise für misch schon gemacht haben, ich wüsste nur nicht wie ich das sicher erkennen kann.


    Wenn noch Infos Fehlen bitte Fragen.

    Danke im voraus
    Roger

  • Also du kannst das Zündschloss entfernen, brauchst aber dann eine Ausnahmegenehmigung des TÜV, dass du stets eine mobile Sicherungsmöglichkeit bei dir trägst, wie z.B. ein Bremsscheibenschloss.

    Habe ich bei meinem Umbau auch gemacht und wird entsprechend in die Papiere eingetragen. Kostet beim Strassenverkehrsamt 30€ für die Eintragung.

    Habe das gerade erst durch.

    Gruß
    PIET


  • Du könntest Probleme bekommen, wenn jemand dein Bike klaut und bei einer Spritztour jemanden verletzt oder schädigt, die Haftpflicht (also deine eigene bzw. für das Motorrad) könnte dich bis 5000 Euro in Regress nehmen. Ein eifriger Staatsanwalt könnte daraus auch strafrechtlich z.B. eine fahrlässige Körperverletzung durch Unterlassung zusammenbasteln (wenn jemand Dritter verletzt wird) . Ansonsten siehe Essex

  • Ich hab aber da im Bußgeldkatalog auch noch nichts gelesen wie hoch das dann Bestraft wird. Man kann ja auch ein Bremsscheibenschoß rein machen, entspricht zwar vermutlich nicht ganz der Vorschrift, aber so hoch kann das Bußgeld ja auch nicht sein.
    Gut die Versicherung könnte Probleme machen wenn einer dann ganz ohne Sicherung das Bike unbefugt benutzt, und damit einen verschuldeten Unfall verursacht. Wenn beim "unbefugten Benutzer" dann nichts zu holen ist, könnte vielleicht dann die Versicherung zahlen müssen, und die wird das dann vielleicht auf den Halter abwälzen. Könnte auf jeden Fall kompliziert werden.

    Edit: War ich etwas spät dran, wenn das mit dem Bremsscheibenschloss Eintragungsfähig ist sollte es ja kein Problem sein.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Versicherungstechnisch kein Problem, wenn es korrekt in die Papiere eingetragen wurde und bei der Kontrolle das entsprechende Schloss präsentiert wird.

    Gruß
    PIET

  • Etwas genauer: Wie muss ich einen handelsüblichen Kill-Schalter an die Kabel des Zündschlosses anschließen wenn ich diesen abschneide?


    Wenn ich das im Schaltplan der SC28 richtig sehe verbindet das Zündschloß alle 3 Kabel miteinander wenn eingeschaltet wird.
    Das rote Kabel kommt direkt von der 30A Hauptsicherung, das müßte an einem Pol vom Schalter, die anderen beiden kann man verbinden und an den anderen Pol legen.
    Der Schalter sollte aber dann mindestens 30A aushalten.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:


  • Das rote Kabel kommt direkt von der 30A Hauptsicherung, das müßte an einem Pol vom Schalter, die anderen beiden kann man verbinden und an den anderen Pol legen.
    Der Schalter sollte aber dann mindestens 30A aushalten.

    Vielen Dank, das Probiere ich so aus.

    Was das eintragen angeht überlege ich mir das noch. Ich habe gar nicht damit gerechnet, dass das überhaupt einzutragen ist. Ist ja klar das bei einem Diebstahl die bösen Diebe das Zündschloss geknackt und ein Schalter eingebaut haben, logisch.

    (-: