Rennstrecke und Versicherung

  • Mal eine Frage was mich so seit ein paar Stunden beschäftig. Was passiert eigentlich wenn ich auf der Rennstrecke jemanden abräume oder jemand mich? die KFZ Haftpflicht (TK) greift doch auf Rennstrecke nicht oder? Brauch man eigentlich für ein reines Rennstreckenfahrzeug eine Versicherung? Wie sieht das mit Steuern aus?
    Oder wie sieht es mit privat Haftpflicht oder Unfallversicherung aus??

  • kommt drauf an ...
    auf der Nordschleife z.B. nennt man es Touristenfahrt und damit ist das wie z.B. eine öffentliche Strasse (mit einer Art Mautgebühr). Bei richtigen Renntrainings kann man in der Regel über den Anbieter des Trainings eine Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung für "wenig" Geld mitabschliessen.

    Gruß
    Sven

  • Hallo Maverick,

    habe mich vor kurzem intensiv damit beschäftigt, da ich im Juli an einem Training am Nürburgring (GP nicht Nordschleife) teilnehmen will.

    Grundsätzlich zieht auf der Rennstrecke Deine Kfz.-Haftpflicht und auch Kasko (egal ob Voll oder Teilkasko) NICHT !!!

    Bedingungen Ausschlüsse : ...nicht versichert sind Teilnahme an Wettbewerben zur Erzielung von Höchstgeschwindigkeit ...blabla ;( dazu werden auch Renntrainings gezählt

    Je nach Anbieter des Training kannst Du ene separate Versicherung für die Rennstrecke absolvieren.

    Ansonsten sollten alle das gleiche Selbstverständnis haben: Teilnahme auf eigene Gefahr.
    Lediglich Schäden an der Rennstrecke (Leitplanken o.ä.) mußt Du tragen.
    Dieser Punkt sollte aber in Deiner Teilnahembestätigung geklärt sein.

    Fazit: Vergiß Deine für den Strassenverkehr abgeschlossene Kfz.-Versicherung.
    Deine Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung gelten dagegen eigentlich uneingeschränkt. :)

    Aber um ganz sicher zu gehen: Frag bei Deinem Versicherer an, ob er Dir für den Tag/e eine Zusatzversicherung anbietet.

    Tom(mi)


    it´s nice to be a Preiss, it´s higher to be a Bayer, ever de jröste Jewinn is ne Kölsche zu sin

  • Zitat

    Original von Tommi

    Fazit: Vergiß Deine für den Strassenverkehr abgeschlossene Kfz.-Versicherung.
    Deine Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung gelten dagegen eigentlich uneingeschränkt. :)

    :nono::nono::nono:

    stimmt nicht!!!

    Gehirn: Ein Organ, mit dem wir denken, daß wir denken. (Ambrose Bierce)

  • ... öha, man vergebe mir, wenn ich in einigen Punkten anderer Meinung bin, aber...

    Grundsätzlich gilt:
    Der Nachweis einer Schuld eines anderen am eigenen Schaden ist auf der Rennstrecke extrem schwierig, wenn nicht sogar unmöglich. In der Regel kann man versuchen, seine Forderung mit einer Zivilklage einzuholen, meist ohne Erfolg.

    Ein Restrisiko bleibt. Wir sind ja hier nicht beim Hallenhalma.

  • wer hat den den post gerade verschoben....

    hatte gerade 20 zeilen getippt nun sind sie weg.... ?( :tongue: :evil:

  • Also ich habe gerade mit der Fahrzeug Versicherung (HUK) gesprochen und so sieht es aus:
    - wenn keine Erziehlung der Höchstgeschw. gemacht wird ist das Fahrzeug versichert. bei Fahrer-/Sicherheitstrainings wie Beispielsweise vom ADAC angeboten wird gibt es keine Problem. Rennstrecken und Rennfahrertrainings sind ausgenommen ;(
    Da ergibt sich doch die Frage. Alles Auslegungssache oder?

    - zusätzlich kann eine zeitlich begrenzte Versicherung für Rennstreckeneinsatz (Haftpflicht/TK/VK) abgeschlossen werden (sauteuer)

  • na egal, horst hat die meisten punkte die ansprechen wollte schon gepostet.

    noch mal kurz zur unfall, es ist enorm wichtig sich den schutz auch bei "erzielung von höchst..." schriftlich zu bestätigen lassen, hab schon oft von den maklern gehört, "jaja kein problem..." auf nachfrage bei der gesellschaft war dann aber klar das es nicht versichert wird.

    berufunfähigkeitsversicherung ist's auch ähnlich.

  • @ mav

    das ist ja auch egal, du brauchts ja keinen haftpflichtversicherungsschutz für dein bike auf der strecke, für was soll die gut sein??

    und das ne vollkasko umbezahlbar ist ist ja wohl klar.

  • Oha, sorry, wenn ich hier mit einigen Aussagen wohl zu pauschal war (vergebt mir wie ich auch Prinzessin Horst seine andere Meinung vergebe):

    Also meine Kranken-, Unfall- und Lebensversicherung machen das. Der Tip mit der Auslandsreisekrankenversicherung ist natürlich absolut richtig, sollte man aber so oder so haben.

    Zu meinen Aussagen mit der Kfz.-Versicherung:
    Habe mich bei meiner Versicherung (HUK) erkundigt, den Fall genau geschildert (Fahrtraining mit Instruktoren auf Nürburgring-GP-Strecke, kein Wettrennen), Aussage: keine Haftungsübernahme, weder Haftpfl. noch Kasko, was eh egal ist, hab nur Teilkasko.

    Auch mein Arbeitgeber würde eine solche Veranstaltung ausschließen wollen.

    Habe bei zwei weiteren Versicherern nacgefragt und mich daher z dieser Pauschalaussage hinreißen lassen (ich gelobe Besserung).

    @ Prinzessin Horst:
    Es soll Versicherungen geben, die Dir für ein solches Training eine gesonderte Haftpflicht und Kasko zur Verfügung stellen, ähnlich den Veranstaltern von solchen Training. Das meinte ich mit Zusatzversicherung.

    Aber wie Du auch schon schreibst gehen die Meinungen selbst bei den Versicherern schon auseinander und eine Anfrage ist wohl immer noch das beste um nicht hinterher in die Röhre zu gucken.

    Tom(mi)


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  • Zitat

    Original von 900er
    @ mav

    das ist ja auch egal, du brauchts ja keinen haftpflichtversicherungsschutz für dein bike auf der strecke, für was soll die gut sein??

    und das ne vollkasko umbezahlbar ist ist ja wohl klar.

    Naja ich gehe mal davon aus, das es mich raushaut und ich dabei ein anderes Bike beschädige. Wie wird sowas geregelt? Oder heisst das einfach jeder ist für seinen eigenen Schaden verantwortlich??

  • @ mav

    yep, so ist es, du unterschreibst ja bei der anmeldung einen haftungsausschluss gegen den veranstalter und andere teilnehmer, das heist wenn du jemanden anderen oder dich ein anderer in mitleidenschaft zieht gibs da keinen gegenseitigen ansprüche. bei grobfahrlässigen oder absichtlichen sachen siehts dann wieder anders aus, da würde die zivilklage die horst angesprochen hat wieder ins spiel kommen, aber eben mit wenig aussicht auf erfolg.


    Tommi

    bei welcher unfallversicheung bist du, gibt leider nur sehr wenige die das machen, hast du es schwarz auf weiss ??

  • Zitat

    Original von Tommi
    ...
    Lediglich Schäden an der Rennstrecke (Leitplanken o.ä.) mußt Du tragen. ...

    Huch? Eigentlich gibt es da keine, dafür sind doch Kiesbetten da ?(

    Wenn ich Leitplanken haben will fahr ich auf die Nordschleife X(

    • Offizieller Beitrag

    Tommi,

    ich hoffe nur, Du machst durch Deine unnötigen Anfragen die HUK ned wegen des Stute "FAHR"trainings am 25.7. verrückt - ich bin auch in der HUK und möchte den Schutz auch für die Veranstaltung behalten.

    In der Ausschreibung steht nur was von Fahrtraining , es werden keinen Zeiten genommen und man unterzeichnet keinen Haftungsausschluß.

    Also, laß die Fragerei sein - alle Fahrzeuge müssen der STVZO entsprechen und die Versicherung gilt..

    ....und wenn DEINE nicht gelten sollte und die anderen Teilnehmer KEINEN Haftungsausschluß unterzeichnet haben und Du jemanden zu Sturze bringst, dann mußt Du eben mit Deinem Privatvermögen haften. :D:D:D:D:D

    Gruß &...stay hard on the gaaassss.. ;):D

    PeteRR :lies nach: (-:

    NS/24:
    Tacho SC77/17: > 35.300 km :)

    Tacho SC80/20: > 19.000 km

  • Hallo PeteRR
    nun mal langsam,

    habe allgemein nach Fahr training und Versicherungsschutz auf Rennstrecke gefragt, mein Anlaß allerdings war das Training. Habe mich mit einer einmaligen Anfrage dort begnügt und habe auch nicht vor das Thema dort breitzutreten.

    Bin in dem Bezug etwas vorsichtig und erkundige mich lieber vorher nach den Risiken, die ich eingehe. Von daher freut es mcih sogar, hier auch gegenläufige Aussagen zu lesen.

    Und da ich schon zum Training angemeldet war, bevor ich auf dieses Forum stiess, habe ich meine Fragen eben dahin gestellt, wo ich sie angesiedelt sehe. Heute würde ich diese Frage auch zuerst im Forum loswerden?!

    Habe ebenfalls nicht vor, mir durch die Klärung der Versicherungsfragen den Spaß am Training verderben zu lassen. Sonst hätt ich mich auch nicht anmelden dürfen.

    Von daher sollte das Motto für jedes Training lauten:
    Dabei sein und Spass haben.
    Sorry, den wollte ich keinem verderben, indem ich meine Erfahrung als Antwort niederschrieb und ich lass mich gerne eines besseren belehren.

    Aber was meinst Du eigentlich mit Privatvermögen, so was besitz ich nicht?! :)

    Tom(mi)


    it´s nice to be a Preiss, it´s higher to be a Bayer, ever de jröste Jewinn is ne Kölsche zu sin

  • Liebe Leute ;) ,

    breittreten lässt sich ein Versicherungsschutz nicht :nono: und durch vielfaches nachfragen wird der bestehende Schutz auch nicht eingeschränkt X(

    Ganz WICHTIG bei den Anuskünften die man dazu bekommt ist die SCHRIFTFORM !!!! denn hierbei muss der Versicherer sich festlegen, d.h. der Sachbearbeiter muss sich kundig machen und im Falle des Falles hat man auch etwas konkretes in der Hand ;)

    Alle mündlichen Auskünfte sind wertlos und hinterher hann sich eh niemand mehr erinnern :evil:
    gerade zu diesem Thema besteht bei vielen Versicherungsmitarbeitern eine Wissenslücke :tongue: :kotz:

    Gruss RobaR
    NS 13,5 + 0 MTB + GP 8
    :D
    Proud Citizen of Snodyland # 302
    FWR # 212