Rennverkleidung + TÜV

  • Hallo zusammen!

    Ich möchte gerne eine GFK-Rennverkleidung TÜV-Zulassen.

    Hat das vielleicht hier im Forum schon jemand gemacht?

    Was muss man da machen?

  • Hallo,

    ich hab ne komplette Presser&Kuhn dran, sogar mit Lampenumbau und Einmannheck.
    Als ich die Papiere (Materialgutachten) beim letzten mal Tüv dem Beamten vorgelegt habe hat es Ihn überhaupt nicht interessiert. Er sagte, sowas muß man nicht eintragen. Er hat mir nichtmal den Sozius im Fahrzeugschein gestrichen. Lenker und Fußrasten hat er aber eingetragen.

    Jetzt hab ich immer das Materialgutachten der Verkleidung dabei, ist zumindest besser als nix bei ner Kontrolle.

  • Aber so unproblematisch ist das wohl nicht immer, oder?

    Wie ist das mit dem Teilegutachten, haben Presser und Kuhn irgendwelche Nummern in der Verkleidung, damit diese zugeordnet werden kann?

    Wie hoch ist eigentlich die Strafe für eine nicht eingetragene Verkleidung?

    P.S.: Kannst Du mir mal den TÜV-Prüfer verraten :)

  • Zitat

    Er sagte, sowas muß man nicht eintragen. Er hat mir nichtmal den Sozius im Fahrzeugschein gestrichen. Lenker und Fußrasten hat er aber eingetragen.

    Der war wohl geistig schon in Rente? Natürlich ist die Verkleidung eintragungspflichtig, wie alle Anbauteile ohne ABE. Das mit dem Soziussitz sagt doch wohl alles.

    Es hilft Dir nur nicht, wenn Du Ärger mit der Rennleitung bekommst, oder einen Unfall hast (was ich Dir natürlich nicht wünsche), da Du die Aussage des Tüvheinis nicht schriftlich hast. Um sicher zu gehen, würde ich mal eine andere Prüfstelle aufsuchen. Mit Materialgutachten müsste es eigentlich klappen. Ansonsten bist Du im Zweifel der "Dumme".

  • Zitat

    Original von hondapons
    Hallo,

    ich hab ne komplette Presser&Kuhn dran, sogar mit Lampenumbau und Einmannheck.
    Als ich die Papiere (Materialgutachten) beim letzten mal Tüv dem Beamten vorgelegt habe hat es Ihn überhaupt nicht interessiert. Er sagte, sowas muß man nicht eintragen. Er hat mir nichtmal den Sozius im Fahrzeugschein gestrichen. Lenker und Fußrasten hat er aber eingetragen.

    Jetzt hab ich immer das Materialgutachten der Verkleidung dabei, ist zumindest besser als nix bei ner Kontrolle.

    ...und wenn was passiert  ?(

    Möge der Gripp mit Euch sein! Mit 52Grad schrägem Gruß, RepsolBladeAndy =):burnout:

  • Zitat

    Original von hondapons
    Hallo,

    ich hab ne komplette Presser&Kuhn dran, sogar mit Lampenumbau und Einmannheck.
    Als ich die Papiere (Materialgutachten) beim letzten mal Tüv dem Beamten vorgelegt habe hat es Ihn überhaupt nicht interessiert. Er sagte, sowas muß man nicht eintragen. Er hat mir nichtmal den Sozius im Fahrzeugschein gestrichen. Lenker und Fußrasten hat er aber eingetragen.

    Jetzt hab ich immer das Materialgutachten der Verkleidung dabei, ist zumindest besser als nix bei ner Kontrolle.

    Hi, darf man fragen, welche Spiegel du daran hast, sehen gut aus...! :D

    Gruß

    C*


    "Wir wissen zwar nicht, wo es langgeht, aber dafür bewegen wir uns mit Höchstgeschwindigkeit."

    Einmal editiert, zuletzt von Honzuki (20. Juli 2011 um 14:54)

  • Ich hab GFK-Verkleidung + Sitzbank 2007 mittels Einzelabnahme und Materialgutachten eingetragen bekommen, hatte das vorher alles mit dem TÜVler besprochen, das Standlicht habe ich dabei in den Scheinwerfer verlegt weil mir das Zyklopenauge mißfällt.
    Ich vermute daß das Ganze heutzutage wegen der einheitlichen EU-Regelungen eher noch einfacher ist, daß man sowas gar nicht mehr eintragen muß kann ich mir aber auch nicht vorstellen.

  • Habe heute beim TÜV angerufen und mich mal erkundigt, aber der TÜV-Prüfer hat pauschal abgelehnt! Er meinte es ginge nur wenn es eine TÜV-Bescheinigung des Herstellers gäbe.

    Ganz sauber ist die Auskunft doch nicht, oder?

    Kann irgendwer weiterhelfen?

  • Zitat

    Original von Honzuki


    Hi, darf man fragen, welche Spiegel du daran hast, sehen gut aus...! :D

    Gruß

    C*

    Hallo Honzuki,

    das Hafner Echtkarbon-Spiegel.
    Die hab ich aber nicht mehr dran, da sie keine ABE besitzen. ;( ;(
    ?( wobei wir wieder beim Thema wären ?(

  • Zitat

    Original von mizushika
    Habe heute beim TÜV angerufen und mich mal erkundigt, aber der TÜV-Prüfer hat pauschal abgelehnt! Er meinte es ginge nur wenn es eine TÜV-Bescheinigung des Herstellers gäbe.

    Ganz sauber ist die Auskunft doch nicht, oder?

    Kann irgendwer weiterhelfen?

    Möglicherweise haben da TÜV Süd und TÜV Nord etwas unterschiedliche Direktiven, grundsätzlich liegt es aber im Ermessensspielraum des einzelnen Prüfers was er einträgt, selbst mit TÜV-Gutachten muß er nicht zwingend, drum gibts ja auch noch die ABE. Ich unterstelle aber eher daß auf ein Gutachten bestehen weil daran der TÜV ja auch schon verdient.
    Die einfachste Lösung ist die TÜV-Stellen im weiteren Umkreis abzuklappern und nen Prüfer finden der das macht/verantwortet, wie gesagt: müssen muß er nicht
    Zu Dekra ect. braucht man mit sowas gar nicht erst hin, die dürfen grundsätzlich nur wenn ein TÜV-Gutachten vorliegt, Einzelabnahme ist nicht, darf nur der TÜV selbst, so mein Kenntnisstand.

  • Zitat

    Zu Dekra ect. braucht man mit sowas gar nicht erst hin, die dürfen grundsätzlich nur wenn ein TÜV-Gutachten vorliegt, Einzelabnahme ist nicht, darf nur der TÜV selbst, so mein Kenntnisstand.

    Ich glaube, das ist in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich.

    Zitat

    Die einfachste Lösung ist die TÜV-Stellen im weiteren Umkreis abzuklappern und nen Prüfer finden der das macht/verantwortet, wie gesagt: müssen muß er nicht

    Das würde ich auch so machen.

    Grundsätzlich besteht schon die Möglichkeit, Anbauteile eintragen zu lassen (Einzelabnahme), zumal ein Materialgutachten vorliegt. Ob er Prüpfer einträgt, ist aber eine Ermessensentscheidung. Die sieht wohl jeder Prüfer anders. Früher war der Tüv in Berlin recht großzügig. Ob das heute noch so ist?????

    Viel Glück dabei.

  • Hallo!

    Wenn es jemanden interessiert. Ich habe mich nun mit dem TÜV-Menschen auseinandergesetzt. Und der hat eine ganz klare Vorstellung davon, wie das laufen soll:

    1. Rennverkleidung mit Seriennummer ("einlaminiert") und einem entsprechenden Materialgutachten, welches die Seriennummer enthält.

    2. Eine Bescheinigung einer Honda Vertragswerkstatt, dass die Rennverkleidung der Originalverkleidung entspricht.

    3. Die zusätzlich angebauten Teile wie andere Blinker, ... müssen eine entsprechende E-Nummer aufweisen (anscheinend gibt es da Unterschiede).

    4. Dann muss eine TÜV-Abnahme nach §21 durchgeführt werden (inklusive Höchstgeschwindigkeitsfahrt)

    Naja hört sich nun nicht so wild an, aber wer hat den schon eine Rennverkleidung mit einlaminierter Seriennummer und ein dazugehöriges Materialgutachten.

    Eine Bescheinigung vom Hondahändler ist vielleicht ja noch zu bekommen.

    Aber bei den Anbauteilen kann ich mir auch vorstellen, dass das eine Lauferei wird, denn der TÜV-Mensch meinte die E-Nummer auf dem Teil ist entscheidend (die ist leider nicht überall im I-Net angegeben).

    Das Schlimmste an der ganzen Geschichte ist aber, dass einer daher kommt und meint er müsse mein Motorrad mit Höchstgeschwindigkeit bewegen. ABER DARAUF HABE ICH MAL GAAAAR KEEEEEIIIIIIN BOCK!!!!!!!!! WEIL WENN DAS EINER MACHT. DANN BIN ICH DASS!!!!! (was Glauben die eigentlich, dass ich Sachen an der Kiste verbaue, die mir auf der Renne um die Ohren fliegen?)

    Alles im allem, selbst wenn ich das Ding durch den TÜV bringe, was wenn ich mich lang mache? Das ist ja schließlich der Hintergrund, warum ich mir eine günstige Verkleidung anbaue. Soll ich dann für jedes Teil was ich an der Verkleidung ersetze eine Abnahme nach §21 durchführen lassen. Korrekt wäre es, weil wegen der Seriennummer, der einlaminierten.

    Dann stecke ich halt, wenn es sein muss, die Originale Verkleidung dran!

    :tuev:

  • Zitat

    Original von mizushika
    Hallo!

    Wenn es jemanden interessiert. Ich habe mich nun mit dem TÜV-Menschen auseinandergesetzt. Und der hat eine ganz klare Vorstellung davon, wie .....usw usw

    und das ist das, was viele nicht verstehen wenn sie sich eine China-Verkleidung dranbasteln, dass sie eigentlich ohne Betriebserlaubnis durch die Gegend fahren.

    schaut euch mal die Gutachten unter Verkleidungen an, dass sagt doch alles

    http://www.schrauberbude.de/motorrad/gutachten.html

    :kaffee2:

    Ich würde mich gern mit Ihnen auf geistiger Ebene duellieren, aber wie ich merke sind Sie unbewaffnet.

    2 Mal editiert, zuletzt von Ju-Kay (6. August 2011 um 08:50)

  • Hallo Chris,

    ich war beim TÜV in Münster, weil da der einzige ist, hier im weiteren Einzugsbereich, der diese Abnahmen durchführen darf.

    Da eine Höchstgeschwindigkeitsfahrt vorgenommen werden muss, braucht der Prüfer entsprechende Sicherheitstrainings und darum gibt es von diesen TÜVern nur wenige.

  • Zum rechtlichen: Wenn das dingen nicht eingetragen ist erlischt die BE. Heißt 70€ 3 pkt. und falls die cops denken dass es gefährlich ist so weiter zu fahren bleibt die möhre stehen (das machen sie ja teilweise schon aus schikane für leute ohne db-killer). Also nochmal 150€ für den Abschlepper.

    Im Schadensfall zahlt die Versicherung, kann dich aber wegen der fehlenden be in Regress nehmen, die Regress-Summen sind von Versicherung zu Versicherung unterschiedlich, in der Regel aber bei ~5k € gedeckelt.