Fahrzeugkauf innerhalb der Eu ?

  • Wer weiss Bescheid ?

    Möchte ein gebrauchtes Fahrzeug (Auto) in Italien (Südtirol) kaufen.
    Wie verhält sich das an der Grenze ? Italien und Österreich sind ja innerhalb der EU. Muss ich jetzt Einfuhrsteuer (Zoll) bezahlen oder nur Mwst. ? Oder gar nichts oder beides ?
    Braucht man Einfuhrpapiere, oder ein Genehmigung ?
    Habe meinen Dodge in der Schweiz gekauft. Das war ein wahnsinniges Theater bis der bei mir Zuhause stand. Da aber Italien zur EU gehört sollte es eigentlich einfacher gehen...

    Wer kennt sich aus mit Überführungen innerhalb der EU ?

    Möchte nicht wieder an der Grenze stehen und die Zöllner bestechen, so wie damals die lieben Schweizer Kollegen :nono:

  • also.......innerhalb der EU nennt man es den innergemeinschaftlichen Warenverkehr, bei dem man weder Zölle noch sogenannte Einfuhrumsatzsteuer zahlen muß; das ist auf jeden Fall bei Firmen so, die eine UST-Ident-Nr. haben, die UST also abführen. Du als Privatperson hast so eine Nummer natürlich nicht, d.h. für Dich fällt in diesem Falle 16 % MwSt an der dt. Grenze an. So sollte es sein.

    Gruß aus HH
    Lars

  • Hallo Burschi,

    danke für die Auskunft. So dachte ich es mir eigentlich.
    Weisst du auch ob am Zoll (bzw. dt. Grenze) der Kaufvertrag als Vorlage reicht, (Die Mwst. wird ja vom Kaufpreis berechnet) oder brauche ich wie bei der Schweiz ein Einfuhrdokument mit ca. 6 Seiten ? Dort musste alles im Voraus eingetragen werden. (Von Fahrgestellnr. bis Steuernachweis der letzen 10 Jahre blablabla.) (-:

    Ich frage am besten mal beim hiesigen Zollamt nach.

    Vielen´Dank erstmal.


    Gruß Jens

    Einmal editiert, zuletzt von RRner (24. Februar 2004 um 12:17)

  • Zitat von: https://www.fireblade-forum.de/www.zoll.de

    "Der Erwerb von Waren aus anderen Mitgliedstaaten der Gemeinschaft zu privaten Zwecken unterliegt ausschließlich der Umsatzbesteuerung im Erwerbsland, Ausnahme: neue Fahrzeuge."

    Also musst Du, leider. :)

    Auf der Website kannst Du Dich näher informieren und auch online einen Antrag stellen.

    Sven

  • Ich glaube mal am besten kann hier der ADAC helfen.

    An den wende ich mich auch immer bei solch Fragen.

    Dort bekommt man gleich konkrekte Hilfe.

    Gruß Gordon :biker2:

  • Habe gerade mit jemand gesprochen der meint, es würde sogar reichen wenn man den Kauf beim Finanzamt in der Lohnsteuer Erklärung angibt !? ?(

    Werde mich morgen mal mit dem Zollamt in Verbindung setzten, dann weiss ich es genau. Jedenfalls so ein Stress wie mit den Schweizern gibts nicht....


    Gruß Jens

    Einmal editiert, zuletzt von RRner (24. Februar 2004 um 18:13)

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris

    Er schreibt doch daß er ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen will ?(

    Ok, dieses Argument überzeugt. :D

    Nee, im Ernst, das habe ich mal geflissentlich überlesen.

    Das ändert die Sache natürlich.

    Sven

  • Also für den den´s interessiert. Lasse die Kiste über eine Spedition in den Schwarzwald fahren. Es fallen beim Gebrauchtwagenkauf lediglich die Umsatzsteuer des jeweiligen Ausfuhrlandes, bzw. des Landes in dem das Fahrzeug gekauft wird an. In diesem Fall in italien 20 % vom Kaufpreis. (Bzw. von dem Preis der im Kaufvertrag steht ;) Also recht wenig... :) )

  • Die Umsatzsteuer in Italien nach Vorlage der Zulassung erstatter wird und dann die Umsatzsteuer in Deutschlang fällig wird.

    Gruß
    GuntheRR

    Schon morgen ist das heute gestern