Wie ist das denn nun mit dem Sprutzschutz am Heck , brauch ich den nun noch wenn ich über den TüV will oder ist der keine Pflicht mehr ?
Wie ist das denn nun mit dem Sprutzschutz am Heck , brauch ich den nun noch wenn ich über den TüV will oder ist der keine Pflicht mehr ?
brauchste nicht mehr
th
Zitatbrauchste nicht mehr
Falsch !
Der Spritzschutz ist ein Bestandteil der Betriebserlaubnis.
Wenn er fehlt ist es allerdings kein Erlöschen der BE
sondern nur ein geringer Mangel. Mängelkarte ist
also noch möglich. Beim TÜV im allgemeinen ein geringer
Mangel - und man bekommt die Plakette wenn es der
Einzige ist.
Bei Grauimporten und Motorrädern mit EG ABE ist der
Spritzschutz (meistens) nicht dran und daher nicht
"nötig". Ist dann auch nicht Bestandteil der BE :
G r u s s B ö r n i e
Ich war beim TÜV und hab gefragt!
Und ihm glaube ich mehr als dir! Oder haste Argumente ?
Th
Hi Börnie
meine SC 50 ist kein Grauimport und hatte auch keinen Spritzschutz dran als ich sie vom Händler abholte???
mfG.
Tom
wenn die kiste nach EG-Richtlinie abgenommen worden ist, besteht bezüglich der länge der radabdeckung keine eindeutige vorschrift mehr, "ausreichende abdeckung" wird gefordert, ist auslegungsache vom TÜV. Ältere bikes müssen theoretisch mit einer 150mm über der
radachse endenden abdeckung fahren, ist aber heute auch auslegungsache vom TÜV, nachfragen hilft
(stand alles so in ner info dazu...)
Zitatmeine SC 50 ist kein Grauimport und hatte auch keinen Spritzschutz
Das Mopped hat ne EG ABE.
ZitatUnd ihm glaube ich mehr als dir! Oder haste Argumente ?
Ja ! Die StVZO und die STVO
Gruss Börnie
ZitatJa ! Die StVZO und die STVO
Ne Burlii , das ist mir zu billig!
Thomas
Das rauszusuchen ist aber aufwendig !
Ok ok - ich schau bei Gelegenheit mal.
G r u s s B ö r n i e
Ne laß ma! Brauchste dir keine extra Arbeit mit machen, so wichtig isses ja nicht.
Ich dachte nur du hast entsprechende Links / Texte griffbereit auf deiner Platte ( zwischen deinen nackerten fetten Weibern zum Beispiel )
gruß T h o m a s
Also ich habe das Katzenauge über dem Nummernschild abgebaut und dann das Nummerschild bis ca. 1cm unter die Heckverkleidung montiert. Unter dem Schild habe ich dann alles abgeschnitten.
War damit beim TÜV und der hat nichts bemängelt.
Vielleicht aus Desinteresse, vieleicht aus Unwissenheit, aber die Plakette hab ich.
Gruß, Fränk
Infos zu diesen Themen gibt's auch unter http://www.tuev-ecke.de von Frank-Albert Illig, dem Chefredakteur der MOTORRAD-CLASSIC.
tuev-ecke is sehr gut !
aber kuckt mal unter "polieren"
interessiert das irgendwen ?
ND
Auch hier wieder meine bekannte Antwort:
Es war nicht die Frage ob es jemanden interessiert, sondern ob es Pflicht ist.
Gruß
Dago
ZitatOriginal von Anderson
interessiert das irgendwen ?
Das ist halt der Unterschied zwischen Leichtsinn (es interessiert mich erst, wenn's doch jemand interessiert) und kalkuliertem Risiko (es interssiert mich was passiert, wenn's doch jemand interessiert).
@ dago:
is "polieren" jetzt pflicht ??
das mit dem spritzschutz war mir klar...
so lang wie er bei der eg-abnahme war, muss er beim tüv
sein, sonst kanns theoretisch ärger geben...
ne, nur verboten :-))) (aber das Thema hatten wir ja schon )
also ich war heute beim tüv mit meinem mopped und folgendes meinte der tüv prüfer dazu :
wie schon gesagt brauchen moppetz nach eg-richtlinie keinen spritzschutz mehr. werden ja auch ohne ausgeliefert.
die ollen kamellen wie meine 96 'er z.b. ist ja nicht nach eg-richtlinie abgenommen und somit gilt : spritzschutz muss 150 mm über der radachse enden.
:))
Hallo Leute,
mein Dad ist beim TÜV und sitzt auch im Ausschuß Baden Württemberg mit drin. Bei uns ist es keine Pflicht mehr und wird auch nicht als geringer Mängel eingetragen....