Mich beschäftigt da schon länger was, aber um die Frage zu stellen, muss ich etwas weiter ausholen:
Im April ist meine Freundin in eine Wohnung gezogen, die sich in einem Haus befindet, welches einst in ziemlich ländlicher Gegend erbaut wurde. Will heissen: Die Butze liegt absolut in den Pilzen.
Die Wohnung hat eine Grundfläche von ca. 60 Quadratmetern. Rechnet man die Schrägen ab, sind es eventuell 45 echte Quadratmeter...
Die Miete liegt schon recht hoch. Wenn man sich die fixen Nebenkosten sparen würde, könnte man dafür jeden Monat einen MPP in 190 kaufen...
Da die Vermieter ziemlich geizig sind (Onkel Dagobert ist ´n Dreck gegen die!!!), lassen sie den kompletten, unübersichtlichen, mit riesigen Blumenkübeln zugestellten Hof nachts unbeleuchtet! (Könnte ja vielleicht etwas Strom verbrauchen, eine Beleuchtung...) Wenn man aber die Haustür erreichen will, muss man besagten Hof passieren...
AUFGEPASST: Jetzt kommt die Frage!
Ist der Vermieter verpflichtet, einen solchen, zu passierenden Innenhof nachts zu beleuchten??? Ginge ja eventuell auch per Bewegungsmelder...
Falls ja, wo kann man das nachlesen?
Gruss
BigMac