Pflichten des Vermieters

  • Mich beschäftigt da schon länger was, aber um die Frage zu stellen, muss ich etwas weiter ausholen:

    Im April ist meine Freundin in eine Wohnung gezogen, die sich in einem Haus befindet, welches einst in ziemlich ländlicher Gegend erbaut wurde. Will heissen: Die Butze liegt absolut in den Pilzen.

    Die Wohnung hat eine Grundfläche von ca. 60 Quadratmetern. Rechnet man die Schrägen ab, sind es eventuell 45 echte Quadratmeter...

    Die Miete liegt schon recht hoch. Wenn man sich die fixen Nebenkosten sparen würde, könnte man dafür jeden Monat einen MPP in 190 kaufen... :wow


    Da die Vermieter ziemlich geizig sind (Onkel Dagobert ist ´n Dreck gegen die!!!), lassen sie den kompletten, unübersichtlichen, mit riesigen Blumenkübeln zugestellten Hof nachts unbeleuchtet! (Könnte ja vielleicht etwas Strom verbrauchen, eine Beleuchtung...) Wenn man aber die Haustür erreichen will, muss man besagten Hof passieren...


    AUFGEPASST: Jetzt kommt die Frage!

    Ist der Vermieter verpflichtet, einen solchen, zu passierenden Innenhof nachts zu beleuchten??? Ginge ja eventuell auch per Bewegungsmelder...

    Falls ja, wo kann man das nachlesen?


    Gruss
    BigMac

    Feurige Grüße
    Der Biggie

    "Wer nicht mit der Zeit geht, der muss mit der Zeit gehen!" (Bernd Stromberg) :D

  • Wo du das jetzt nachlesen kannst weiss ich auch nicht aber es ist scon so das wenn auf dem Hof sozusagen Publikumsverkehr herrscht was somit gegeben ist wenn er eine Wohnung vermietet die über besagten Hof erreicht wird, somit hat er auch für die Sicherheit zu sorgen. Also einen befestigten und nachts beleuchteten Weg, wobei die Beleuchtung durch einen Bewegungsmelder oder auch manuel am Hofeingang eingeschaltet werden kann. Sollte aufgrund mangelnder Sicherheit etwas passieren so haftet der Vermieter.

    Gruss

    Michael

    Rennstrecke 2012

    Brünn 15.06. - 17.06.2012

  • Der Vermieter hat für die Sicherheit auf dem Mietobjekt zu sorgen.
    Wenn die Strassenbeleuchtung nicht für den Hof aussreicht muss er diesen selbts beleuchten.
    Bei uns ist das auch per Bewegungsmelder gelöst.

    Gruß Sascha

    Bunt ist das Dasein und granatenstark!
    Volle Kanne, Hoschi! :sonne:

  • In dem Zusammenhang würde mich ja mal Interessiern ob es für eine Gemeinde Pflicht is Nachts die Straßen zu beleuchten. Bei und wird (warscheinlich um Geld zu sparen) neuerdings um 0:30Uhr die komplette Straßenbeleuchtung abgeschaltet, und erst um 4:30 Uhr wieder eingeschaltet. Da is es jetzt stockfinster draußen, wenn man mal später von ner Feier oder so nach Hause geht muß man sich ne Taschenlampe mitnehmen damit man nicht irgendwo drüber fällt.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    Einmal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (1. Oktober 2004 um 09:15)

  • Bei uns geht die Starsenbeleuchtung um punt Mitternacht aus und um 5 Uhr morgens wieder an.
    Aber zum eigentlichen Thema, kann mir eigentlich nicht vorstellen das en vermieter dazu verpflichtet ist den Hof auszuleuchten aber der Mieterschutzbund sollte da auf alle Fälle weiterhelfen.

    Gruß Gordon :biker2:

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris
    In dem Zusammenhang würde mich ja mal Interessiern ob es für eine Gemeinde Pflicht is Nachts die Straßen zu beleuchten. Bei und wird (warscheinlich um Geld zu sparen) neuerdings um 0:30Uhr die komplette Straßenbeleuchtung abgeschaltet, und erst um 4:30 Uhr wieder eingeschaltet. Da is es jetzt stockfinster draußen, wenn man mal später von ner Feier oder so nach Hause geht muß man sich ne Taschenlampe mitnehmen damit man nicht irgendwo drüber fällt.


    Wie :wow

    Ihr dürft nach 0:00 Uhr noch auf die Strasse ?(:nono:

    Gruß
    Wilfried

    ___

  • Vielen Dank erstmal...


    Gruss
    BigMac

    Feurige Grüße
    Der Biggie

    "Wer nicht mit der Zeit geht, der muss mit der Zeit gehen!" (Bernd Stromberg) :D