Hallo!
Irgendwie habe ich ne Formulierung im Hinterkopf laut der man mit einer Veränderung am Moped wenn ein Teilegutachten vorliegt, erst
"bei nächster Gelegenheit" dh nächste Hauptuntersuchung oder ähnlichem zum Tüv zu fahren braucht.
Hintergrund ist, ich möchte mir eine Heckhöherlegung einbauen, hab aber keine Lust wegen sonem Firlefanz zum Tüv zu fahren, wenn dann mach ich das nächstes Frühjahr, wenn ich mehr umgebaut hab, alles zusammen.
Natürlich kann man auch Teile mit ABE verwenden, die sind aber meißt unangemessen viel teurer wie ich finde....
Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?
Gruß Nico