Allgemeine Frage zu Teilegutachten

  • Hallo!
    Irgendwie habe ich ne Formulierung im Hinterkopf laut der man mit einer Veränderung am Moped wenn ein Teilegutachten vorliegt, erst
    "bei nächster Gelegenheit" dh nächste Hauptuntersuchung oder ähnlichem zum Tüv zu fahren braucht.

    Hintergrund ist, ich möchte mir eine Heckhöherlegung einbauen, hab aber keine Lust wegen sonem Firlefanz zum Tüv zu fahren, wenn dann mach ich das nächstes Frühjahr, wenn ich mehr umgebaut hab, alles zusammen.
    Natürlich kann man auch Teile mit ABE verwenden, die sind aber meißt unangemessen viel teurer wie ich finde....

    Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen?

    Gruß Nico

    Wer Wheelies macht und runterfällt, der hat kein Recht auf Krankengeld ;(

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von NicNic
    Irgendwie habe ich ne Formulierung im Hinterkopf laut der man mit einer Veränderung am Moped wenn ein Teilegutachten vorliegt, erst "bei nächster Gelegenheit" dh nächste Hauptuntersuchung oder ähnlichem zum Tüv zu fahren braucht.

    Das gibt es nicht. Entweder ist ein Teil abnahmepflichtig oder nicht. Sieht das Teilegutachten eine Abnahmepflicht vor, so ist diese "unverzüglich" vorzunehmen. Es wird eine sogenannte Anbauabnahme durchgeführt, die auf einer mitzufürhenden Bescheinigung dokumentiert wird.

    Lediglich die Korrektur des Fahrzeugscheines (=Betriebserlaubnis) durch die Zulassungsstelle kann dann erst "bei nächster Befassung" (z.B. Ab- oder Ummeldung) vorgenommen werden, wenn keine steuer- oder versicherungsrelevanten Daten betroffen sind.

  • Die Abnahme bei TÜV DEKRA GTÜ und Konsorten muss unverzüglich vorganommen werden, aber die Eintragung in die Fahrzeugpapiere muss erst bei nächster Gelegenheit erfolgen.

    Das stimmt aber auch nicht immer, es gibt auch Teile, die sofort in die Papiere müssen, z.B. eine Drosselung auf 98 oder 34 PS.


    Huti

    Sebring Twister hier...
    Bevor einer übern TÜV etc. schimpft, soll er sich mal überlegen, ob er für jede Karre eines Unbekannten seine Hand und Karriere ins Feuer legen will...

  • Das stimmt aber auch nicht immer, es gibt auch Teile, die sofort in die Papiere müssen, z.B. eine Drosselung auf 98 oder 34 PS.


    und zwar alle §21 müssen in den brief und dann auch sofort in den schein eingetragen werden (eintrag im brief macht der tüv,dekra,küs usw... und scheinänderung beim sva)

    alle eintragungen nach §19 müssen nicht in den brief eingetragen werden und es genügt den schein bei nächster befassung ändern zu lassen, bis dato bekommt man vom prüfer ein datenblatt mit dem man bedenkenloß fahren kann :mad:

    gruß hondafuzzi ,der jede woche mit dem rw/tüv zusammen arbeitet :D

    schönen gruß hondafuzzi

    :aufgepasst:

  • Zitat

    Original von hondafuzzi
    Das stimmt aber auch nicht immer, es gibt auch Teile, die sofort in die Papiere müssen, z.B. eine Drosselung auf 98 oder 34 PS.


    und zwar alle §21 müssen in den brief und dann auch sofort in den schein eingetragen werden (eintrag im brief macht der tüv,dekra,küs usw... und scheinänderung beim sva)

    alle eintragungen nach §19 müssen nicht in den brief eingetragen werden und es genügt den schein bei nächster befassung ändern zu lassen, bis dato bekommt man vom prüfer ein datenblatt mit dem man bedenkenloß fahren kann :mad:

    gruß hondafuzzi ,der jede woche mit dem rw/tüv zusammen arbeitet :D


    1. §21 Eintragungen werden deshalb gemacht, weil kein (gültiges) Teilegutachten vorhanden ist. -> Einzelabnahme

    2. Es gibt 3 Arten von Änderungen, die SOFORT in die Papiere übernommen werden müssen, auch wenn ein gültiges TG vorliegt:

    - Versicherungswirksame
    - Fürherscheinwirksame
    - Fahrzeugartändernde

    Das ist nunmal so, ist auch im $19(3) STVZO nachzulesen, bzw. in den Anlagen dazu.

    die Drosselung ist z.B. eine der ersten beiden.


    Huti, der sowas wie der "TÜV" ist.

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  • ich glaube aber , es gibt auch "Eintragungen" die die Dekra gar nicht machn darf ?

    Oder ist das mittlerweile nicht mehr so ?

    Ich geh auf jeden Fall zur Dekra. Der Typ da steht auf CBR´sen, das macht vieles leichter ;)

    LIFE IS A KILLER


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  • Aaaach so ist das.....
    Dann sollte ich also vielleicht lieber gleich so Krams mit Abe kaufen, weil ich das Geld sonst nachher sowieso mit Tüv-fahrerei und Eintragerei wieder draufschlage!?
    Was kost denn sone Kontrolle des Anbaus wennich n Teilegutachten habe?
    n 10er? Odr ist das wie einmal HU?

    Wer Wheelies macht und runterfällt, der hat kein Recht auf Krankengeld ;(

  • Nee sone Wucher!
    Dann kauf ich wat mit Abe, oder lasses eben nicht eintragen verdammte Scheiße:cooool: :tanz: :brenn:

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