Rote Ampel überfahren - was nun?

  • Tach!

    Meine Freundin hat ein großes Problem:

    Sie ist mit dem Fahrzeug ihrer Mutter versehentlich über eine rote Ampel gebraten und wurde dabei dummerweise geblitzt! :mad:

    So, die zuständige Behörde hat jetzt (natürlich) der Mutter den Strafbescheid zugeschickt. Ich glaube, es waren 4 Punkte, 125 Euro und ein Monat Führerscheinentzug... :wow

    Die Mutter wiederum braucht ihren Führerschein nicht wirklich!

    Wie ist das denn jetzt, wenn meine Freundin im Namen der Mutter der Strafanzeige zustimmt und die Strafe akzeptiert, bzw. das Getane zugibt und einfach den Führerschein ihrer Mutter zur einmonatigen Verwahrung zuschickt und ihren eigenen quasi behält?

    Werden die Fotos (im Führerschein und auf dem Blitzfoto) verglichen?

    Wird das (falls es ´rauskommt) dann etwa als Betrug ausgelegt und meine Freundin kann sich auf eine weitaus höhere Strafe "freuen"?


    Was würdet Ihr tun???


    Gruß
    BigMac

    P.S.: Ich hoffe, es ist so verständlich... :)

    Feurige Grüße
    Der Biggie

    "Wer nicht mit der Zeit geht, der muss mit der Zeit gehen!" (Bernd Stromberg) :D

  • Das Thema hatten wir doch gestern schon.Wenn Sie den Führerschein ihrer Mutter abgibt und die das Foto vergleichen(was sie sicherlich tun werden)gibt das unter garantie einen Koffer.Ich denke mal sie wird vier Wochen ohne Patent Leben müssen.Das Risiko würde ich auf garkeinenfall eingehen.Wer weiß was sonst noch passiert.

    Gruß Big Block

    Wenn Du glaubst du hast alles im griff,bist du noch zu langsam unterwegs.

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris
    Kann man nicht das Foto anfordern, vileicht is das ja nicht so genau zu erkennen daß das nicht die Mutter war :nixwiss:

    Naja, das Foto liegt uns ja vor! Und wenn man es mit dem FS-Foto der Mutter vergleicht, ist der Unterschied deutlich zu erkennen...

    Verzwickte Situation... X(


    Gruß
    BigMac

    Feurige Grüße
    Der Biggie

    "Wer nicht mit der Zeit geht, der muss mit der Zeit gehen!" (Bernd Stromberg) :D

  • Also, wenn wie in diesem Fall, der Halter und derjenige, der den Führerschein abgibt derselbe ist, dann gehe ich mal stark davon aus, dass für die Behörde der Fall erledigt ist.
    Zumal ja die Führescheinstelle den Lappen einzieht und nicht die Bussgeldstelle. Ich glaube sowieso, dass es denen egal ist wer den Lappen abgibt, Hauptsache einer gibt ihn ab und zahlt das Bussgeld. Denn wer gibt schon freiwillig seinen Lappen ab??

    Gruss Chang-Noi


    Das Geheimnis des Lebens besteht aus Rechtschaffenheit und fairem Verhalten.
    Wenn man das vortäuschen kann, hat man es geschafft .... Groucho Marx

  • Ich glaube nicht das die es vergleichen..

    Und im Ernstfall kann man ja immer noch auf dumm machen das die Mutter dachte das sie es war da ihre Tochter ihr nix gesagt hat.. ODER SO (-: ;)

  • Sieht denn die Tochter nicht der Mutter etwas ähnlich? Das junge Frauen öfter mal ihr äusseres Erscheinungsbild ändern ist doch nicht so ungewöhnlich.

    Aber wenns auffällt, gibts bestimmt richtig Ärger.

    Gruss Ray


    Hier steht grad nix!

  • Also ein Kumpel von mir hatte das gleiche Problem. Sie hatten ihn geblitzt mit dem Auto seiner Frau. Da er schon ein ordentliches Punktekonto hatte und Selbstständig ist, also eigentlich auf seinen Führerschein nicht verzichten kann, hat seine Frau, die ja als Fahrzeughalterin auf dem Strafbescheid draufstand, das ganze anerkannt und bezahlt. Ein paar Wochen später standen zwei Herren von der Rennleitung mit dem Bild bei ihm vor der Tür und meinten, dass da wohl was nicht stimmen könnte, weil auf dem Bild ein Mann zu sehen war, nämlich er. Und die Zeiten von unscharfen Bildern sind auch vorbei. Die gab es vor 20 Jahren mal. Ich habe das Bild gesehen und da ist sogar zu erkennen, dass er sich früh nicht rassiert hatte. Er hat sich halt dann damit rausgeredet, dass sie nicht mehr genau wussten, wer zum besagten Zeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs war und er davon ausgegangen war, dass überprüft worden war, wer das Fahrzeug gelenkt hatte und dieser dann den Strafbefehl zugeschickt gekam.

    Sarkasmus ist die Fähigkeit Idioten zu beleidigen ohne dass sie es merken.  

  • Zitat

    Original von Walter
    Also ein Kumpel von mir hatte das gleiche Problem. Sie hatten ihn geblitzt mit dem Auto seiner Frau. Da er schon ein ordentliches Punktekonto hatte und Selbstständig ist, also eigentlich auf seinen Führerschein nicht verzichten kann, hat seine Frau, die ja als Fahrzeughalterin auf dem Strafbescheid draufstand, das ganze anerkannt und bezahlt. Ein paar Wochen später standen zwei Herren von der Rennleitung mit dem Bild bei ihm vor der Tür und meinten, dass da wohl was nicht stimmen könnte, weil auf dem Bild ein Mann zu sehen war, nämlich er. Und die Zeiten von unscharfen Bildern sind auch vorbei. Die gab es vor 20 Jahren mal. Ich habe das Bild gesehen und da ist sogar zu erkennen, dass er sich früh nicht rassiert hatte. Er hat sich halt dann damit rausgeredet, dass sie nicht mehr genau wussten, wer zum besagten Zeitpunkt mit dem Fahrzeug unterwegs war und er davon ausgegangen war, dass überprüft worden war, wer das Fahrzeug gelenkt hatte und dieser dann den Strafbefehl zugeschickt gekam.

    Na wenn das so is wäre ich dann äußerst vorsichtig, wenn die heutzutage das Foto gleich mitschicken, zieht die Ausrede auch nicht mehr.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Zitat

    Original von Walter
    ... Und die Zeiten von unscharfen Bildern sind auch vorbei. Die gab es vor 20 Jahren mal. Ich habe das Bild gesehen und da ist sogar zu erkennen, dass er sich früh nicht rassiert hatte...

    Da fällt mir auch was ein. Ein Bekannter, der als Gerichtsmediziner tätig ist, hat mir mal eine Software gezeigt mit der die Behörden, diese Blitzkastenfotos nachbearbeiten wenn sie zu dunkel, unscharf oder sonstwas sind...

    Aber Hallo, da kannste sogar noch erkennen in welchem Nasenloch noch nicht ordentlich gepopelt wurde. :wow

    Also lieber nicht noch mehr Ärger einhandeln.

    Gruss Ray


    Hier steht grad nix!

  • also ich würd es auf jedefall versuchen.
    das war ja schließlich die tochter und nicht der sohn. da wird es keinen so großen unterschied wie bart oder so geben. davon geh ich einfach mal aus :D :D :D :D
    und falls es doch rauskommen sollte kann man immernoch sagen das die tochter nix gesagt hatte und die mutti als gute staatsbürgerin immer zahlt wenn was vom amt kommt.
    und ne zusatzstrafe gibts da auch nicht.
    das foto kann jeder anfordern. davon muß die mutti auch nix gewußt haben. war bei mir auch schon so.

    gruß
    VFRler

    Was ist das? Blaues Licht! Was macht das? Es leuchtet blau!

  • Zitat

    Original von Chang-Noi
    Also, wenn wie in diesem Fall, der Halter und derjenige, der den Führerschein abgibt derselbe ist, dann gehe ich mal stark davon aus, dass für die Behörde der Fall erledigt ist.
    Zumal ja die Führescheinstelle den Lappen einzieht und nicht die Bussgeldstelle. Ich glaube sowieso, dass es denen egal ist wer den Lappen abgibt, Hauptsache einer gibt ihn ab und zahlt das Bussgeld. Denn wer gibt schon freiwillig seinen Lappen ab??

    Glaub auch das es denen egal ist.
    Rausreden kann man sich ja schlimmstenfalls immer noch.

  • wieso falschaussage??
    würd da gar nicht viel reden sondern das foto anfordern (was geschehen ist) oder an der bußgeldstelle anschauen (am besten jemand der unbeteiligt ist), problem (wer gibt die pappe ab) in der familie regeln und dann zahlen.
    somit gibts auch kein problem mit ner falschaussage.

    Was ist das? Blaues Licht! Was macht das? Es leuchtet blau!

  • Mich hatten sie auch beblitzt und das nicht zu knapp. Als ich das Foto angefordert hatte, stand der DORFBULLE bei meinen Nachbarn vor der Tür und fragte ob er den Mann auf dem Foto erkennen würde.

    Mein Nachbar erkannte mich natürlich nicht auf dem Foto. Dann ist er zu meiner Frau und hat das gleiche Spiel abgezogen.

    Kurz danach bin ich zur Wache und habe den Bullen gesagt:

    Sollte er mich auf dem Foto wirklich erkennen, dann zahle ich. Das wiederum konnte er nicht eindeutich bestätigen.

    Darauf hin drohte er damit das ich ein Fahrtenbuch auf erlegt bekommen könnte.

    Ich musste nichts zahlen und ein Fahrtenbuch muss ich auch nicht führen.

    Gruß Danny

    Man ist solange Unschuldig, bis einem die Schuld bewiesen wurden ist.

  • Zitat

    Original von Honderfara

    Da fällt mir auch was ein. Ein Bekannter, der als Gerichtsmediziner tätig ist, hat mir mal eine Software gezeigt mit der die Behörden, diese Blitzkastenfotos nachbearbeiten wenn sie zu dunkel, unscharf oder sonstwas sind...

    Aber Hallo, da kannste sogar noch erkennen in welchem Nasenloch noch nicht ordentlich gepopelt wurde. :wow

    Also lieber nicht noch mehr Ärger einhandeln.

    Nehmen wir mal an unter einer dunkeln Stelle auf dem Foto befindet sich z.B. eine Narbe. Woher bekommt die Software die Info??? Große Datenbank??? :D

    Aber zurück zur aktuellen Frage es geht wie immer nur um Kohle!!

    Wie ich aus eigener Erfahrung sagen kann ist es möglich die Pappe z.B. auch bei der örtlichen Behörde zur Verwahrung zu geben. Die melden scheinbar weiter das die Pappe wie gefordert abgeben wurde und das wars dann...
    Nix wird überprüft Hauptsache die Kohle.... ;(



    Wenn ihr uns stecht, bluten wir nicht? Wenn ihr uns kitzelt, lachen wir nicht?
    Wenn ihr uns vergiftet, sterben wir nicht? Und wenn ihr uns beleidigt, sollen wir uns nicht rächen?
    :motz:

    Einmal editiert, zuletzt von Ralf (10. Januar 2005 um 13:52)