Hinterrad-Bikini

  • :tougue::mad: ;( :kotz: :kotz: :tougue: = TÜV

    ich weiß es ist weitläufig bekannt dass streetfighter bei diesen kollegen recht unbeliebt sind: :evil: aber wenn mir einer von dem verein erzählt er trägt mir alles ein und um und so weiter aber das nummernschild kann so schräg nicht bleiben :nono:, (nur weil es die verdammten 30° nicht hat.....)

    ja ok die hinterradabdeckung fehlt auch noch(kauf ich ja sofort, auf der stelle), aber ich befürchte, dass ihm das umschrauben des nr schildes und das hinmontieren der radabdeckung nicht reichen wird weil das heck sehr kurz ist.
    Da habe ich bei einem bekannten gesehen dass er für den tüv ein lustiges blech als... ?(na ja spritzschutz hingebaut hat, im prinzip fast direkt am rad, unterhalb vom nummernschild,befestigt an der kettenschutzhalterung, sieht fast aus wie ein "hinterrad-bikini" (-:

    jeztt meine frage: ?( ?( muss ich jetzt anfangen zu schweißen, basteln, abmessen u.sw um meinem hinterrad einen BIKINI zu verpassen oder langt das wenn ich erst mal das nr schild auf 30° bringe und ne normale hiradabdeckung hinmache???


    wäre toll wenn ich mir die arbeit und das verkopfen sparen könnte!ihr wisst ja faulheit siegt und zeit ist geld und so weiter! sieht ja auch doof aus wenn ich schon wieder ne tüv-absage bekomme!

    bussi ;)
    schnegge

    Fireblade find ich geil!!

  • Zitat

    Original von schnegge
    jeztt meine frage: ?( ?( muss ich jetzt anfangen zu schweißen, basteln, abmessen u.sw um meinem hinterrad einen BIKINI zu verpassen

    nein, es gibt sowas zu kaufen: LSL Tailguard

    ohne wirds kaum gehen...außer mit Glück...

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

  • diesen "hinterrad-bikini" den braucht man doch nicht mehr....seit ein, zwei jahren...kann mich aber auch irren.

    Wer andern eine Bratwurst brät, hat ein Bratwurstbratgerät:gruebel:

  • Zitat

    Original von PinkyBlinky
    diesen "hinterrad-bikini" den braucht man doch nicht mehr....seit ein, zwei jahren...kann mich aber auch irren.

    Nicht ganz richtig, seit 99 brauchen Motorräder keinen Spritzschutz mehr, d.h.
    aber nicht, dass man einfach alles absägen darf und damit rumfahren kann.
    Die neueren Modelle haben aufgrund dieser Regelung schon viel kürzere
    Hinterradkotflügel/abdeckungen als vor 99, trotzdem muss das Hinterrad
    ein Stück weit überdeckt werden.

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

  • @ tui

    Du hast sicher eine HU-Plakette erhalten, eingetragen ist das doch so aber nicht, oder? Die Dekra darf doch keine Einzelabnahmen durchführen........

  • Zitat

    Original von Tui
    Also ich hab TÜV von der Dekra, so wie sie da steht!!!

    ...da war aber ein sehr großzügiger Prüfer am Werk...

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

  • Zitat

    Original von Tui
    Es ist alles EINGETRAGEN, und bei uns darf nur die Dekra diese Abnahmen machen.

    haben wir schon öfter diskutiert...

    Blos weil irgendetwas eingetragen ist, heißt es noch lange nicht, daß es
    so der StVZO entspricht. Wenns dumm läuft, kommt einer ums Eck und
    sagt tja, da hat der Prüfer aber beim Eintragen einen Fehler gemacht.
    Ist alles schon passiert... X(

    Zitat

    Original von Tui
    Zu den TÜVer, er ist früher Rennen gefahren...

    ..und für was qualifiziert ihn diese Rennenfahrerei ? Warum sollte er deshalb
    ein guter Prüfer sein ?? :P

    Zitat

    Original von Tui
    ... und hat von der ganze Sache richtig Ahnung!!!

    :perfekt2: sehr gut, das hoffe ich für Dich...

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

  • jau - seit eu-recht ist KEIN spritzschutz mehr nötig. such dir nen tüver mit ahnung, dann klappt das auch. nur an den 30° is nix zu rütteln.

    grüsse

    Titten raus - es ist Sommer :lupe:

  • Zitat

    Original von Tui
    Und für dich nochmal es entspricht alles der StVZO!!!

    Oder was sollte deiner Meinung nach nicht passen???

    Dein Hinterrad besitzt keinerlei Abdeckung. Ich meine nicht
    Spritzschutz, sondern Abdeckung. Nach StVZO muss ein bestimmer
    Sektor des Rades abgedeckt sein (den Zahlenwert habe ich nicht im Kopf).
    Darauf basieren meine Bedenken.

    Edit:

    StVZO

    §36a Radabdeckungen, Ersatzräder

    (1) Die Räder von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern müssen mit hinreichend wirkenden Abdeckungen (Kotflügel, Schmutzfänger oder Radeinbauten) versehen sein.

    ...

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel:

    Einmal editiert, zuletzt von Anderson (11. Juli 2005 um 09:35)

  • also du hast ja richtig ahnung...
    dann sag mal wieso mein tüver auch noch ein sitzpolster haben will, kann dem doch egal sein ob ich auf dem blanken plastik/glasfaser oder was acu immer sitze! oder nicht?? hat ja nix mit er fahr sicherheit zu tun!! schlägst mal bitte im gesetzbuch nach, bitte?!?

    Fireblade find ich geil!!

  • Zitat

    Original von schnegge
    also du hast ja richtig ahnung...

    ...der Schein trügt... ;)

    Zitat

    Original von schnegge
    dann sag mal wieso mein tüver auch noch ein sitzpolster haben will

    also, die StVZO sagt dazu folgendes:

    §35a Sitze, Sicherheitsgurte, Rückhaltesysteme, Rückhalteeinrichtungen für Kinder

    (1) Der Sitz des Fahrzeugführers und sein Betätigungsraum sowie die Einrichtungen zum Führen des Fahrzeugs müssen so angeordnet und beschaffen sein, daß das Fahrzeug sicher geführt werden kann.

    Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie zum Teufel sieht ein Sitz den nun
    aus, muss er gepolstert sein oder reicht ein Plastikbrett...
    Zu der Vorschrift gibt es einen Anhang, auf den ich leider keinen Zugriff habe,
    der wohl diesen Sitz näher erklärt.

    Interessant auch diese Erläuterung hinsichtlich der Minimotorscooter:

    "Sollte das Fz. über keinen Sitz verfügen ist die Einstufung als Kraftrad nicht möglich, da gern. § 35 a Abs. 1 StVZO für Krafträder ein Sitz gefordert wird. "

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel: