Zur HU mit abgemeldetem Moped?

  • Habe grad die Beiträge ein bißchen durchgelesen und bin dabei über diesen Paragraphen gestolpert:

    § 28 StVZO:

    (1) Fahrten anläßlich der Prüfung des Fahrzeugs durch einen amtlich
    anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr
    oder durch einen Prüfingenieur einer zur Durchführung von
    Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen anerkannten
    Überwachungsorganisation (Prüfungsfahrten), Fahrten zur Feststellung und
    zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit von Fahrzeugen (Probefahrten) und
    Fahrten, die in der Hauptsache der Überführung eines Fahrzeugs an einen
    anderen Ort dienen (Überführungsfahrten), dürfen auch ohne
    Betriebserlaubnis oder EG-Typgenehmigung unternommen werden.
    § 31 Abs. 2 bleibt unberührt. Bei Fahrten im Sinne des Satzes 1 müssen
    rote Kennzeichen oder in den Fällen des Absatzes 4 Kurzzeitkennzeichen
    an den Fahrzeugen geführt werden.

    Jetzt hab ich mich gefragt, ob ich mit meinem Motorrad, das ein Saisonkennzeichen 4/10 hat, noch im März zur HU fahren kann, obwohl es erst ab April angemeldet ist. Würde mir halt gern die Kosten für die neue AU sparen.

    Gruß

  • Nein, das darfst du meiner meinung nach nicht. :nono:
    Das sagt doch dieser Satz aus
    Bei Fahrten im Sinne des Satzes 1 müssen
    rote Kennzeichen oder in den Fällen des Absatzes 4 Kurzzeitkennzeichen
    an den Fahrzeugen geführt werden.
    Oder hast du so ein Kennzeichen an deinem Möpi? :dumdiedum:

    :flüster: Die Freiheit jedes einzelnen endet dort, wo die Freiheit eines anderen beginnt.

  • Ruf doch einfach bei einer Polizeidienststelle oder dem Tüv an und erkundige dich dort. Bei all den Paragraphen und Ausnahmeregelungen blickt ein "Normalsterblicher" eh nicht durch.

    LG von der Donau :)

    Wer schneller fährt.... kommt früher an..... irgendwo :D

  • steht doch in dem was du geschrieben/hier rein kopiert hast,ganz deutlich drin.....NEIN...DU DARFST NICHT ;)

    • Offizieller Beitrag

    Fahrten mit ungestempelten Kennzeichen oder Saisonkennzeichen außerhalb des Betriebszeitraumes sind in §23 Abs. 4 StVZO geregelt.

    Aber auch danach ist mit Saisonkennzeichen 4/10 eine Fahrt zur HU nicht zulässig, sondern nur zur Entstempelung des Kennzeichens.

    Vielleicht kannst Dir kurzzeitig ein rotes Kennzeichen vom Händler ausleihen.

  • Oder stell es auf einen Hänger bzw. in einen Transporter und fahr damit zum TÜV.

    Das geht auch. Du darfst Dein Motorrad nur nicht im öffentlichen Straßenverkehr bewegen aus eigenem Antrieb.

    Mike

  • Moin

    Hol dir eine Doppelkarte, -Versicherungsschutz-,

    Danach fahr zu der TÜV-Prüfstelle deines Zulassungsbezirkes.-Prüfungsfahrt-.

    Danach auf direktem Weg nach Hause.


    Und rechtens ist's.


    Gruß Blafry

  • Ich bin bereits mit abgemeldeten Moped zum Straßenverkehrsamt gefahren.. Da hab ich vorher meine Versicherung angerufen und nachgefragt.

    Die Bedingung war, wenn das Moped keinen Tüv mehr hat muß man direkt zur Werkstatt/Prüfstelle und danach direkt und ohne umwege zum Amt..

    Dieser Beitrag wurde 151 mal editiert, zum letzten Mal von Chief: Heute, 15:40

  • Mein Kumpel hat das gleiche Problem! Der hat auch ein Saisonkennzeichen ab April und möchte im März noch TÜV machen lassen! Der überlegt auch schon wie er's jetzt machen soll ?(

    Simme, Achte,Neine - rotzedicht :prost:

  • Hab heute beim TÜV gefragt und der freundliche Herr hat gesagt, dass ich nicht im März zur HU fahren darf. ;(
    Außerdem hab ich mal wieder nix gedacht, weil mein Vorderreifen sowieso zu wenig Profil hat und ich vorher noch nen neuen Reifen aufziehen lassen müsste.
    Hätte wahrscheinlich eh nicht gerreicht, von der Zeit her. :motz:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Blafry
    Und rechtens ist's.

    Zitat

    Original von Maverick78
    Genau, so wurde es mir vom TÜV auch gesagt, Doppelkarte, altes KZ und los ...
    Fahrten zum TÜV geht übrigens auch mit Saisonkennzeichen.

    Vorsicht Leute, der §23(4) StVZO unterscheidet da fein säuberlich zwischen abgemeldeten Fahrzeugen und Fahrzeugen mit Saisonkennzeichen. Bei ersteren sind Fahrten zur HU mit Versicherungsbestätigung möglich, bei Saisonkennzeichen dagegen IMHO nur Fahrten zur Entstempelung und Rückfahrten nach Abstempelung

    Hier der Text:

    §23 Abs.4 StVZO: ... Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen durchgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind; Saisonkennzeichen gelten außerhalb des Betriebszeitraumes bei Fahrten zur Entstempelung und bei Rückfahrten nach Abstempelung des Kennzeichens als ungestempelte Kennzeichen im Sinne des ersten Halbsatzes. Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen ändern und hierbei das Fahrzeug vorführen lassen.

  • moin,

    ich war gestern mit dem abgemeldeten mopped aufm anhänger beim TÜV.

    nu hat das mopped frisch HU und alles kein problem.