- Offizieller Beitrag
ZitatOriginal von Chief
Ich will einfach nur wissen, was es mich extra kostet, wenn ich rausgewunken werde und nicht anhalte sondern weiterfahre.
Das ist 'Haltgebot eines Polizeibeamten nicht befolgt' (TB-Nr. 129 BKatV).
Dafür beträgt der Regelsatz 50€ - 3 Punkte.
Das Haltgebot muss natürlich eindeutig sein. Das ist dann gegeben, wenn es entspr. §36(5) StVO erfolgt, nämlich durch eine geeignete technische Einrichtung am Einsatzfahrzeug oder Winkerkelle oder eine rote Leuchte.
In gewissen Fällen könnte eine Tateinheit vorliegen. Das wäre dann der Fall, wenn man sich entschlossen hat, eine andere OWi oder Straftat zu begehen und in direkter Folge auch das Haltgebot nicht beachtet (ohne eigenen Entschluß dies zu tun). Dann würde nur die höhere Strafe geahndet werden können. Als konstruierte Beispiele: Man fährt so schnell, dass man gar nicht mehr anhalten kann, ist stark betrunken o.ä.
Nicht zu verwechseln ist das mit zwei anderen Fällen, dem Nichtbeachten von Zeichen oder dem Nichtbeachten von Weisungen.