Punkte durch Drängeln - ohne Worte.

  • Hier einige Tipps zum Thema drängeln.


    Wieder mal über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert?

    Seit der neuen "Dränglervorschrift":

    Drängeln:
    250 EUR, 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot

    sollte man lieber gleich rechts überholen:

    Rechts ueberholen:
    50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

    Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der
    rechten Spur gleich die Standspur benutzt:

    Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens:
    50 EUR + 2 Punkte

    Fazit:

    Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell

    vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart...


    ohne Worte...

    :baeh:

  • Ich glaub das ist eine Milchmädchenrechnung. :nono:
    Wenn du mit hoher Geschwindigkeit über den Standstreifen donnerst dürfte sich da Rechtüberholen und Standstreifen addieren. Aber nur eine Vermutung von mir. :gruebel:
    Könnten ja mal die Grünmützen was dazu sagen. :stopschild:

  • In Deutschland spielt die Geschwindigkeit nur eine Rolle bei Unfällen (den örtlichen Gegebenheiten unangepasster Geschwindigkeit = 50 € + 3 Punkte) oder wenn sie lasern/blitzen. Die dt. Grünen dürfen leider noch nicht schätzen, wie z. B. in manchem Nachbarland...

    Daher ist das sogar realistisch, mit der "Standstreifen-Strafe"... (-:

    Lebe jeden Tag als könnte er der letzte sein... :perfekt2:


  • Hab ich auch gehört....also is schon was dran.... :D

    Grüsse aus dem Schwabenland

    Daniel

    :perfekt:Lieber stehend sterben als kniend leben :perfekt:

  • nee, das mit dem zusammenfassen der Strafe geht glaube ich nicht. In Deutschland wirst du wegen einem Vergehen nur einmal bestraft, zusammenzählen und dann Strafmaß festlegen. Ist aber nur bei Straftaten so, wie es bei Owigs ist weiß ich nicht. Haben wir keine Politesse hier?
    :D
    >
    Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)

    3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a)

    3. Titel - Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen (§§ 52 - 55)

    § 53
    Tatmehrheit
    (1) Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt.


    Gruß
    da wayne

  • Zitat

    Original von Leopardin
    Die dt. Grünen dürfen leider noch nicht schätzen, wie z. B. in manchem Nachbarland...

    Was heißt hier leider :mad: :motz:
    Zum Glück dürfen sie das nicht.
    Stell dir vor ich du fährst genau mit der erlaubten Geschwindigkeit, und der Polizist behauptet dann weil ihm dein Gesicht vieleicht nicht passt, daß du schneller gefahren bist und zahlen sollst. Dann Beweis mal daß das nicht so ist.


    P.S. und das mit dem das rechts überholen billiger ist als drängeln hatten wir hier jetzt mindestens schon 2 mal.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris

    Was heißt hier leider :mad: :motz:
    Zum Glück dürfen sie das nicht.
    Stell dir vor ich du fährst genau mit der erlaubten Geschwindigkeit, und der Polizist behauptet dann weil ihm dein Gesicht vieleicht nicht passt, daß du schneller gefahren bist und zahlen sollst. Dann Beweis mal daß das nicht so ist.


    P.S. und das mit dem das rechts überholen billiger ist als drängeln hatten wir hier jetzt mindestens schon 2 mal.

    Genau! Wäre ja noch schöner, schätzen dich dann Freischnautze und ziemlich sicher ist man dann immer zu schnell :nono:
    Aber gut zu wissen, also Rechtsüberholen, spart ja sicher auch nerven :dumdiedum:

    Einmal editiert, zuletzt von FalloutBoy (12. Oktober 2006 um 07:19)

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris

    Was heißt hier leider :mad: :motz:
    Zum Glück dürfen sie das nicht.
    Stell dir vor ich du fährst genau mit der erlaubten Geschwindigkeit, und der Polizist behauptet dann weil ihm dein Gesicht vieleicht nicht passt, daß du schneller gefahren bist und zahlen sollst. Dann Beweis mal daß das nicht so ist.


    P.S. und das mit dem das rechts überholen billiger ist als drängeln hatten wir hier jetzt mindestens schon 2 mal.


    Hmmmm, hat hier schon mal jemand was von IRONIE gehört??? ?(
    Ab jetzt werd ich das wohl extra erwähnen...

    Lebe jeden Tag als könnte er der letzte sein... :perfekt2:

  • Zitat

    Original von wayne
    ... nee, das mit dem zusammenfassen der Strafe geht glaube ich nicht. ...

    Gruß
    da wayne

    Doch geht, siehe das Doppelblitzen in München und Berlin, jedoch kommt da ein reduzierter Strafsatz zur Anwendung.

  • Zitat

    Original von Stenz

    Doch geht, siehe das Doppelblitzen in München und Berlin, jedoch kommt da ein reduzierter Strafsatz zur Anwendung.

    IMO geht's nicht - Du kannst ur duer das schwerste Vergehen belangt werden.

    Es kann latuernich aus Draengeln + viel zu schnell ein 'Draenglen mit erhoehter Gefaehrdung' werden.

    Aber 2 Punkte (zu schnell) + 3 Punkte (Draengeln) = 3 Punkte ^^

    cu,

    olli

    p.s. Das in Bayern alles anders ist, ist eh klar ;)

    I fucked your girlfriend last night.
    While you snored and drooled, I fucked your love.
    She called me Daddy.
    And I called her baby when I smacked her ass.