Kopien von ABE's (etc.)

  • So,

    vielleicht kann's mir 'mal einer erklären, warum Kopien von ABE's von den Herrschaften (und Frauschaften - und Hundertschaften :D) in Grün nicht akzeptiert werden?! Ich habe hier für einen Spoiler eine ABE aus dem Original-Karton, die sieht aus wie eine lieblos gemachte Kopie. Ist halt nur auf gelbem Papier. Habe mir jetzt natürlich trotzdem eine Kopie gemacht (allerdings auf weißem Papier da kein gelbes Papier vorhanden) um diese dann mit mir zu führen.
    Ich mein' wenn ich mir'n "Original" mitnehme (was ja wie gesagt ohnehin schon nach Kopie aussieht) und das Dingen weicht durch wenn ich in den Regen komme müßte doch sogar die Rennleitung einsehen, daß es keinen Sinn machen würde Originale mit sich rumzuschleppen?! :motz:

    Hauptfrage ist jetzt: Wenn ich 'ne Kopie "amtlich beglaubigen" lasse - gilt das dann wie ein Original?!

    Grüssle
    Onkel Hotte

    P.S.: Soweit ich weiß liegt es im Ermessensspielraum der grünen Männchen (und Frauchen) ob sie ein Auge zurdrücken?!

    P.P.S.: Jedenfalls schleppe ich trotzdem Kopien mit mir rum - wenn mir meine Originale durchweichen habe ich nix mehr in Händen. Basta

    Merke: Wenn es beim Moppertzfahren plötzlich blitzt: :foto:
    ... muss das noch lange kein Gewitter sein ... !

  • ich hatte/habe auch immer nur Kopien habei oder halt gar nix :D

    entweder die geben sich mit zufrieden oder........oodderrr ich äähhmmmm ja.....halte bei keiner Kontrolle mehr an so! :]

    klaf

  • Zitat

    Original von Onkel Hotte
    Hauptfrage ist jetzt: Wenn ich 'ne Kopie "amtlich beglaubigen" lasse - gilt das dann wie ein Original?!

    Ja gillt dann wie ein orginal, is z.B bei Zeugnissen oder Urkunden usw erforderlich, daß es allerdings bei ABE's auch erforderlich die zu beglaubigen is is mit neu.
    Zu den Alufelgen für meine Winterreifen am Auto, hat mir der Reifenhändler die ABE nur zugefaxt, da es die erst ne Woche später für mein Auto gab.
    Und die meisten ABE's kann man ja sogar im Internet runterladen und ausdrucken. Und die Hersteller kopieren die ABE's ja eigentlich auch nur, gibt ja auch kein spezielles Papier dafür, und ein Stempel is zumindest auf den orginal ABE's die ich da habe auch nur kopiert oder gedruckt :gruebel:

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Wenn die ABE korrekt ist sollte das iO gehen.

    Dann müssen die MIG beweisen, dass damit und den Teilen was nicht
    stimmt.

    Ich habe es beim Auto - mit Kopieen - bei derartigen Diskussionen
    immer darauf ankommen lassen ... schön freundlich.

    Es ist nie was gekommen.


    Gruss Börnie


    .

    .


    Please do not feel intimidated by my superior intellect !
    I --- WILL --- WRITE --- VERY --- SLOWLY

    :]

    25.35 - 6.6.06

  • Also ne Kopie reicht mit Sicherheit aus, die ABEs die beigelegt werden sind schlussendlich auch nichts anderes als Kopien. Abgesehen davon kann es im Falle eines Falles schon sein das der Herr in grün dumm tut wenn man keine ABE mit sich führt aber sollte es aufgrund dessen zu einem Busgeld wegen führen eines Fahrzeugs mit erloschener Betriebserlaubnis geben und man kann nachweisen das es für das Teil eine ABE gibt sollte man doch einen erfolgreichen Einspruch gegen eine solche Ordnungsbusse durchbringen können.

    Gruss

    Michael

    Rennstrecke 2012

    Brünn 15.06. - 17.06.2012

  • Ich hatte bisher nie Probleme und fahre schon mehrere Jahre mit Kopien die ich sogar einlaminiert habe. Sodaß ich die immer unter der Sitzbank lassen kann.
    Ende Oktober bin ich dann in eine Kontrolle geraten bei der sich der Herr Ober-Super-Wachtmeister vor 2 jungen Damen (auch Polizistinnen) aufgockeln musste.
    Er sagt:
    1. die ABE´s müssen als Original vorliegen.
    2. ich darf die nicht einschweissen, er kann ja dan nicht mehr beurteilen ob das Originale sind.
    3. ohne gültige (von Ihm prüfbare Originale) erlischt die Betriebserlaubnis.
    und das Motorrad bleibt stehen, oder wird sichergestellt.

    Ich habe dann eben per Handy von einem Freund die Originale vorbeibringen lassen und durfte "ausnahmsweise" weiterfahren.

    Die Jungs vom TÜV die ich anschliessend gefragt habe sagten zu mir: zur Sicherheit immer Originale, oder Kopien die vom Händler oder Verkäufer gestempelt und Unterschrieben sind mitführen.

  • Und wie will so ein OBERWICHTIG-MIG eine originale ABE prüfen ?????


    Bei Porsche gibts originale ABEs die haben 500 Seiten !

    So ein Schwachsinn - dem hätte ich was erzählt. :motz:


    Jeder halbwegs intelligente PC User mit vernünftigem Farbdrucker und Scanner
    mach aus ner "originalen" ABE eine noch originalere Kopie !
    Gefälscht oder nicht !

    Eine ABE ist doch kein Dokument wie ein Personalausweis, Führerschein
    oder Fahrzeugschein !


    Gruss Börnie


    .

    .


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    25.35 - 6.6.06

  • Finde eigentlich auch, daß die Mitführung von Kopien ausreichen sollte, da dort doch die Prüfnummer draufsteht und diese sich kontrollieren lässt in irgendeiner blöden Datenbank.
    Aber dann gibt es halt auch so verwirrende Sachen wie das hier
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_19.php

    Dann habe ich auch noch diese Aussage gefunden (siehe Dickie)
    http://www.autoextrem.de/showthread,t-33183.htm

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)

  • Ich lese : " .......... des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der
    betreffenden Betriebserlaubnis, . "


    Da steht sogar " ABLICHTUNG " ! ! !


    Und DAS ist ne Kopie !!!!!


    Gruss Börnie

    .


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    :]

    25.35 - 6.6.06

  • Zitat

    Original von Börnie
    Ich lese : " .......... des Absatzes 3 Nr. 1 den Abdruck oder die Ablichtung der betreffenden Betriebserlaubnis, . "
    Da steht sogar " ABLICHTUNG " ! ! !
    Und DAS ist ne Kopie !!!!!
    Gruss Börnie

    Salve !

    Dann isses ja vielleicht sinnvoll, sich den Absatz 3 ebenfalls zu KOPIEREN und mitzuführen, damit man dem MiG das zeigen kann ??

    Mitm Moto meiner Freundin bin ich sowohl bei Polizeikontrolle als auch beim TÜV mit Kopien durchgekommen.
    Man stelle sich vor, die klauen einem die originale ABE, dann kann man sie ja gar nímmer vorzeigen :tougue:

    Greetz, Ray

    .: In the dry winds of summer, we were sharpening the blades :.


  • Hey Börnie,
    keep cool. Nicht das du noch einen Schlaganfall bekommst. (-:

    Verwirrend meine ich wegen
    http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_22.php
    Dort Absatz 2 Satz 3
    Die Frage ist halt nicht, ob eine Ablichtung reicht, sondern ob diese Ablichtung von dir selber angefertigt ist oder vom Hersteller.
    Ist mir auch klar, daß es eigentlich egal ist, ob du die Ablichtung herstellst oder der Hersteller des Produktes aber scheint laut Gesetz nicht ganz egal zu sein.
    Probleme könnte es dann geben, wenn du eine Ablichtung hast, die nicht vom Hersteller ist und dieser auch bestätigt, daß er solche Ablichtungen nicht ausgibt.
    Deshalb finde ich das alles verwirrend und einfach nur Banane.
    Weiterhin bin ich der Meinung, daß eine Ablichtung (Kopie) egal von wem hergestellt, ausreichen müsste, da dort entsprechendes ausgewiesen ist, was für eine schnelle Ermittlung ausreichen müsste, ob das Teil zulässig ist oder nicht.

    ABE's muss man wohl leider beim Hersteller anfordern und die wollen dafür Euronen.

    Aber wo kein Kläger.................
    Solange man nicht auf einen Vollbürokraten stosst, ist das Leben auch ohne originale ABE schön.

    "Der schnellste Inder westlich des Ganges" ;)