Tilgung von Punkten in Flensburg?

  • Zitat

    Original von Bl@de
    @ Bodo

    tja wenn du angehalten und ihm dann die Fresse poliert hättest wäre das Verfahren sicher nicht eingestellt worden!

    Bl@de


    Darauf kannst du einen lassen alter..Da könnte ich jetzt Storys erzählen was unsere ausländischen Mitbürger mit Strassenverkehr und Recht haben und bekommen anbelangt da würdest du dir die Haare raufen :motz:
    Aber ich will hier keine politische Debatte oder sonst was lostreten.. :nono:

  • Und ich dachte ich wäre schon gut mit 4punkten auf einen schlag weil ich jemanden mit seinem geländewagen auf der spur des gegenverkehrs die die mit meiner durch zwei dick durchgezogenen strichen getrennt war überholt hab. dummerweise war es ein polizist in zivil der sich dann auch gleich am selben tag mit mir in verbindung setzte und noch eine wegen überholen mit gefährdung des gegenverkehrs aufbrummte. dummerweise ging ich damals nicht zum anwalt. da meine paybackkarte nun fast voll ist hätte ich es besser doch getan.

    aber mal zum abbau der punkte. soweit ich weis dauert es bei unter 6punkten 2jahre bis sie gelöscht werden. sofern in dieser zeit nichts neues dazu kommt. sollte dies aber der fall sein dauert es ab der 2.straftat 5jahre bis alles getilgt wird. unabhängig wie lange man die ersten punkte schon hatt.

    ach ja,und die zeit läuft ab dem straftag des vergehens und nicht des urteilsspruchs.
    so konnte man früher noch so lange in revision gehen bis die ersten punkte gelöscht waren.
    dem ist heute nicht mehr so.

    und ab geht`s

  • dann kann ich mich ja auch in die Gruppe der "tapferen Schneiderlein" einreihen! (7 auf einen Streich)

    Also: mit moppede von Party bei mir im Ort gekommen, rechtschaffender Bürger hat Polizei gerufen(wegen Lautstärke); kam leider auch vorbei! Also ich fahr von der lustigen feier los (gegen 2.30 Uhr), die netten Herrn stehen bei dem Anzeigenerstatter an der Tür! Problem: Die Tür des netten Ortbewohners in langgezogener Kurve, 150 m von Feier entfernt! Da mein Mopped ziemlich unleise ist, sprang sofort ein Herr in dunkler Lederjacke in der Kurve auf die Strasse (ohne Mütze)(Beleuchtung ist dort ziemlich schlecht)! "Naja gut", mein Gedanke! "Weich ich dann mal aus, kann man ja nich wissen wer da so rumsteht"! Im vorbei sausen, ziemlich nah, seh ich noch das Polizeiauto!
    Meine Gedankenfolge: Wenn grün-weiss hier unterwegs ist, fahr ich doch erstmal nach Hause! Vorallem wegen der paar Bier!
    Keine 10 min später klingelts an der Tür, die nette Polizei steht da und bittet mich doch mit aufs Revier zu kommen!

    Alles wegen ca. 700m bis nach haus! Nachts, um zeiten wenn garantiert niemand mehr auf der Strecke unterwegs ist und ich mein Mopped nicht bei sehr besoffenen stehen lassen möcht!

    Allgemeines Fazit: 1,11 Promille und ein gebrochener Polizistenzeh
    Mein Fazit: 12 Monate ohne Fs,7 Punkte und ne MPU! :perfekt3:

    Den Bremspunkt verschlafen, macht mächtig wach!

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von BlackPorscheKiller
    aber mal zum abbau der punkte. soweit ich weis dauert es bei unter 6punkten 2jahre bis sie gelöscht werden. sofern in dieser zeit nichts neues dazu kommt. sollte dies aber der fall sein dauert es ab der 2.straftat 5jahre bis alles getilgt wird. unabhängig wie lange man die ersten punkte schon hatt.

    ach ja,und die zeit läuft ab dem straftag des vergehens und nicht des urteilsspruchs.
    so konnte man früher noch so lange in revision gehen bis die ersten punkte gelöscht waren.
    dem ist heute nicht mehr so.

    Nein, so ist es nicht. Die Tilgungsfristen unterscheiden sich wie folgt:

    - 2 Jahre bei Ordnungswidrigkeiten (mit einer Tilgungshemmung bis max. 5 Jahre, also spät. nach 5 Jahre ist eine OWi immer weg)

    - 5 Jahre bei Straftaten (ohne Alkohol oder Drogen)

    - 10 Jahre bei Straftaten, die im Zusammenhang mit Alkohol oder Drogen stehen, sowie bei Fahrerlaubnisentzug

    Der Tattag ist erst ab dem zweiten Delikt relevant: Die Tilgungsfrist von Entscheidungen der Verwaltungsbehörden oder Gerichte wird nämlich durch eine weitere rechtskräftige Entscheidung gehemmt, wenn deren Tattag innerhalb der Tilgungsfrist liegt und die Entscheidung bis zum Ablauf der sog. Überliegefrist (von 12 Monate) rechtskräftig geworden ist.

    Dies trifft aber beim eingangs genannten Fall nicht zu, da die Tilgungsfrist der OWi innerhalb der Tilgungsfrist der Straftat liegt.

    BlackPorscheKiller: Das Überholdelikt ist eine Owi, keine Straftat. Bei Straftaten im Straßenverkehr gibt's immer 5-7 Punkte.