Tilgung von Punkten in Flensburg?

  • Hi Gemeinde,

    habe gerade für 17,90 Euro ein unnettes Schreiben erhalten:

    Ich habe 10 Punkte in Flensburg.

    Einmal 7 Punkte für verkehrswidriges, und rücksichtsloses Fehlverhalten
    Tat am 10.7.2004
    geahndet am 10.1.2005

    Einmal 3 Punkte für Überholen im Ü-Verbot und gleichzeitig 28km/h zu schnell
    Tat am 4.5.2006
    geahndet am 28.06.2006

    Ich dachte, nach einem Jahr nach Ahndung wären die ersten 7 Punkte
    gelöscht worden.

    Oder hätte ich das beantragen müssen?

    Wenn die Punkte doch "automatisch" gelöscht werden, wann passiert
    das denn? Und wann wären meine 10 Punkte denn weg, wenn ich mir nix
    mehr anheften lasse?

    Wer sich von einem meiner Beiträge angenervt fühlt, darf sich ein Smiley aussuchen und alles wird wieder gut: (-: ;) :P ;( :D :streichel: :dumdiedum: :gruebel: :yeh: :cool3: 8)

  • Wenn du 7 auf einmal bekommst,bleiben die 5 jahre stehen!(solange nichts dazukommt)

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

    Einmal editiert, zuletzt von sturzflug (24. November 2006 um 20:27)

  • Darf man mal fragen wofür es die 7 auf einen Streich gab und was das ganze gekostet hat?

    ...wer schneller lebt ist früher fertig...

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von JoeRRg
    Wenn die Punkte doch "automatisch" gelöscht werden, wann passiert
    das denn? Und wann wären meine 10 Punkte denn weg, wenn ich mir nix
    mehr anheften lasse?

    Nach Deiner Beschreibung handelt es sich bei der ersten Tat um eine Straßenverkehrsgefährdung nach §315c StGB, also um eine Straftat. Dafür gab's dann auch die 7 Punke auf einmal. Diese werden nach 5 Jahren getilgt, soweit keine Tilgungshemmung eintritt.

    Maßgeblich ist die Rechtskraft des Strafbefehls (bzw. der Tag des ersten Urteils). Wenn ich davon ausgehe, dass Du das mit "geahndet am ..." meinst, so würden alle 10 Punkte am 10.01.2010 getilgt.

    Die 3 Punkte aus der OWi bringen keine Tilgungshemmung, da deren Tilgungsfrist von 2 Jahren innerhalb der 5 Jahre aus der Straftat liegen.

  • Sigi ich danke DIR :perfekt2: :perfekt2:

    Manchmal bekommt man Fragen beantwortet die man noch garnicht gestellt hat :D , dem Forum sei Dank.

    PS: Werde Deine Seite beobachten, den 1 Termin auf der Renne muss auch 2007 sein.

    Gruss Klaus

    Die Kunst des Lebens ist auch mit weniger glücklich zu sein

  • Zitat

    Original von Corso
    Darf man mal fragen wofür es die 7 auf einen Streich gab und was das ganze gekostet hat?

    Kosten: 1400 Euro.
    A42, Baustelle, ich mit BMW in der Mitte von 3 Spuren, links vor mir einer
    auf der Linken. Linke Fahrspur zuende, der Typ voll in die Bremse, statt vor mich
    zu fahren. Zeigt mich wegen Nötigung an. Hat eine Zeugin im Auto. Ich
    alleine.
    Genaueres kann ich nicht sagen, da ich das alles gar nicht mitbekommen
    hatte. Der Brief mit Anhörungsbogen war eine echte Überraschung.
    Mit Gerichtsverhandlung und Anwaltskosten kam der Spaß auf 2000 Euro.

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von GPS-Blader
    Manchmal bekommt man Fragen beantwortet die man noch garnicht gestellt hat :D , dem Forum sei Dank.

    PS: Werde Deine Seite beobachten, den 1 Termin auf der Renne muss auch 2007 sein.

    Bist Du etwa auch Opfer eines Justizirrtums? ;)

    Würd' mich freuen, wenn wir uns nächste Saison wieder treffen.

  • Also, für mich kam das ziemlich überraschend. Ich fühle mich
    total abgezockt. Hatte auch kein Fahrverbot bekommen, da
    der Richter mir geglaubt hat. Beim Staatsanwalt hatte ich schon
    verloren, weil ich einen bösen, schwarzen BMW fahre. Vollidiot,
    würde ein bekannter Fussballspieler sagen.....

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    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Chris
    Iss ja komisch, wo ist denn da die Verkehrsgefährdung?

    Ich kann den Vorwurf auch ned nachvollziehen. Was soll denn das grob verkehrswidrige und rücksichtslose Verhalten gewesen sein? Da muss doch mehr dahinter stecken, um die Gefährdung und das rücksichtslose Verhalten nachweisen zu können.


  • Das ist doch wohl ein Witz ???
    Man dann müsste ich ja schon 200 Punkte haben...Mir ist mal einer auch bei sowas reingeknallt ( von 3 auf 2 Spuren..ich sag nur Reissverschlussverfahren..Der vor mir lässt einen rein also bin ich der nächste mit reinlassen..Nur ging das nicht weil der vor mir bremste und ich muss auch voll in die Eisen..da war die Lücke zu und der zieht trotzdem rein ( fetter Benz) der Idiot..PENG...Der TamTam gemacht und Anzeige..
    Das war auf der Autobahn hier bei Göttingen und der kam auch aus GÖ..Naja Gericht blah blah und da hat der Richter den echt gefragt ob er schon länger Auto fahren würde ( der Typ war so um die 50) Lach..
    Na ich habe Recht bekommen weil das als erzwunge"Vorfahrt" gegolten hat was der gemacht hat, zudem gilt das Reissverschlussverfahren ja nicht als gängige Vorfahrtsregelung....

    Aber bei dir ist ja wohl der Hit... :motz:

  • Das Rechtssystem ist da ziemlich bescheuert, was meinen "Fall" angeht.
    Der Staatsanwalt hat 2.800 Euro gefordert, der Richter wollte mich gar
    nicht bestrafen. Aber der darf wohl die Forderungs des Staatsanwaltes
    nicht einfach übergehen.
    Ich hätte in Berufung gehen können, was aber wieder Anwaltskosten und
    Gerichtskosten bedeutet hätte. Von Punkten in Flensburg war nie die Rede
    und ein gefordertes Fahrverbot seitens des Staatsanwaltes hat der Richter
    gleich abgeschmettert, dafür dann aber der Hälfte des geforderten Straf-
    betrages zugestimmt. Auch im Urteil steht nichts von Punkten, aber nach
    dem Strafgericht, wird wohl automatisch eine "angemessene" Punktemenge
    nach Flensburg gebucht.
    Das ist ein echt beschissenes Rechtssystem.
    Aus meiner Sicht sieht das so aus, dass irgendwer mit einem Zeugen im
    Auto, sich einfach einen raussucht und anzeigt. Ist vielleicht deren Hobby!?
    Vor allem hat mich die exakte Personen- und Fahrzeugbeschreibung
    gewundert, denn wer eine Vollbremsung machen muss, um nicht in eine
    baustelle zu krachen, der hat doch wohl genug andere Dinge zu tun, als
    sich so viele Details zu merken.

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  • Hört sich ja sehr eigenartig an für mich. :mad:
    Ich glaub dein Anwalt war nicht der Beste...nix für ungut. :gruebel:

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

  • Die Verurteilung hat nicht zwingend was mit der Qualität des Anwaltes zu tun. Wenn der Zeuge/die Zeugin glaubwürdig und in sich widerspruchsfrei die Sache darstellen (höfliche Formulierung für: lügen), hat der Angeklagte (ohne eigene Entlastungszeugen) häufig schlechte Karten. :kotz:

    Im übrigen kann der Kollege froh sein, daß er weder Fahrverbot noch Entziehung der Fahrerlaubnis "bekommen" hat, wäre durchaus im Bereich des möglichen gewesen. Punkte kann man durch Teilnahme an einem Aufbauseminar reduzieren, wobei ab 14 Punkten die Teilnahme zwingend ist, das Seminar aber nur noch zwei (statt vorher vier) Punkte wegbringt.

    Gruß Riko

    Polleria Osvaldo!

  • Mich würde trotzdem der Urteilsspruch mal interessieren. Wegen was bist du denn nun letztendlich verknackt worden? N 315c kanns ja net gewesen sein, oder? Weil dafür mußt dich vor gericht ja ganz schön verplappert haben.

    Wenns doch einer war, würde mich mal die Begründung vom Richter interessieren.

    :evil: brutale Kraft, totale Kontrolle :evil:

  • Mich allerdings auch!
    Wobei ihn der Richter auch eigentlich garnicht bestrafen wollte, wie er oben schrieb. :gruebel:
    Schöner Mist jedenfalls...

    Das Volk ist dumm, das macht der Kohl.
    Er bläht nur unterm Schurze, den Kopf indessen läßt er hohl.
    So herrscht im Reich, ich sag es wohl, politisches Gefurze.

    Walther von der Vogelweide

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Showmaster
    N 315c kanns ja net gewesen sein, oder?

    Das Eingangsposting klang ganz nach 315c ("grob verkehrswidrig und rücksichtslos"), dann siehts aber mehr nach Nötigung aus, erinnert an das bekannte OLG Hamm-Urteil:

    Grundsätzlich kann auch bloßes nebeneinander Herfahren den Tatbestand der Nötigung erfüllen, nämlich immer dann, wenn der eine den anderen durch das konsequente Parallelfahren bewußt daran hindert, die Spur zu wechseln oder ihn beispielsweise zum Anhalten zwingt, weil dessen Spur endet. Nach der geltenden Rechtsprechung ist dies aber nur dann der Fall, wenn sich ein solcher Vorgang länger hinzieht. Bei einer Strecke von 400 m ist dies noch nicht der Fall (OLG Hamm, NJW 1991, S. 3230).

    Wundert mich allerdings schon etwas, das das mit einem 'abhängigen' Zeugen nicht abgewehrt werden konnte. Muss schon sehr glaubwürdig und widerspruchsfrei gewesen sein (oder die Aussagen des Angeklagen und seines RA recht unglaubwürdig - sorry).

    Andererseits hätte es bei einer Nötigung "nur" 5 Punkte gegeben. Also doch eher 315c ( ... vielleicht wissen wir nur noch nicht alles ;) ).

    Aber der Thread hatte ja auch eine andere Fragestellung. :D

  • Alles schon recht merkwürdig.

    Wie heisst es so schön "Recht haben und Recht bekommen sind unterschiedliche Dinge"

    Kann davon mehrere Lieder singen.

    Ein türkischer junger Mitbürger hat mich auf der Autobahn genötigt und mit heruntergelassener Seitenscheibe mich aufgefordert auf den Seitenstreifen anzuhalten um mir "Mutterficker die Fresse zu polieren". Passierte bei 60 Km/h in einer Baustelle.

    Im Gegensatz zu mir hatte er keinen Zeugen. Habe ihn angezeigt und.... Verfahren wurde eingestellt, trotz Fahrzeug und Personenbeschreibung.

    Soviel zu unserem Rechtsstaat.

    Was JoeRRg angeht, heisst es für die nächsten Jahre: Tarnkappe auf und Füße stillhalten, so ärgerlich es auch sein mag.

    Gruß
    Bodo

  • @ Bodo

    tja wenn du angehalten und ihm dann die Fresse poliert hättest wäre das Verfahren sicher nicht eingestellt worden!

    Bl@de

    IOM 2007 ich war da ;)
    IOM 1987 ich war da ;)

  • Für Leute mit Langeweile:

    Gehe zu einem Fußgängerüberweg.
    Warte auf ein Auto mit nur dem Fahrer drin.
    Merke dir die Nummer des Fahrzeuges und Details der Person.
    Rufe die Polizei. Erzähle deine Geschichte.
    Schreibe eine glaubwürdige Anzeige, dass der Fahrer dich beim
    Überqueren des Überweges angehupt und auf dich zu beschleunigt
    hat. Sicher hat er dir auch "den Vogel gezeigt" und dir was "Schlimmes"
    hinterhergebrüllt. Der Fahrer kam natürlich von rechts!
    Du hattest nur Glück, dass du nicht verletzt wurdest!
    Das führt mit guter Wahrscheinlichkeit dazu, dass der Fahrer eine
    hohe Geldstrafe und Punkte auferlegt bekommt. Falls es zur Verhandlung
    kommt, wird es, sofern du dich nicht verquasselst, richtig teuer.
    100%-igen Erfolg garantiert ein Kumpel, der das gleiche Hobby hat wie du!

    Heutzutage liegt man nicht mehr im Fenster und zeigt Leute an, die ihr
    Auto auf der Straße waschen (obwohl sie nur mit Scheibenreiniger die
    Gläser sauber machen). Nee, das muss so richtig Spaß machen!

    Ich befürchte, dass ich genau solchen Leuten zum Opfer gefallen bin.
    Fairness-halber muss ich aber einräumen, dass ich vielleicht damals
    wirklich gepennt und mich falsch verhalten habe. Aber irgendwie glaube
    ich nicht wirklich daran.

    Wie auch immer. Schnee von Gestern! Aber ärgern tut es mich ungemein!
    Die drei Punkte für zu schnelles fahren und Überholen im Überholverbot
    gehen voll in Ordnung. Das habe ich wirklich getan, bin erwischt worden
    und damit ist das gerecht. Aber diese dämliche Geschichte mit dem Auto.....
    voll zum kotzen!

    Wer sich von einem meiner Beiträge angenervt fühlt, darf sich ein Smiley aussuchen und alles wird wieder gut: (-: ;) :P ;( :D :streichel: :dumdiedum: :gruebel: :yeh: :cool3: 8)