Saison wohl gelaufen... Gefilmt auf der Bundsstr.

  • Jetzt hat es mich auch erwischt... Ich heute bei super trockener Fahrbahn und fast sonne einen Ausritt gemacht, wollte dann anch Hause fahren und bin über eine Bundesstrasse gefahren (zweispurig) wo 70 km/h erlaubt ist!! Bin hinter einem Golf her gefahren mit ca. 90 km/h. Da der nicht nach rechts rüber wollte bin ich so ca. 1km ziemlich nah aufs Heck gefahren. Na ja... damnn zog er rechts rüber und ich gas. so auf ca. 170 km/h aber auch hier wieder nach 1 km auf 70-80 km/h runter. Und dann überholt mich ein fahrzeug in Zivil und es kommt ein Schild... Polizei Bitte folgen!! Ohhh yeahh dachte ich nur noch... :kotz:

    Na ja.. laut des netten Polizisten (was er übrigens echt war) muss ich jetzt mit 4 Monaten Fahrerlaubniss entzug rechnen und ca. 600€ Strafe...

    Dann durfte ich mir das Video leider nicht anschauen, weil er eine Strafanzeige schreiben muss wegen nötigung des Golffahrers. :tougue: Aber ob es das Strafe kommt bzw. Strafanzeige wusste er aber noch nicht weil er das Video noch auswerten muss... Na ja, und deswegen durfte ich das Video nicht anschauen... :gruebel:

    Was sagt ihr?? Wäre die höhe der Strafe okay... Oder kann es sogar noch mehr Monate geben...? :gruebel:

    Die Saison ist wohl futsch... ;(

    PLAY.OR BE PLAYED.

    Einmal editiert, zuletzt von X-Pli$$it (9. März 2007 um 16:44)

  • 2-spurig und du nötigst den in ner 70er Zone -> meine Meinung: unnötig

    wenns der ewig nicht nach rechts fährt, dann hät ich kurz Gas gegeben und wär rechts vorbei...unkomplizierter und günstiger als nötigen

    dass die Polizei dich dann wegen zu schnell fahrn erwischt hat - halt Pech gehabt - kann jedem passieren

    wegen Strafe schätz ich mal, dass die dir das Maximum genannt haben...wird vmtl. nach der Videoauswertung noch etwas nach unten korrigiert, wegen Abzug der Tolleranzen etc.

    wart erstmal, was die dir alles konkret vorwerfen

    (wegen Saison gelaufen...hast glaub ich 3 Monate Zeit um den Führerschein abzugeben - könntest also noch etwas fahren)

    was hat Strafanzeige schreiben wegen Nötigung mit Anschauen des Vidz zu tun ??? dachte eigentlich, dass die dir das Vid zeigen müssen oder nicht?

    Einmal editiert, zuletzt von buddysk (9. März 2007 um 17:00)

  • ?(
    Da ergeben sich aber eine Menge Fragezeichen bei mir.

    Wieso Nötigung des Golf-Fahrers ?
    Er kann die Nötigung nicht einfach unterstellen, es kommt darauf an, ob sich der Golf-Fahrer tatsächlich genötigt gefühlt hat oder nicht !
    Selbst wenn Du einem bei 200 km/h auf der Autobahn an der Stoßstange hängst und den Bedrängelten das aber überhaupt nicht juckt ist es keine Nötigung.
    Für eine Nötigung muss es ein empfindliches Übel für den Bedrängten darstellen und diesen zu einer Handlung bewegen, die er normalerweise nciht getan hätte ( z.B. schneller fahren ).

    Ob's eine Nötigung war, ist also fraglich.
    Dass er Dir das Video nicht gezeigt hat, ist merkwürdig. Ich weiß aber jetzt nicht ganz genau ober das tatsächlich muss oder nicht. Sonst könnte man auf einen Formfehler hoffen. Bei Lasermessungen z.B. muss das Meßergebnis auch nicht mehr gezeigt werden. Wie's sich bei Videoaufnahmen verhält, weiß ich nicht genau. Aber ich frage nach.

    Überhaupt stellt sich mir die Frage, warum Du eine Anzeige bekommst - Abstand oder Geschwindigkeit ?
    Wenn's Geschwindigkeit ist, frage ich mich, welchen genauen Wert sie Dir vorwerfen. Wenn Du richtig Gas gemacht hast, nachdem der Golf Platz gemacht hat, wird der Polizeiwagen nicht so schnell hinterhergekommen sein. Wenn er dann wieder aufgeschlossen hat, nachdem Du schon wieder auf 70-90 runter bist, ist das ja für'n O<Ich weiß gerade auch nicht genau wie das Meßverfahren da aussieht aber ich hake mal nach.

    Für's erste würde ich nicht ganz so schwarz sehen.
    Selbst wenn alles ziemlich mies läuft, kannst Du's mit nem Anwalt so lange ziehen, bis wenigstens die Saison vorbei ist, bis da mal ein Gerichtstermin anberaumt wird.

    Von wegen FS abgeben: ich glaube die Frist ist 4 Monate und dann aber auch nur wenn innerhalb des letzten oder der letzten 2 Jahre nicht schon ein Fahrverbot verhängt wurde.
    Das gilt außerdem nur für Ordnungswidrigkeiten und nicht für Straftaten.

    Einmal editiert, zuletzt von 1% Fahrer (9. März 2007 um 17:00)

  • Bis das Thema durch ist kannst Du ja noch etwas fahren. Anschließend bist Du zum Saisonende wieder dabei!!!

    Nimms nicht persönlich, mir ging es auch schon mal so ähnlich :foto:. Aber lernen durch "Schmerzen" ist sehr effektiv.

    Tut mir leid für dich, aber die Zeit geht auch vorrüber.

    Olaf

  • Jau also wenn du wirklich die höchststrafe bekommst dann(was ich nicht hoffe) hast du trotzallem ein halbes jahr zeit das plastik abzugeben.

    Also den den größten teil der saison könntest du noch fahren die frage ist nur wie??Denn beim nächsten verstoß (geschwindigkeit)was ja bekanntlich schnell geht mit dem möppi wirds schlimmer ausfallen.Naja von ir auf jeden fall viel glück das es glimpflich abläuft :perfekt3:

    :headbang:Nevigeser dürfen das :headbang:

    Und wenn du denkst es geht nich mehr,kommt irgendwo der zimbo her  :D

  • Zitat

    Original von 1% Fahrer


    Überhaupt stellt sich mir die Frage, warum Du eine Anzeige bekommst - Abstand oder Geschwindigkeit ?


    Laut des Polizisten würde ich wegen dem Abstand eine Strafanzeige bekommen. Was laut ihm aber noch nicht feststeht da er das Video auswerten muss.

    Was auch der Grund ist warum sie mir nach bitten nicht das Video zeigen wollten.
    Und Stellung habe ich dazu noch nicht genommen. Er will mich nach der Auswertung anrufen und soll dann zur Polizeistelle kommen und gegebenfalls aussagen!!

    Da ich noch nie gefilmt wurde war das heute absolut neuland für mich.. Die haben mich eine geschlagene Viertelstunde im Regen vermessen... Erst nur die Blade und dann mit mir in Fahrhaltung...

    PLAY.OR BE PLAYED.

    Einmal editiert, zuletzt von X-Pli$$it (9. März 2007 um 17:12)

  • Denk daran, die Polizei kann dich zwar vorladen, brauchst aber nicht erscheinen.

    Stenz :) neue Telefonnummer

    "Ach übrigens, wussten sie schon, daß die Alpen einen ganz erbärmlichen Anblick bieten, wenn man sich die Berge weg denkt?" Loriot


    Meine neuen Bilder findet man jetzt hier.

    2 Mal editiert, zuletzt von Stenz (9. März 2007 um 17:15)

  • Zitat

    Original von X-Pli$$it
    Da ich noch nie gefilmt wurde war das heute absolut neuland für mich.. Die haben mich eine geschlagene Viertelstunde im Regen vermessen... Erst nur die Blade und dann mit mir in Fahrhaltung...

    Krass, hab ich noch nie gehört.
    Soll das einer späteren Auswertung der Bilder dienen?

    Ist man verpflichtet, sich an dem Unsinn zu beteiligen ?

    Wie gesagt - ich rate da dringend zu nem Anwalt !

  • also:

    1.) Anzeige wegen Nötigung kann nur der stellen der genötigt wurde. Nicht irgendein Polizist. Oder hat der Golf Fahrer gesagt du hast ihn genötigt?

    2.) Geschwindigkeit: Konnten die deiner Beschleunigung standhalten und dich mit 170km/h ueber ne laengerer strecke filmen? Glaube ich nicht, da du ja sagst nach 1 km schon wieder runter auf 70km/h zu sein. Ich hoffe du hast zu deiner Geschwindigkeit keine Angaben gemacht.

    3.) Abstand: Das kann richtig wehtun. Da gibts auch schnell mal Punkte und Fahrverbot.

    4.) Vorladung: Keine Polizei der Welt kann dich zwingen irgendwo zu erscheinen, es sei denn sie haben nen Haftbefehl.

    5.) Gibts deinem Anwalt.

    bb

    marco

  • HI.

    Irgendwie recht komisch was du schreibst.

    Wenn die dich gefilmt haben zeigen die dir normalerweise das Video.

    Wenn du wirklich nur 1-2 km Gas gegeben hast und dann wieder auf 80 runter bist glaube ich kaum das die Meßstrecke ausreicht um dir 4 Monate anzuhängen..

    Außerdem ist es meiner Meinung nach unüblich das du auf der Wache antanzen mußt/sollst.
    Die Rennleitung gibt das ab und du legst mit nem Anwalt einspruch ein und dann gehts vor gericht.

    So kenne ich das :D :tougue:

    Gruß Flo

  • Ich habe zu nix ne angabe gemacht... Und ich habe immer nur gesagt das ich mir nicht vorstellen kann das ich so lange an ihm dran war und das ich nicht aufs tacho geguckt habe die 1-2 km in der Beschleunigungsphase...

    Von dem Golffahrer war nix mher zu sehen oder zu hören... Und er wurde auch nie erwähnt... Nur dessen Nummerschild wussten sie auswendig, als wenn er zu den gehört hat!! Vielleicht befragen sie den Golffahrer ja nachträglich ob er ne Anzeige machen will... ?(


    Gut dann werd ich nicht zur Wache und Montag gleich zum Anwalt!!

    PLAY.OR BE PLAYED.

  • am besten wärs gewesen wärst du ziwschen golf und den anderen pkw auf der rechten spur (in der mitte)durchgefahren... dann hättest jetzt nicht son ärger und gekriegt hätten sie dich dann wohl auch nicht!! entweder man fährt ordentlich oder ohne gnade... 8)

  • Zum Anwalt würde ich erst gehen, wenn du etwas schriftliches von denen hast.
    Ist sonst doch Zeit und Geldverschwendung. Vielleicht haben die ja auch gar nichts aufgenommen und wollten dich nur etwas locken. Ich kenne es nur so, dass die einem das Video zeigen. Hat ja auch nichts mit der Auswertung zu tun. Was ich auch nicht verstehe, warum sie dich vermessen haben???

  • 4 Monate Fahrverbot? :mad:

    Meinereiner und andere Berufskraftfahrer könnte sich da gleich arbeitslos melden! X(

  • Moin,

    erstmal mein Beileid, sowas passiert leider, aber erstmal abwarten wie weit sie noch nach unten korrigieren.

    Zitat

    Krass, hab ich noch nie gehört. Soll das einer späteren Auswertung der Bilder dienen?

    Jap, mich haben sie letztes Jahr mit dem Auto gefilmt, danach haben sie noch mein halbes Auto vermessen um anhand der Bilfder die Abstände zum vorrausfahrenden Fahrzeug berechnen können. Hab da nachgefragt wieso sie messen, die hatten genau das gleiche Auto wie ich, der hat gemeint schon kleine Unterschiede be der Reifenbreite machen sich bemerkbar.

    Gruß Chris

  • Also das Video zeigen die normalerweise an Ort und Stelle - oder haben die was zu verbergen? Oder dich womöglich garnicht drauf? Vielleicht war ja das Band auch voll?

    Das mit dem Vermessen ist normal. Die brauchen 2 bis 3 Punkte am Motorrad - dazu nehmen die die Position des Kennzeichens - um deine Geschwindigkeit korrekt zu ermitteln.

    Hatte das letzte Jahr auch gehabt. Der nette MiG hat mir erzählt, dass die die Meßpunkte bei der Auswertung im Computer markieren und sich damit die gefahrene Geschwindigkeit ermitteln läßt. Zum Beispiel wenn du am Beschleunigen oder am Abremsen bist.


    Ich dachte in Deutschland gibt es neuerdings Strafen dafür, wenn einer auf der linken Spur unterwegs ist obwohl die recht frei ist?

    Und zu deinem Abstand: Da bin ich mal gespannt wie die deinen Abstand ermitteln wollen. Ich denke mal ein Anwalt holt dich in dieser Hinsicht bestimmt raus.

    Und zur Geschwindigkeit: Sollen die dir mal ganz schnell das Band zeigen. Ich habe den Verdacht, dass die dich garnicht gefilmt haben.


    Und ansonsten: Akzeptieren und daraus lernen.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gizmo (9. März 2007 um 18:04)

  • Zitat

    Original von rinsewind
    also:

    1.) Anzeige wegen Nötigung kann nur der stellen der genötigt wurde. Nicht irgendein Polizist. Oder hat der Golf Fahrer gesagt du hast ihn genötigt?

    ...
    marco

    Hm, ganz sicher ? Ich glaube, das geht auch durch die Polizei... was ich recht sicher weiss ist, dass bei einer Schlägerei nicht mal der Geschlagene Anzeige wegen Körperverletzung stellen muss, dass macht dann nämlich auch die Polizei, wenn sie gerufen wurde...

  • Hi René,

    Fahrverbot gleich zu Anfang der Saison ist zugegebener Maßen Schei..e. Klar ärgert man sich über die Pappnasen und Trödler, die so auf der Straße rumgurken. Musst Du die Faust in der Tasche machen und Denken - Alles geht vorbei -.
    Stell' Dir nur vor der Typ vor dir hätte Mist gebaut. Karre kaputt, Knochen kaputt, Krankenhaus, Reha, Geldstrafe usw usw.
    Vielleicht wird's nicht so Schlimm und Du kannst ein kurzes Fahrverbot in Mallorca oder sonstwo absitzen. Ansonsten - lass Dich beim Fahren nicht so schnell provozieren


    Hornet - Der sich schon auf's Fahren freut:D :D :D :D

    Ciao
    Peter
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    Richtige Motorräder haben 4 Zylinder!