Natürlich,der durchschnittswert der 30 sec. messung!
Auf die idee bin ich nicht gekommen,das jemand meint,die gesamte hinterher-Fahrzeit wird für die Durchschnitts-errechnung genommen!
Angeblich 68 km/h zu schnell
-
Termi -
13. März 2007 um 16:58 -
Erledigt
-
-
Bei mir muss aber die Durchschnittsgeschwindigkeit errechnet werden, weil ich, wo ich auf dem Video zu sehen bin nur max 70 km/h gefahren bin... an anderer Stelle, wo man mich nicht sieht, hat der verfolger seine Topspeed von 130 km/h angeblich erreicht. Zu sehen bin ich wie gesagt nur immer 3 - 5 sek auf einer Strecke von je ca. 50m würde ich schätzen. Das auch immer nur anbremsend in die nächste Kurve...
Gruß Termi
-
-
ihr wqisst schon dass es unterschiedliche systeme beim filmen gibt die die unterschiede erklären würden ne
ich kann nur jedem raten ein anwalt einzuschalten bei so nem vorwurf und ein gegengutachten erstellen zu lassen übver das video...
und ich bin bei der polizei
-
Noam Na,kann ja nie schaden!
-
-
und stell dir vor dass auch noch in dh
-
Auf jeden Fall zum Anwalt!
Außerdem bin ich mir ziemlich sicher, dass die dich eine Mindeststrecke lang filmen müssen. Es geht da nicht um die Zeit sondern um den zurückgelegten Weg -
-
Zitat
Original von sturzflug
Natürlich,der durchschnittswert der 30 sec. messung!
Auf die idee bin ich nicht gekommen,das jemand meint,die gesamte hinterher-Fahrzeit wird für die Durchschnitts-errechnung genommen!Und was ist bei einer 31 Sek Messung ?
Oder bei 28 Sekunden ?
Oder bei 5 Minuten ???
Zu schnell ist zu schnell, fast egal ob 1 Sekunde oder 10 Minuten.
Gruss Börnie
.
-
Natürlich,trotzdem wird die Durchschnittsgeschwindigkeit der messzeit errechnet! Lies nochmal dein erstes posting,da hört sich das so an,als ob du genau diesen Umstand anzweifelst!
-
-
ist mir vor 2Jahren auch passiert,der erste Schritt war zum Anwalt,das würde ich auch jedem empfehlen. Die Strafe oder Fahrverbot wird man in den seltensten Fällen wegbringen,aber es gibt einem ein besseres Gefühl nichts falsch gemacht zu haben, desweiteren kann man alles noch weiter rauszögern und den Schein in einem passenden Zeitraum abgeben.
Ich war damals 51km/h zu schnell.
Gruß
Edwin -
Ich habe noch immer keine Post von der Dienststelle bekommen...
Ich bin mir nicht sicher, aber im meine der Vorfall hat sich am 1.3 ereignet. Es war auf jeden Fall ein Donnerstag. Könnte also auch der 8.3 gewesen sein. Bin ja mal gespannt, ob ich in dieser Woche noch Post bekomme. Wenn nicht, ist es verjährt!
-
-
nein ist es nicht.
da dir ja die eröffnung des verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren shcon bekannt gegeben wurde -
wenn er nach 3 monaten noch nichts bekommt hat er doch glück gehabt oder???
war das gerät geeicht?? mein bruder hatte mal glück weil das eichzeichen abgelaufen war...
beim kollegen mussten sie es einstellen da der bescheid erst nach 3 monaten kam (zuwenig abstand auf der autobahn) -
-
Also bis auf das Telefonat habe ich bisher nichts mehr von der Sache gehört und auch nichts schriftlich bekommen... er meinte damals, ich solle mir einen Anwalt nehmen, wenn ich Post von der Dienststelle bekommen habe...
-
Also...
die drei Monate Verjährungsfrist sind definitiv abgelaufen, ohne dass irgend etwas schriftlich bekommen habe.
-
-
Zitat
Original von Termi
Also...die drei Monate Verjährungsfrist sind definitiv abgelaufen, ohne dass irgend etwas schriftlich bekommen habe.
also nach 3 Monaten verjährt da noch nix
Aber würde mich da nicht so bekloppt machen lassen...
Zu den Anwalt schreiern hier kann ich nur sagen, dass es sich wirklich nur lohnt, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat, die so einen Fall auch übernimmt... normale Rechtschutzversicherungen übernehmen nicht unbedingt einen Fall wegen zu schnellem fahren
Alles andere sollte man nicht wirklich vom Anwalt machen lassen- ich habe mich bis jetzt immer selbst vertreten und ich bin damit ganz gut gefahren- macht vor Richtern halt doch noch einen besseren Eindruck als direkt mit nem Rechtsverdreher aufzukreutzenSo, viel Glück noch beim Verfahren
-
Zitat
Original von Termi
Also...die drei Monate Verjährungsfrist sind definitiv abgelaufen, ohne dass irgend etwas schriftlich bekommen habe.
War da nicht was mit einer Erhöhung auf 6 Monate
-
-
Zitat
Original von karldergaul
War da nicht was mit einer Erhöhung auf 6 Monate
nur, wenn zwischenzeitlich ein Bußgeldbescheid erlassen wurde.
Riko
-
Zitat
Original von cypher
Nimm´ Dir nen Anwalt Termi,sage nichts bei der Polizei was Dich belasten könnte. Kläre die Sache mit dem Anwalt bevor Du in irgendwelchen Aussagen verstrickt wirst die Du gar nicht machen willst.
Gruß, Holger
Jap genau so sonst hast du verloren! -
-
Zitat
Original von Termi
... Als der Polizist mir das Video zeigte ist mir aufgefallen, dass ich nur ca. 10 Sekunden zu sehen bin und das auch nur anbremsend auf die nächste Haarnadelkurve zu.10 Sekunden lang anbremsend auf eine Kurve zu??? Warst Du vorher mit 500-700 km/h unterwegs?
Spaßmodus aus. Ich bin auch der Meinung, dass das mit 3 Monaten korrekt ist. Vielleicht haste ja Glück gehabt. Hatte ich letztes Jahr auch - sogar zwei mal! Beide male geblitzt (mit Dose, leider im Führerschein-weg-Bereich), beide male nix gekommen.
Hoffe und wünsche Dir, das Du auch so ein Glück hast.
Gruß
bladespider -
Zitat
Original von bladespider
10 Sekunden lang anbremsend auf eine Kurve zu??? Warst Du vorher mit 500-700 km/h unterwegs?
10 Sekunden bin ich ca. zu sehen auf dem Video... jeweils anbremsend auf eine Kurve zu natürlich^^
Spaßmodus aus. Ich bin auch der Meinung, dass das mit 3 Monaten korrekt ist. Vielleicht haste ja Glück gehabt. Hatte ich letztes Jahr auch - sogar zwei mal! Beide male geblitzt (mit Dose, leider im Führerschein-weg-Bereich), beide male nix gekommen.
Hoffe und wünsche Dir, das Du auch so ein Glück hast.
Danke dir... bisher noch immer keine Post!!!
Gruß
bladespider -
-