Heute hatte ich meinen ersten Unfall mit einem Motorrad.
In einer 30 km/h Zone ist vor mir ein Auto sehr langsam unterwegs. Geschätzt: Schrittgeschwindigkeit.
Ich hatte dann zum Überholen geblinkt, beschleunigte ganz sachte und als ich so annährend neben dem Auto war, zog der Fahrer ohne zu blinken nach links, um in eine Einfahrt zu fahren. Ich habe mich dann sozusagen an seine linke Fahrzeugseite "lehnen" müssen. Zum Sturz kam es nicht. Beide Fahrzeuge haben nun Kratzer. Der PKW noch eine Beule, dafür ist bei meiner Blade der rechte vordere Blinker defekt und das rechte Verkleidungsteil an der Blinkeröffnung eingerissen. Also warscheinlich keine hohen Reparaturkosten oder ähnliches.
Laut der Rennleitung bin ich nun Unfallverursacher, weil man nicht einfach überholen darf... so die Aussage?! Merkwürdig, weil dort kein Überholverbot besteht.
Ich musste ein Verwahnungsgeld in höhe von 35 Euro zahlen, weil ich ja in den BMW hineingafahren bin. Der Unfallgegner 15 Euro, weil sein Blinker hinten links nicht funktioniert!
Nun meine Frage: Lohnt es sich wohl, es auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen, oder wäre eine private Einigung zwischen dem BMW Fahrer und mir für alle oder einen Beteiligten besser? So, daß jeder seinen Schaden zahlt und gut...