Polizei rufen oder nicht?

  • Hallo!


    Quatsche hier mit nem Kollegen gerade um folgendes Thema:

    Kollege fährt in einer Strasse, 50km/h erlaubt. Ein Kind ist zwischen 2 geparkten Autos durch auf die Strasse gesprungen, dann jedoch stehen geblieben. Kollege erschrocken, zieht etwas nach rechts rüber und hört in dem Moment ein ganz leichtes "Plopp", nahezu nicht wahrnehmbar.
    Gleich in die nächste Haltebucht gefahren und geschaut, ob er am Spiegel hängen geblieben ist. Sein KFZ ist nagelneu, also quasi jungfräulich :) , man muss dazu sagen, er ist enorm penibel, was Autos angeht. Sein Spiegel ist nach wie vor neu, kein Kratzer, kein Stäubchen. Dann ist er zu den 2 in Frage kommenden, geparkten PKW´s gegangen...der erste ist ein neuer Daimler gewesen, Spiegel vollkommen unversehrt, der nächste war ein ca. 15 Jahre alter Renault, dessen Spiegel war ebenfalls vollkommen intakt, jedoch befanden sich Kratzer auf der Abdeckung des Spiegelgehäuses. Allerdings ist der ganze Wagen in einem dem Alter entsprechenden Zustand und mit zahlreichen Kratzern/Dellen versehen. Die Kratzer auf der Spiegelkappe sind in sämtlichen Farben gehalten. Der Spiegel ansich ist, wie gesagt, völlig in Ordnung.

    So, was ist nun zu tun? Weit und breit keine Menschenseele, die zu dem Wagen gehören könnte, an seinem Auto kein Kratzerchen, nix. Am einzigen Wagen, den man noch hätte "erwischen" können, sind zig Striemen aufm Gehäuse. Muss man da jetzt trotzdem die Polizei rufen??
    Also er sagt, dass er sich nicht mal sicher ist, ob er was gestreift hat oder ob nur die 2 Sprudelflaschen(Plastik) im Beifahrerfussraum durch das ausweichen aneinandergerasselt sind und dadurch das "Plopp" verursacht haben....zudem ist ja an seinem Wagen rein gar nix zu sehen...
    Ich bin jedoch der Meinung, man hätte zumindest mal aufm Revier anrufen sollen...

    Was sagt Ihr dazu?

    Grüsse

    Die Zeit ist ein Dieb, sie nimmt sich was sie kriegt...

    Kanonendonner ist unser Gruß!

    Einmal editiert, zuletzt von Asphaltkratzer (16. August 2007 um 16:30)

  • Hab den Spiegel gerade auch mal angeschaut. Da is nix zu sehen. Rein gar nix. Mittlerweile macht er sich nen Kopf, weil er zu dem Auto hingelaufen ist und geschaut hat, also falls jemand da ne Anzeige macht wegen den Kratzern in dem Spiegel. Ich denke, dass da aber nix passieren kann, denn wenn er den anderen berührt hätte, müssten ja definitiv Spuren an seinem Spiegel sein. Oder? Also ne Berührung, wo nur einer nen Schaden von hat, kann ja wohl kaum sein...zumindest kann ich mir das net vorstellen...

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  • Zitat

    Original von Asphaltkratzer
    Also ne Berührung, wo nur einer nen Schaden von hat, kann ja wohl kaum sein...zumindest kann ich mir das net vorstellen...

    Doch, das geht. Genau den Fall hatte ich auch schon. Der andere Spiegel völlig zerdeppert, Glas gesplittert, bei mir nicht mal das kleinste Kratzerchen am Gehäuse.

    Ich würde auf jeden Fall die Bullen anrufen, dann ist man auf der sicheren Seite. Besser als wegen Unfallflucht dranzukommen ... ;)

  • Na geil...er ist halt weitergefahren, weil er absolut nix gesehen hat...und jetzt?

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  • Wenn ihr schon mehrfach um die Autos rumhüpft - na, na, wenn das doch jemand gesehen hat, kacke! Also ich hätt der Bolizei Bescheid gegeben, aber das ist jetz zu spät...

    Ich würd nu abwarten - da passiert nix und wenn doch, sich dumm stellen und ehrlich sein.

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    -----:mh:------Chris-----:mh:------

    :btt:
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  • Also um den Wagen meines Kollegen bin ich ja erst nach Feierabend rumgehüpft und der Wagen steht ja jetzt vom Ort des evtl. Vorfalles 20km entfernt....er ist heut mittag ja nur hingelaufen und hat mal an dem Daimler und an dem Renault geschaut, ob was ist....am Daimler is ja definitiv nix und der Renault is rundherum angeschrammt...der Spiegel vom Renault sieht ebenso mitgenommen aus, wie der Rest vom Auto...aber intakt isser und wie gesagt, am Auto vom Kollegen is rein gar nix aber wenn ihr sagt, sowas kann doch sein...hm, dann wäre es ja bereits jetzt ne Unfallflucht. Tolle Sache.

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  • Wenn sich da wirklich einer das KZ deines Kollegen aufgeschrieben hätte und die Polizei informiert hätten, dann wären die schon längst bei Ihm gewesen.

    Ich arbeite um zu leben, ich lebe nicht um zu arbeiten!
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    Life is to short to be wasted...

  • man sieht doch ob die kratzspuren frisch sind oder nicht ... falls ja zettel ans auto machen und gut ... !!!

    wenn du die polizei rufst bekommste noch ne owi aufgedrückt ... und wenn es wirklich so ein schrottiges auto war und da schon mehrere kratzer dran sind dann würd ich mir keinen kopf machen.

    andererseits wenn man hier extra nen fred öffnet ... naja dann hat man auch scheiße gebaut :)

    und wenn man gegen nen spiegel fährt dann macht das auch ganz gut bums ...

    jetzt bist du ehh weitergefahren ... ich würde es dabei belassen und das nächste mal schlauer sein .... aber nur wenn die karre wirklich schrottig war und ich nicht 100% sagen kann ob die kratzer ovn mir sind !!

    Meine große Weisheit wird nur durch mein Genie und meine sexuelle Kunstfertigkeit übertroffen.

  • Zitat

    Original von Memento


    andererseits wenn man hier extra nen fred öffnet ... naja dann hat man auch scheiße gebaut :)

    Scheisse gebaut eigentlich nicht wirklich....es ging ja letztendlich darum, wie man sich hier 100pro korrekt verhält......dass sich der Kollege jetzt halt doch nen Kopf macht, is wieder was anderes....er meint: Was, wenn ich den doch erwischt hab und nix gesehen habe, da ja anscheinend doch Beschädigungen beim Gegner auftauchen können, obwohl am eigenen Wagen rein gar nichts ist....

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  • Also ich hatte das auch mal. Bin dann zur Polizei gefahren und hab das dann erzählt. Kam aber nichts raus ausser der dummer Spruch eines Polizisten: Na, Angst gekriegt und dann doch noch auf die Wache gekommen ??

    Hab nur gemeint: Wenn man Ihre Reaktion so hört, dann wundere ich micht nicht das die Meisten weiterfahren.

    Hab dann die Adresse des angedotzten Autohalters gekriegt und wir haben zusammen aufs Auto geguckt. War aber auch nix zu sehen.

    Sache erledigt und gutes Gewissen behalten.

    Mike

  • Zitat

    Original von Memento
    wenn du die polizei rufst bekommste noch ne owi aufgedrückt ...

    Quatsch, das passiert doch nicht automatisch ... :nono:

  • Naja, da das nicht sein Wagen ist, sondern nur zur Nutzung überlassen, kann man ihn ja schnell ermitteln, denn nur er fährt mit dem Wagen. Dann hätte sich die Polizei bestimmt schon gemeldet, wenn was gewesen wäre....

    Grüssle

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    Kanonendonner ist unser Gruß!

  • Da muss man keine Polizei rufen, das fällt unter.. :gruebel: wie hieß das noch gleich..., genaue Bez. fällt mir nicht ein, aber sinngemäß ist es ein geringwertiger Schaden.
    Telefonnummer und Name aufn Zettel und unters wischerblatt. Wenn derjenige sich meldet muss die Haftplficht eben so nen Spiegel zahlen, wenn er sich nicht meldet hat sich erledigt.
    Evtl. meldet sich ja ne nette junge Dame mit der man dann mal Essen gehn kann :cool3:

    bye
    Audi RS6

    SC50 seit 06.05.03
    >40'km;; Reifen: MPP
    Nordschleife: `03: 6 R. `07: 8 R.
    K7 seit 10.10.08
    >16'km;; Reifen: MPP

    Racetracks: HHR; SR
    Gedanke: "Gib deinem Schutz-:engel: eine Chance!"

    Einmal editiert, zuletzt von AudiRS6 (17. August 2007 um 08:52)

  • Zitat

    Original von AudiRS6
    Da muss man keine Polizei rufen, das fällt unter.. :gruebel: wie hieß das noch gleich..., genaue Bez. fällt mir nicht ein, aber sinngemäß ist es ein geringwertiger Schaden.
    :cool3:

    Das stimmt so leider nicht. Es ist und bleibt Unfallflucht, wenn man den Schaden nicht meldet ...

  • Zitat

    Original von B-Dez

    Das stimmt so leider nicht. Es ist und bleibt Unfallflucht, wenn man den Schaden nicht meldet ...

    Deshalb sollste ja auch deine Daten am Unfallwagen lassen.


    Ein netter Herr in grün hatte es mir so mitgeteilt.
    Wenn du die Helfer in Grün anrufst, wenn du so nen Spiegel 'verkratzt' hast, sagen die eh, dass die nicht kommen und du nur deine Daten hinterlassen sollst, bei angemessener Wartezeit auf den Besitzer des beschädigten Eigentums.

    Wäre doch mal gut wenn nen grüner hier ausm Forum mal dem Sachverhalt klärt ;)

    bye
    Audi RS6

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  • Zettel am Wagen lassen reicht nicht aus.

    Man muß den Halter des Fahrzeuges oder die Polizei verständigen.

    Ist weit und breit kein Haus zu sehen, wo der Halter wohnen könnte(Waldparkplatz z.B.) und man befindet sich in einem "Funkloch", so dass man auch telefonisch keine Polizei verständigen kann, dann muß man noch ausreichend lange an dem beschädigten Fahrzeug warten (ich glaube mind. 45 min oder so ....), bis man weiterfahren darf. Und dann auch direkt zur nächsten Polizeidienststelle.

    Das war zumindest die einschlägige Rechtsprechung in den 80er Jahren. Bin jetzt nicht mehr so auf dem Laufenden.

    Hab selber mal einen Spiegel "mitgenommen" und dann sicherheitshalber die Polizei verständigt und gewartet. Der Halter hat sich dann später bei mir gemeldet. ich habe ihm 30 € gegeben und er mir eine schriftliche Bestätigung, dass er keine weiteren Ansprüche stellt.
    Das war's.

    Owi oder Verwarnungsgeld habe ich keins bekommen.

    Also alles ganz easy und allemal besser, als ne Anzeige wegen Fahrerflucht.

    OdenwäldeRR

    Einmal editiert, zuletzt von OdenwäldeRR (17. August 2007 um 10:38)

  • Zitat

    Original von OdenwäldeRR
    ... und allemal besser, als ne Anzeige wegen Fahrerflucht.

    Absolut. Wenn man die nämlich an der Backe hat wird's richtig fies ...

  • Zitat

    Original von B-Dez

    Quatsch, das passiert doch nicht automatisch ... :nono:

    Ist nicht ganz quatsch was der Memento da schreibt. Wenn die Polizei gerufen wird obwohl die Schuldfrage etc. eindeutig sind und es keinen Streitfall gibt, dann steht es der Bullerei zu dir einen Bußgeldbescheid über einen Betrag von - ich glaube 30€ waren das - auszustellen.

    Das ist mir mal vor ca. 5 Jahren passiert: Bin mit einem Cinquiquetschi mal an der Ampel auf nen dicken Benz leicht aufgefahren. Der Benz hatte ja nur eine kleine Delle an der Heckklappe und der Fahrer war ganz nett und ich habe auch gleich eingesehen, dass es meine Schuld war. Aber da wir beide nicht genau wußten wie wir uns weiter zu verhalten haben riefen wir die "Freunde und Helfer" an.

    Als diese dann ankamen wurden wir beide von denen dumm angemacht und uns wurde mit einem Bußgeldbescheid gedroht. Als wir verduzt nachfragten was eigentlich gerade los ist, erzählte er mir das, was ich weiter oben in diesem Posting erwähnte.

  • Also Leute, lösen wir den Fall anhand und nicht trotz des Gesetzes. Geregelt ist Unfallflucht in § 142 Strafgesetzbuch. Danach wird ein Unfallbeteiligter, der sich nach einem Unfall vom Unfallort entfernt, mit Freiheitsstrafe bis 3 Jahre oder mit Geldstrafe bestraft ( dazu kommt noch mindestens 6 Monate Führerscheinentzug) wenn er abgehauen ist, bevor er die Feststellung seiner Person und Art der Beteiligung ermöglicht hat

    oder

    nach den Umständen angemessemeZeit gewartet hat, ohne daß jemand bereit war, diese Feststellungen zu treffen

    oder

    nach Ablauf der Wartefrist oder berechtigt oder entschuldigt sich entfernt hat und die Feststellungen nicht unverzüglich nachträglich ermöglicht. Dies sollte geschehen durch Benachrichtigung einer nahe gelegenen Rennleitung.

    Strafmilderungen oder Absehen von Strafe durch das Gericht (!) ist möglich, wenn bei einem Unfall außerhalb des fließenden Verkehrs, der nur nicht bedeutenden Schaden verursacht hat, innerhalb von 24 Std nachträglich die Feststellungen ermöglicht werden.

    In Deinem Fall sind die Spatzen also schon gefangen. Zuhause bleiben, nichts melden, auf eventuelle Anfrage keine Auskunft erteilen, sondern schweigen und zum Anwalt gehen, wenn die Rennleitung auftaucht. Rechtsschutz zahlt nicht, es sei denn, das Verfahren wird eingestellt.

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)