Def. Angehörige?

  • Hallo,

    habe eine kurze Frage (vielleicht ist eine Mitarbeiter einer Krankenversicherung hier?).

    Wer gilt als Angehöriger? Nur Kinder und Ehepartner oder auch Eltern usw..
    Vielen Dank.

    Gruß

  • Ehepartner und kinder,solange sie noch kein eigenes einkommen haben.

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

  • Ich würde mal sagen das kommt darauf an in welchem Zusammenhang das steht. Wenn jetzt z.B. bei einem Unfall die Angehörigen benachrichtigt werden sollen, dann zählen auch Eltern oder Geschwister auch als Angehörige, weil wenn weder Ehepartner noch Kinder vorhanden sind, aber die Eltern noch Leben, wen soll man sonst benachrichtigen. Wenn es darum geht wer bei einer Krankenkasse mitversichert werden kann, dann sind das die Gruppen wie das sturzflug beschreibt, aber da steht dann mit Sicherheit auch nicht Angehörige dabei.
    Ich denke du solltest etwas genauer beschreiben worum es da bei dir geht.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Es geht um eine Zuzahlung der Krankenkasse, deren Höhe wohl abhängig vom Einkommen des Versicherten und der Angehörigen ist.
    Zu den Einkünften der "Anghörigen" soll ich jetzt Auskunft erteilen.

  • Zitat

    Original von Zeus
    Es geht um eine Zuzahlung der Krankenkasse, deren Höhe wohl abhängig vom Einkommen des Versicherten und der Angehörigen ist.
    Zu den Einkünften der "Anghörigen" soll ich jetzt Auskunft erteilen.

    Dann ruf doch einfach mal da an und frag wer in diesem Fall zu dieser Personengruppe gehört. Weil das läßt sich vermutlich nicht so einfach definieren, und könnte auch je nach Kasse unterschiedlich sein. Meistens liegt ja auch ein Infoblatt zu solchen Fragebögen dabei, wie das Formular auszufüllen ist, und wo dann diese Begriffe auch genauer definiert sind, aber das scheint ja bei dir nicht der Fall zu sein.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Also erstmal gibt es im Sozialgesetz keine Zuzahlung deren Höhe abhängig vom Einkommen ist. Die Höhe richtet sich immer nach Dauer (z.B. Krankenhausaufenthalt) oder nach Kosten (z.B. Arzneimittel, Hilfsmittel...).

    Das Einzige was sich im Zusammenhang mit Zuzahlungen um das Einkommen dreht, ist die sogenannte Befreiung von Zuzahlungen für ein Kalenderjahr (nach §62 SGB V). (1% oder 2% des jährlichen Bruttoeinkommens, abzügl. der Freibeträge für "Angehörige")

    Der Begriff "Angehörige" ist im Sozialgesetz verschieden definiert, geht es um die Befreiung der Zuzahlung nach §62 SGB V sind Angehörige i.S. des §62 der Ehegatte und die Kinder, die überwiegend vom Versicherten unterhalten werden (hauptsächlich Familienversicherte Kinder).

    Dagegen z.B. im §10 SGB V sind Angehörige: Kinder, Kindeskinder, Kinder von selbst versicherten Kindern... sowie Ehegatten.

    Bremsen macht die Felge dreckig.