Kennzeichenbeleuchtung

  • Ich habe mir heute sagen lassen, dass es seit diesem Jahr durch die neue Fahrzeugverordnung nicht mehr notwendig ist, bei einspurigen Fahrzeugen eine Kennzeichenbeleuchtung anzubringen.

    Könnt ihr das bestätigen oder widerlegen?

  • Wurde vor ein paar Wochen hier schon mal diskutiert. Hab den Link aber nicht parat. Sind aber zu keinem eindeutigen Ergebnis gekommen.

    Tante Edith sagt: Schließe mich aber generell der Auslegung von Semjon_HH an

    Gewonnen hat, wessen Karre am Ende der Saison noch Heil ist! :sieg:

    Einmal editiert, zuletzt von MaHe74 (8. November 2007 um 19:49)

  • Moin,

    Du meinst die Fahrzeug-Zulassungs-Verordnung.

    http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf
    http://www.gesetze-im-internet.de/fzv/__10.html

    Zitat:

    § 10 Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen

    Hintere Kennzeichen müssen eine Beleuchtungseinrichtung haben, die den technischen Vorschriften der Richtlinie 76/760/EWG des Rates vom 27. Juli 1976 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichen von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhängern (ABl. EG Nr. L 262 S. 85) oder der ECE-Regelung Nr. 4 über einheitliche Vorschriften für die Genehmigung der Beleuchtungseinrichtungen für das hintere Kennzeichenschild von Kraftfahrzeugen (mit Ausnahme von Krafträdern) und ihren Anhängern (VkBl. 2004 S. 613) in der jeweils geltenden Fassung entspricht und die das ganze Kennzeichen auf 20 m lesbar macht. Die Beleuchtungseinrichtung darf kein Licht unmittelbar nach hinten austreten lassen.

    Also: Licht muss sein!

    LG, Semjon

    Einmal editiert, zuletzt von Semjon_HH (8. November 2007 um 19:48)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Semjon_HH

    Also: Licht muss sein!

    So ist es!

    Der Passus "... (mit Ausnahme von Krafträdern) ... " im §10 FZV bezieht sich nur auf die ECE-Regelung Nr. 4, die bei Krafträdern nicht alternativ zur Anwendung kommen kann. Somit gelten dort eben nur die technischen Vorschriften der 76/760 EWG und kein "oder" ECE-4. Heißt aber nicht, dass Krafträder keine Kennzeichenbeleuchtung bräuchten.

    Manche Juristen reden nicht nur ohne Punkt und Komma, sondern schreiben auch so. :mad:

  • wie hat schon Udo Lindenberg vor langer Zeit gesungen: " und der Nervenarzt weiß auch nich mehr wie`s weiter geht"

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)