Keine Zulassung wegen ungeregeltem Kat

  • Ein Kumpel von mir interessiert sich für eine Honda FMX650. Er hat bei einem Händler ein Angebot für eine krachneue. Jetzt hat ihm ein anderer Händler erzählt, daß es Probleme bei der Zulassung geben könnte, falls die Maschine in 07 nicht eine Tageszulassung erhalten hat. Ab 08 können keine Maschinen mehr erstmalig zugelassen werden, die keinen geregelten Kat haben.

    Ist da was dran ? ?(

    Grüsse Cilli

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    Life goes on!

  • weiss es nicht genau aber kann mir gut vorstellen, dass mit erstmalig zugelassen eher gemeint ist, wann die BE für das Fahrzeug erteilt wurde. bei ner FMX sollte das ja vor 2008 sein...

  • moin,

    kann evtl probleme geben ...

    aber ich sehe da keine:
    einfach in den kaufvertrag einfügen, dass man den ofen angemeldet vom händler abholt. da will der zwar ein paar euros für haben, aber dann ist man sicher, dass alles glatt geht (oder der händler die kiste behält)

  • er hat jetzt zugeschlagen und sich die fmx von dem händler geordert. er hat sich in den kaufvertrag reinschreiben lassen "zulassungsfähig". bin mal gespannt ob alles gut geht.

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    Life goes on!

  • Zitat

    Original von Cilli
    Ab 08 können keine Maschinen mehr erstmalig zugelassen werden, die keinen geregelten Kat haben.

    Das ist richtig (betrifft alle Euro2-Motorräder - ob mit oder ohne Kat). In diesem Fall muss man eine Sondergenehmigung beim KBA beantragen.

    Eine Gnadenfrist bis zum 31.12.2008 genießen nur Motorräder, die in der gesamten EU weniger als 5000 Mal verkauft wurden. Wurde das Motorrad in der EU durschnittlich mehr als 5000 Mal verkauft ist eine erstmalige Zulassung seit dem 1.1.2008 nicht mehr möglich.

    In der aktuellen Motorrad-Ausgabe ist auf Seite 64 ein Artikel darüber drin.

    2 Mal editiert, zuletzt von Gizmo (16. Februar 2008 um 12:33)