Öffentliche Parkplätzen

  • Hallo zusammen da das Wetter bei uns z,z nicht so gut ist und wir eine kleine Regen pause hatten.

    Sind wir heute mal auf einen Öffenlichen Schützen /parkplatz gefahren
    und haben da einige übungen gemacht, wie bremsen ausweichen und beschleunigen einfach nen bischen spaß gehabt. =) =)

    Da ist mir die Frage gekommen ob man das überhupt Darf ?? ?(

    Was sagt die Rennleitung wenn die mal über den Platz fahren und dich anhalten
    gibt es nicht auch ein Tempo limit auf öffentlichen Parkplätzen?

    Wir reden hier nicht von bremsen in der Fahrschule mit Tempo 50 ein bull solte es schon sein. Oder auch so :burnout:

    Gruß Tommy

    :yeh: Diskutiere niemals mit jemandem, der 3 Liter Vorsprung hat. :yeh:

  • Na, was meinste wohl...:?zeichen:
    Ein öffentlicher Parkplatz zählt zum öffentlichen Verkehrsraum und da gilt die STVO und die sagt in § 30

    Zitat

    (1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn andere dadurch belästigt werden.

    Also wenn die :cop: das mitbekommen und schlecht drauf ist, gibts ein auf'n Hut, kannste von ausgehn.

    FBW-Prädikat: Besonders wertvoll

    Einmal editiert, zuletzt von Treffer (5. April 2008 um 00:19)

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von tommy001
    Oder auch so :burnout:

    Du wirst doch nicht ernsthaft annehmen :gruebel: , dass sowas erlaubt ist ?(

    Ich würde dazu nur raten, wenn
    a) Du mit hoher Wahrscheinlichkeit nur von zuverlässigen Bekannten beobachtet wirst :ausschau:

    oder
    b) der Bürgermeister zu Deinem engen Bekanntenkeis zählt :saufen2:
    Ansonsten kann das eine teure Angelegenheit werden. Mir ist ein Fall bekannt, wo solche Verzierungen dem Bürgermeister gar nicht gefielen :spassbremse: und er sie daher kostenaufwändig wieder beseitigen ließ. Die Sache ging vor den Richtertisch: Sachbeschädigung mit Schadenersatz. Hat so um die 3.000Euro gekostet. ;(

  • Nein den Boden haben wir nicht beschmutzt oder Beschädigt wir haben einfach nur zum anfang der Saison mal ein paar übungen gemacht um sich wieder an das Motorrad zu gewöhnen Bremsen ,ausweichen, Salomfahren.
    eben das was so auf nem Parkplatz möglich ist.
    Es war auch eine Fahrschuhle vor Ort als wir das gemacht haben der Junge hatte seine erste Std.

    Ich hatte mich mit dem Fahrlehrer abgesprochen und er hat uns Promt angeboten seine Hütchen zu verfügung zu stellen um Slalom ,Bremsen mit ausweichen usw zu Traniren, er hat uns auch tips gegeben ,und das Kostenlos ( hier noch mal ein Dankeschön an die Fahrschuhle See....feld.)


    Ich sehe das einfach so das man damit der Verkerssicherheit beiträgt,
    man muß sowas ja nicht umbedingt am Heiligen Sonntag machen.

    Und bei diversen Fahrsicherheits Trainings wird ja auch gesagt, das was man da Lernt muß man durch üben vertiefen .
    Also einfach mal auf nen Parkplatz.

    Wir Zahlen doch Steuern für Unsere Öffentlichen Straßen die wir nutzen.

    :yeh: Diskutiere niemals mit jemandem, der 3 Liter Vorsprung hat. :yeh:

  • Du darfst auf Deinem Privatgrundstück machen was Du willst aber ein öffentlicher Parkplatz unterliegt der STVO. :flüster:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von tommy001

    Ich sehe das einfach so das man damit der Verkerssicherheit beiträgt,
    man muß sowas ja nicht umbedingt am Heiligen Sonntag machen.

    Und bei diversen Fahrsicherheits Trainings wird ja auch gesagt, das was man da Lernt muß man durch üben vertiefen .
    Also einfach mal auf nen Parkplatz.

    Also Burnouts und das Beschleunigen auf 150km/h auf einem Parkplatz sind sicherlich nicht unter diese Kategorie zu rechnen.

    Wenn es sich um sinnvolle Übungen handelt, die der Verkehrssicherheit zuträglich sind, sehe ich da überhaupt kein Problem. Die sind ja auch nicht unnötig. Die schwierigen Übungen sind dabei allerdings die langsamen, wie z.B. Slalom mit 3m Abstand, Wenden am Lenkanschlag o.ä.

    Sowas mache ich auch immer wieder mal und ich hätte auch kein Problem, das auf dem (leeren) Parkplatz neben der Polizeiwache zu tun. Natürlich muss ich dafür Sorge tragen, dass keine Anderen gefährdet, geschädigt oder über Gebühr belästigt werden.

    Das sieht dann so aus:


    Langsamfahrübung


    Ausweichübung


    Zielbremsung


    Die Kegel waren übrigens auch von einer Fahrschule geliehen.

  • Denke auch mal dass es darauf ankommt wie die Cops gerade drauf sind. Aber wenn du niemanden in Gefahr bringst oder belästigst zum Beispiel mit einer 120DB Brülltüte :Pwieso sollte dann jemand was dagegen haben ?(
    Außerdem weiß die Rennleitung meistens ja selber nicht immer was man darf und was nicht, sieht man ja bei denn Geldstrafen sind auch immer unterschiedlich :mad:

  • Also das die Geldstrafen (Verwarngelder) unterschiedlich sein können, liegt nicht daran, dass die Ordnungshüter selbst nicht wissen, was richtig oder falsch ist, sondern das sie bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem sog. Opportunitätsprinzip handeln. Das bedeutet, dass jeder Schutzmann nach pflichtgemäßem Ermessen Verwarngelder verlangen darf.

    Liegt ein Verstoß nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz vor, hat der Schutzmann im Verwarngeldbereich die Möglichkeit, den Betrag zu reduzieren, bei Vorsatz sogar zu verdoppeln oder eine mündliche Verwarnung auszusprechen.

    Fahrübungen auf einem Parkplatz stellen grundsätzlich kein Problem dar, solange andere Verkehrsteilnehmer nicht behindert oder gefährdet werden. Dazu gehört auch die Lärmbelästigung von Anwohnern.Jede Fahrschule hat diese Plätze im öffentlichen Verkehrsraum, wo diverse Übungen durchgeführt werden. Natürlich gehören Stoppies etc. nicht zu diesen Übungen.

    Am besten sind Parkplätze in Gewerbegebieten geeignet.

    Gruß Thomas

  • Zitat

    Original von Follgahs
    Also das die Geldstrafen (Verwarngelder) unterschiedlich sein können, liegt nicht daran, dass die Ordnungshüter selbst nicht wissen, was richtig oder falsch ist, sondern das sie bei Verkehrsordnungswidrigkeiten nach dem sog. Opportunitätsprinzip handeln. Das bedeutet, dass jeder Schutzmann nach pflichtgemäßem Ermessen Verwarngelder verlangen darf.

    Liegt ein Verstoß nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz vor, hat der Schutzmann im Verwarngeldbereich die Möglichkeit, den Betrag zu reduzieren, bei Vorsatz sogar zu verdoppeln oder eine mündliche Verwarnung auszusprechen.

    Mag sein das es so sein soll kann nur von meinen eigenen Erfahrungen sprechen und die sehen anders aus.
    Kann ja nicht sein das einmal ohne Anschnallen 20 Euro kostet und dann 30 Euro oder ?(
    Könnte noch ein paar mehr Geschichten schreiben aber das laße ich mal lieber :)

  • Da gebe ich dir vollkommen Recht, man sollte als Polizist schon gerecht zu allen sein. Aber es gibt Fälle, da ist es angebracht, einen Tatbestand zu wählen, der nicht so teuer ist bzw das Verwarngeld zu reduzieren.

    Als Beispiel gebe ich dir Verkehrsunfälle. Da hast du als Verursacher eh schon doppelten Schaden. Bekommst du dann auch noch nen Bußgeld von Z.B. 50 Euro und 3 Punkten übergebrummt (Z.B. bei Vorfahrtsverstößen)bist du ja wohl reichlich bedient. Bietet der Schutzmann dir jedoch ein Verwarngeld von 35 Euro und 0 Punkte an, dann ist das doch mehr als Fair oder!?

    Ich kann nur aus eigener beruflicher Erfahrung sprechen und bin bis heute gut damit gefahren. Nicht jeder Verkehrsteilnehmer handelt vorsätzlich bei Verstößen und da sollte man schon deutlich unterscheiden.

  • Zitat

    Original von Follgahs
    Da gebe ich dir vollkommen Recht, man sollte als Polizist schon gerecht zu allen sein. Aber es gibt Fälle, da ist es angebracht, einen Tatbestand zu wählen, der nicht so teuer ist bzw das Verwarngeld zu reduzieren.

    Als Beispiel gebe ich dir Verkehrsunfälle. Da hast du als Verursacher eh schon doppelten Schaden. Bekommst du dann auch noch nen Bußgeld von Z.B. 50 Euro und 3 Punkten übergebrummt (Z.B. bei Vorfahrtsverstößen)bist du ja wohl reichlich bedient. Bietet der Schutzmann dir jedoch ein Verwarngeld von 35 Euro und 0 Punkte an, dann ist das doch mehr als Fair oder!?

    Ich kann nur aus eigener beruflicher Erfahrung sprechen und bin bis heute gut damit gefahren. Nicht jeder Verkehrsteilnehmer handelt vorsätzlich bei Verstößen und da sollte man schon deutlich unterscheiden.

    Das ist nicht normal der Typ hat sich nur geirrt als er dir 35 Euro angeboten hat.
    Die Regel ist doch das alles so ausgelegt wird das maximal abkassiert wird.
    Motto: Es gibt viel zu kassieren sacken wirs ein!



    Wenn ihr uns stecht, bluten wir nicht? Wenn ihr uns kitzelt, lachen wir nicht?
    Wenn ihr uns vergiftet, sterben wir nicht? Und wenn ihr uns beleidigt, sollen wir uns nicht rächen?
    :motz: