Heut am Lochen-pass

  • Zitat

    Original von FrAnZheFekRanZ

    ....
    Um so viel Scheiß auf einmal zu bauen bedarf es einer gewissen "Grundeinstellung".

    Jetzt soll er auch auslöffeln was er sich eingebrockt hat.

    Ja die Grundeinstellung das junge Menschen gefälligst hochintelligent und perfekt ausgebildet auf die Welt zu kommen haben.

    Gruss Ray


    Hier steht grad nix!

  • Zitat

    Original von Ray S.

    Ja die Grundeinstellung das junge Menschen gefälligst hochintelligent und perfekt ausgebildet auf die Welt zu kommen haben.

    Quatsch. Denoch kann man ja wohl voraussetzen, dass ein 19 jähriger, der ja eigentlich volljährig ist, unterscheiden können sollte was im Rahmen des Tollerierbaren liegt oder was wirklich vollkommen daneben ist.

    Denk so viel sollte man Personen dieser Altersgruppe schon zumuten dürfen, oder etwa nicht?

    Und auf der Welt ist er ja schon ein paar Jährchen. In denen wird er hoffentlich was dazugelernt haben.

    Einmal editiert, zuletzt von FrAnZheFekRanZ (30. April 2008 um 10:04)

  • @ Ray

    genau das meine ich!!!!! ;)

    Heute mit Ü40 fahre und denke ich auch ganz anders als mit 19.


    Bl@de

    <== obwohl manchmal :D

    IOM 2007 ich war da ;)
    IOM 1987 ich war da ;)

  • Ganz im Ernst, ich finde die Kluft zwischen mit 18 Jahren ist man erwachsen und reif oder noch Kind und unreif ist zu gross, von mir aus wärs besser erst ab 21 J. als voll erwachsen, voll mündig und voll haftbar zu gelten.

    Und ich war auch mit 21 noch reichlich Kind.

    Gruss Ray


    Hier steht grad nix!

  • Warum lassen die Bullen ihn nicht einfach fahren? :tougue:
    Was dabei rauskommen kann sieht man ja, an diesem unschönen Beispiel!
    Warum muss man da hinter fahren?
    Die Chance den anzuhalten mit einem Streifenwagen ist doch eh bei Null, zumal der Mopedfahrer mit dem Adrenalin spiegel (Flucht) noch mal ordentlich am Kabel ziehen wird und bestimmt auch gemacht hat!
    Also fahren lassen und gut ist, hatte bis dahin ja nichts schwerwiegendes verbrochen oder?
    Ach ich vergaß, 180 km/h auf der LS! :oh_man:

  • Ja is die Frage ob oder ob nicht ?!

    Sicher muss man ihn schnappen,fragt sich nur wie??? gleich an Ort und Stelle versuchen oder abwarten und daheim dann einsacken....

    Die Schuld bleibt bei ihm (wenns denn so war), aber evt. wäre es unspektakulärer abgelaufen, hätte man ihn "fahren" lassen...

    Grüßle


    Peng und weiß es nicht

  • "Einfach fahren lassen"??? Toller Plan! :oh_man: Das Nummernschild gehörte nicht zum Fahrzeug :flüster: Außerdem wo kommen wir denn da hin, wenn die Polizei einen mit 180 Sachen auf der LS blitzt und sich dann sagt "tja, der war so schnell, den bekommen wir wohl eh nicht. Pech gehabt. Schnarch" :tougue::tougue:

  • Nach dem was hier in den Zeitungsberichten zu lesen war, wurde er nicht verfolgt nach der Kontrolle.
    Dann hätten sie ihn ja schon bei seinem ersten Sturz gehabt.
    Der Streifenwagen tauchte ja erst in Balingen auf, da war der tödliche Unfall schon längst passiert.

    Fazit:
    Hätten sie ihn verfolgt, hätten alle geschrien "Polizei treibt Motorradfahrer zum Sturz ..."
    Aber das Leben des 29 jährigen wäre nicht beendet gewesen.

    Aber viel zu viel hätte und wenn X(

  • Zitat

    Original von Stenz
    @Schabe
    Ich glaube du bringst den zeitlichen Ablauf durcheinander.

    Ja Danke, war wohl noch nicht richtig wach!! :dumdiedum:
    Ändert aber auch nichts an der Tatsache das Verfolgungsfahrten im Allgemeinen und besonderen nicht das Gelbe vom Ei sind!
    :prost:


    P.S. Mörder dürfen Verfolgt werden! :flüster:


    So genug gelabert, schon mal auf Morgen vorbereiten!
    :saufen:

  • @ Ray:

    Das würde dann bedeuten: lass alle unter 21 Jährige mal machen, auch wenn dabei andere gravierend zu schaden kommen. Die müssen das erst lernen und bis es so weit ist, wird das unter "jugendlichem Leichtsinn" ad acta gelegt?

    Einmal editiert, zuletzt von FrAnZheFekRanZ (30. April 2008 um 13:35)

  • Son Quatsch das Hat keiner gesagt.

    Aber nicht umsonst findet in dem Altersbereich ein Prüfung statt, ob nach Erwachsenem oder Jugendstrafrecht zu Urteilen ist.


    Bl@de

    .

    IOM 2007 ich war da ;)
    IOM 1987 ich war da ;)

  • Franz, nein bestimmt nicht. So wie Bl@der es schrieb, im Falle einer Verantwortung vor dem Recht muss dies im Einzelfall geprüft werden. Aber die Rechte als 18jährige sollten imo noch etwas mehr eingeschränkt werden.

    zB Meines Wissens darf man auch erst ab 21 ins Spielkasino.

    Gruss Ray


    Hier steht grad nix!

  • okay ich geb zu respekt war vllt der falsche ausdruck von mir

    ich mein einfach nur er hatte wahrscheinlich doch nen funken anstand und wollte zu dem was er verbockt hat stehen

    klar wars ne scheiß aktion
    und wie ich gesagt habe gehört er bestraft!!

  • Zitat

    Original von abensberger
    okay ich geb zu respekt war vllt der falsche ausdruck von mir

    ich mein einfach nur er hatte wahrscheinlich doch nen funken anstand und wollte zu dem was er verbockt hat stehen

    klar wars ne scheiß aktion
    und wie ich gesagt habe gehört er bestraft!!

    Anstand hätte er bewiesen, wenn er sich der Kontrolle nicht entzogen hätte. Alles Folgende halte ich für ganz schön "kriminell".
    Gestellt hat er sich ganz sicher nachdem ihm jemand diesen Rat gegeben hat.
    Und völlig logisch ist ja auch, dass die Polizei an allem Schuld ist. Hätte die nicht die Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt, wäre doch garnichts passiert. :tougue:

    Gruß Hans

    DAS ALTER IST NICHTS FÜR FEIGLINGE!

  • ich würd sagen die polizei trifft in diesem fall keine schuld. die machen auch nur ihre arbeit.

    stellt euch vor einer raubt eine bank aus und flüchtet sollen sie sagen ja er hatte so nen guten plan den lassen wir laufen?

    nein der wird auch als verbrecher behandelt.


    also was kann in diesem fall die polizei dafür.

    des soll mir mal einer erklären die können doch mit sowas nicht rechnen oder doch???


    aber wie schon gesagt wurde


    wenn aber usw...

    hätt der hund ned gschissen hätt er an hasen erwischt heißts so schön bei uns in bayern...

    es is traurig und der kawajunge soll seine strafe bekommen und absitzen. dafür sind richter und solche zuständig die des aushandeln klar bringts kein menschenlebn zurück aber der verursacher wird zur rechenschaft gezogen...


    und welchen satz ich hier schon gelesen hab... wer fährt wie in der fahrschule der werfe den ersten stein...

    ich würd mich sehr weit hinten anstellen, da ich auch schon nen 9 monatigen führerscheinentzug hinter mir habe und damals war ich 17. ich bin betrunken mit ner 125er gefahrn ich wurde erwischt bin dafür grad gestanden und habe aus meinem fehler gelernt. das glück bei mir was das ich keinen menschen verletzt habe.

    eigentlich bin ich ja der meinung das jeder mensch eine 2. chance verdient hab. ich hab sie auch bekommen.

    oder habt ihr noch nie fehler gemacht? klar wars beim kawajungen n krasser fehler... aber ich denke er wird seine strafe kriegen und was ich auch so hart finde er muss selber damit klarkommen. ich könnts nicht sag ich ganz ehrlich.

    ich möcht nur sagen es gibt so viele kranke auf dieser welt und wenn ich jedem der nen fehler macht gleich den tod wünsche... dann glaub ich wärs hier ziemlich leer auf dem planeten.


    so far

  • Hab lange überlegt, ob ich was schreiben soll. ich tue es.

    1. Solange die Schuld eines Menschen nicht ohne jeden vernünftigen Zweifel bewiesen und ein darauf basierendes Urteil rechtskräftig ist *Sarkasmus-Modus an: auch wenn dies unter Mitwirkung von verdammenswürdigen Anwälten geschieht Sarkasmusmodus aus*, sofern das Verfahren rechtsstaatlich war ( nachdenken) gilt er als unschuldig. Wer sich anders äußert, formuliert eine Mindermeinung-

    2. Hut ab, daß sich der Junge gestellt hat. Dazu gehören Eier in der Hose, auch wenn ihm dazu ( vielleicht von einem der blöden Rechtsverdreher oder den Eltern) geraten wurde .

    3. Die Polizei hat selbstverständlich zu Recht, wie allein die Geschwindigkeitsüberschreitung im strafrechtlich (!) relevanten Bereich und der Kennzeichenmißbrauch zeigt, kontrolliert und im übrigen sicher nichts aber auch gar nichts falsch gemacht.

    4. Tragisch ist der Tod eines Bikers...end of story

    5. Wer von Euch (jemals) ohne Schuld ( gewesen ) ist, der werfe den ersten Stein (Jer 43, 16-21 // Joh 12, 20-33)

    6. ,,,und der Rat Jesu´ an die Frau lautete : „Sündige nicht mehr – und lebe!“


    in diesem Sinne Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Gestern ist das Urteil gefällt worden:

    Ein Jahr Gefängnis auf Bewährung, 1500 Euro Geldstrafe und 19 Monate Führerscheinentzug.

    Eine Berührung hat stattgefunden, der leider verstorbene war aber wohl auch zu schnell unterwegs (lt. Gutachter u. Zeugenaussagen ca. 120-130 bei erlaubten 80, der "Flüchtige" soll dort wohl ca. 100 gefahren sein).

    Den Abschuß finde ich aber, daß der Typ im Juni nochmal beim Fahren ohne Führerschein, mit einer nicht zugelassenen Maschine und ohne Helm erwischt wurde. :tougue: Auch wenn es nur 30 Meter waren, aber so blöd kann man doch nicht sein, oder?

    Ich arbeite um zu leben, ich lebe nicht um zu arbeiten!
    klick 4 :foto:
    Life is to short to be wasted...

  • Harte Strafe, aber gerecht wenn er ihn wirklich berührt hat.
    Aber keine Strafe bringt den verstorbenen zurück.

    Ich persönlich gebe nach einem Erlebnis eines Kumpels und von mir selbst nichts auf die Aussagen von Gutachtern.

    Das der Junge offensichtlich nichts in der Birne hat zeigt die Aktion mit dem schwarzfahren vor dem ausstehenden Gerichtsverfahren.

    Bleibt zu hoffen das einem dieser Typ von Fahrer nie auf der Straße begenet.

    On the right side of my brain is nothing left.
    On the left side of my brain is nothing right.

  • Zitat

    Original von Flashiii
    Harte Strafe, aber gerecht wenn er ihn wirklich berührt hat.
    Aber keine Strafe bringt den verstorbenen zurück.

    Ich persönlich gebe nach einem Erlebnis eines Kumpels und von mir selbst nichts auf die Aussagen von Gutachtern.

    Das der Junge offensichtlich nichts in der Birne hat zeigt die Aktion mit dem schwarzfahren vor dem ausstehenden Gerichtsverfahren.

    Bleibt zu hoffen das einem dieser Typ von Fahrer nie auf der Straße begenet.

    Du empfindest die Strafe hart? ?(

    Meiner Meinung nach ist die viel zu milde, aber so ist das eben, jeder hat da eine andere Meinung, und entscheiden tun die Richter. ;)

    Weiß nicht, ob so jemand überhaupt nochmal den Führerschein bekommen sollte, wobei das für Ihn ja ganz offensichtlich kein Grund ist, nicht trotzdem zu fahren.

    Ich arbeite um zu leben, ich lebe nicht um zu arbeiten!
    klick 4 :foto:
    Life is to short to be wasted...