Dynonjet + Kegelluftfilter

  • hey leuts,

    was haltet ihr von nen dynonjetkit + 4 Kelgelluftfilter?

    Bringt das Leistung? Wenn ja wieviel, bzw. spürrbar????

    Hab gehört, das man danach nen Mördersound und ne Leistungssteigerung noch dazu hat.

    PS: Was ist der Unterschied zw. Dynonjetkit Stufe 1 & 2

  • Zitat

    Original von Berzl

    Hab gehört, das man danach nen Mördersound und ne Leistungssteigerung noch dazu hat.


    Schön wenns so einfach wäre! :(

    Nur ein paar Stichpunkte:

    - Vergasereinstellung und CO-Abgleichung ;)
    - Thermikprobleme wenn Motor zu mager läuft (s.o.) ;(
    - Prüfstand ;(
    - Auspuffanlage ;)
    - verändertes Abgasverhalten, daher kein TÜV-Segen ;(
    - Leistungssteigerung, Eintragung nur über teures Fahrtechnisches Gutachten ;(
    - ohne TÜV = 0 Versicherungsschutz ;(

  • - ohne TÜV = 0 Versicherungsschutz ;(

    Moin,
    ich glaube das mit dem 0 Versicherungsschutz ist irgendwo im Sinne des Opferschutzes geregelt.
    Sodaß der Fzg.-Halter im Falle mit 10000 DM (DM!!!)
    in die Haftung genommen werden kann. Darüber hinaus aber trotzdem Versicherungsschutz besteht. Wer weiß das genau ?

    Gruß TV

    Mir doch egal !

  • Zitat

    Original von Totalversager
    - ohne TÜV = 0 Versicherungsschutz ;(

    Moin,
    ich glaube das mit dem 0 Versicherungsschutz ist irgendwo im Sinne des Opferschutzes geregelt.
    Sodaß der Fzg.-Halter im Falle mit 10000 DM (DM!!!)
    in die Haftung genommen werden kann. Darüber hinaus aber trotzdem Versicherungsschutz besteht. Wer weiß das genau ?

    Gruß TV


    Ich weiss es zwar auch nicht genau, aber dass habe ich auch schon des öfteren gehört (auch von kompetenter Stelle)
    Es ist auf jeden Fall so, dass man bei bestimmten Sachen nicht unbegrenzt selber haftet.
    Also z.B. falsche Reifen drauf und dann überhaupt keinen Verscicherungsschutz mehr stimmt definitiv nicht. Es gibt Höchstgrenzen einer Regressfoderung der Versicherung an den Versicherungsnehmer (sprich Fahrzeughalter)
    Ob es nun 10.000 DM oder Euro sind weiss ich nicht.

    Aber wichtig wäre auch die Frage für welche Fälle das gilt !!!
    Ich meine wird dabei unterschieden , ob das Erlöschen der Betriebserlaubnis ursächlich mit der evtl. Unfallursache im Zusammenhang steht ??
    und
    gilt das bei Vorsatz wie bei grober Fahrlässigkeit ????

    Wäre doch sehr schön wenn hier jemand genaues weiss und mal eine Info-Quelle (z.B. Link) angeben könnte.

    Auf jeden Fall grassieren jede Menge Halbwahrheiten zu diesem Thema !!

    Gruss Andreas
    mit schöner SC50, ebensolcher MG Griso u. KTM 1290 Adventure
    Nordschleife 2008: 89 ; 2009:6