2 Fragen bezüglich Vorfahrtsregelungen

  • Hier gibts doch Fahrlehrer, oder Leute, die sich mit den Feinheiten der STVO auskennen, oder?

    1.) In unserer Stadt dürfen Radfahrer seit neuestem auch gegen die Einbahnstrasse fahren. Die Schilder hierzu wurden gerade montiert. Wie ist das nun, wenn ein Radfahrer, entgegen der Einbahnstrasse von rechts kommt, hat der dann Vorfahrt, weil "rechts vor links"?

    2.)Wenn aus einer, wegen Baustelle, gesperrten Vorfahrtsstrasse / Hauptstrasse, trotzdem einer rauskommt(z.B. Anwohner) hat der dann Vorfahrt?

    Gruss Stefan

    Es ist dem Untertan untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!
    [SIZE=7]Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg[/SIZE]

  • Würde ich auch mal sagen, und noch zu 2., da is das doch ganz klar, so lange keine anders lautendes Schilder aufgestellt wurden is das immer noch die Vorfahrtsstraße, warum sollte sich das auch wegen ner Baustelle ändern, es gelten die Verkehrszeichen die dort angebracht sind.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris
    Würde ich auch mal sagen, und noch zu 2., da is das doch ganz klar, so lange keine anders lautendes Schilder aufgestellt wurden is das immer noch die Vorfahrtsstraße, warum sollte sich das auch wegen ner Baustelle ändern, es gelten die Verkehrszeichen die dort angebracht sind.

    hmm, weil ich davon ausgehen kann, dass die Strasse nicht befahren wird, weil verboten?Schild ohne Zusatz, ergo kann (darf) da keiner rauskommen.....

    und zu 1.) ich kann doch nicht wissen, (sehen) dass es Radfahren erlaubt ist, gegen die Einbahnstrasse zu fahren und muss deshalb auch nicht damit rechnen, dass plötzlich von rechts jemand kommt und Vorfahrt hat, oder etwa doch?

    Finde die Situationen recht knifflig und so ganz klar ist mir das nicht....

    Es ist dem Untertan untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!
    [SIZE=7]Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg[/SIZE]

  • Zitat

    Original von Ludix

    ... dass es Radfahren erlaubt ist, gegen die Einbahnstrasse zu fahren ...

    ist das nicht generell so, das man als radfahrer gegen die einbahnstrasse fahren darf, was anderes wäre mir jetzt neu ?

  • Zitat

    Original von T7xoM

    ist das nicht generell so, das man als radfahrer gegen die einbahnstrasse fahren darf, was anderes wäre mir jetzt neu ?

    Nein ist es grundsätzlich nicht, es sei denn per Verkehrszeichen extra geregelt.

    Es ist dem Untertan untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!
    [SIZE=7]Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg[/SIZE]

  • das von dir besagte shcield sagt nur das du von der seite wo du es siehts da nciht reindarfst, es gibt dir aber keienrlei asukunft ob da von der anderen seite einer kommen kann.

    wenn jemand von rechts komtm und es sind keine vorfahrtsregelden verkehrszeichen aufgestellt hat dieser vorfahrt, dabei spielt die rechtmäßige benutzung eine untergeordnete rolle, da du aus deienr perspektive nicht beurteilen kansnt ob der da fahren darf oder nicht ;)

  • Zitat

    Original von Ludix

    hmm, weil ich davon ausgehen kann, dass die Strasse nicht befahren wird, weil verboten?Schild ohne Zusatz, ergo kann (darf) da keiner rauskommen.....

    Aber du hast dann wenn du von der Seitenstraße kommst immer noch das das Vorfahrt achten Zeichen, und das ist nach wie vor gültig, außerdem steht da meistens unter den Durchfahrt Verboten Schild "Anlieger frei bis Baustelle" oder so, also ist damit zu rechnen daß doch einer kommen kann.
    Aber so lange in der Seitenstraße das Vorfahrt achten Schild steht is dieses auch gültig, zumindest meine Meinung.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Zitat

    Original von alex_maniac
    wenn beide ein vorfahrt achten schild haben gilt wieder recht vor links

    Wie beide, das kann ja gar nicht sein, woher soll man auch wissen was auf de anderen Seite für ein Schild steht, das merkt man höchstens dann wenn der andere auch nicht fährt, aber normal wird so was unsinniges nicht ausgeschildert sein, weil dann kann man sich die Schilder gleich sparen.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Ludix
    und muss deshalb auch nicht damit rechnen, dass plötzlich von rechts jemand kommt und Vorfahrt hat, oder etwa doch?

    An Kreuzungen und Einmündungen gelten die in §8 StVO festgelegten Vorfahrtsregeln.

    Wenn es sich also um eine Kreuzung oder Einmündung handelt, sind diese Regeln zu befolgen, völlig unabhängig von der Frage, ob der andere diese Straße hätte befahren dürfen oder nicht.

    Die Vorfahrtsregeln sind nicht davon abhängig gemacht, wer an einer Kreuzung oder Einmündung wo fahren darf, sie gelten ganz generell.

  • Zitat

    Original von FireBlade Chris

    Wie beide, das kann ja gar nicht sein, woher soll man auch wissen was auf de anderen Seite für ein Schild steht, das merkt man höchstens dann wenn der andere auch nicht fährt, aber normal wird so was unsinniges nicht ausgeschildert sein, weil dann kann man sich die Schilder gleich sparen.

    so unsinnige schilder gibebt viele, unter anderem ein parkverbot und 20 cm dahinter ist es wieder aufgehoben.

    die sind meist shcneller im neue schilder hinstellen als drübernachzudenken die alten abzumachen ^^

  • Zitat

    Original von alex_maniac

    so unsinnige schilder gibebt viele, unter anderem ein parkverbot und 20 cm dahinter ist es wieder aufgehoben.

    die sind meist shcneller im neue schilder hinstellen als drübernachzudenken die alten abzumachen ^^

    Ja aber nicht bei Vorfahrtsregelnden Schildern, da hab ich bis jetzt so was noch nicht gesehen, und wenn dann würde das ziemlich schnell korrigiert, da es da dann mit Sicherheit nicht lange dauert bis es da den ersten Blechschaden an der Kreuzung gibt. Auch ändern sich die Vorfahtsregelungen an Kreuzungen nicht so oft wie die Parkverbote.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Also das mit dem Fahrrad hät ich gerne nochmal diskutiert.

    Ich sehe nur das Einbahnstraßenschild und auf einmal kommt von rechts nen Fahrrad rausgeschossen und hat Vorfahrt?

    Gruß
    J.P.

    Chuck Norris hat den Roadrunner gefangen! ....

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Merrow
    Ich sehe nur das Einbahnstraßenschild und auf einmal kommt von rechts nen Fahrrad rausgeschossen und hat Vorfahrt?

    Wenn es sich um eine Kreuzung oder Einmündung handelt, die Vorfahrt nicht durch Verkehrszeichen anders geregelt ist und der vorfahrtsberechtigte Radfahrer nicht aus einem Feld- oder Waldweg kommt, grundsätzlich ja.

    Dabei ist es für die Frage der Vorfahrtsverletzung zunächst auch unerheblich, ob der Vorfahrtberechtigte vorschriftsmässig fuhr oder nicht. Ein (unzulässigerweise) gegen die Einbahnstraße Fahrender hat allerdings auch kein Recht die Vorfahrt zu nutzen, da es ja bereits an dem Recht zum Befahren an sich mangelt. Der Wartepflichtige darf aber ebenso nicht darauf vertrauen, dass aus der verbotenen Richtung kein Fahrzeug kommt (z.B. OLG Saarbrücken VM 70, 58 ).

    Wie die zivilrechtliche Haftungsverteilung aussieht, richtet sich nach dem Grad des Verschuldens. Dabei wird festgestellt, wie schwer die Vorfahrtsverletzung im Verhältnis zu eventl. Regelverletzungen des Vorfahrtsberechtigten wiegt.

    Allein die Tatsache, dass es sich bei der bevorrechtigten Straße um eine Einbahnstraße handelt, setzt die Vorfahrtsregeln aber nicht außer Kraft.

    Wird in einer Einbahnstraße Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen, ist das entsprechende Zusatzschild anzubringen.

    Dies gibt der Einbahnstraße den Charakter einer mehrspurigen Straße, d.h. z.B. man muss sich beim Linksabiegen nicht mehr ganz nach links, sondern nur noch bis zur Mitte einordnen.

  • Danke Sigi,

    das ist mal eine Antwort, mit der ich auch was anfangen kann. Und zur Bestätigung, hier mal die Kreuzung, um die es geht und siehe da: Seit neuestem gibt es da das Zusatzschild und somit ist jetzt klar, dass der Radfahrer Vorfahrt hat. (der Sack ;) )

    Bild

    Gruss Stefan

    Es ist dem Untertan untersagt, den Maßstab seiner beschränkten Einsicht an die Handlungen der Obrigkeit anzulegen!
    [SIZE=7]Kurfürst Friedrich Wilhelm von Brandenburg[/SIZE]

    2 Mal editiert, zuletzt von Ludix (30. Mai 2008 um 10:58)