Hier gibts doch Fahrlehrer, oder Leute, die sich mit den Feinheiten der STVO auskennen, oder?
1.) In unserer Stadt dürfen Radfahrer seit neuestem auch gegen die Einbahnstrasse fahren. Die Schilder hierzu wurden gerade montiert. Wie ist das nun, wenn ein Radfahrer, entgegen der Einbahnstrasse von rechts kommt, hat der dann Vorfahrt, weil "rechts vor links"?
2.)Wenn aus einer, wegen Baustelle, gesperrten Vorfahrtsstrasse / Hauptstrasse, trotzdem einer rauskommt(z.B. Anwohner) hat der dann Vorfahrt?
Gruss Stefan