Unfall, was muss ich alles beachten

  • Da es mich ja letzten Dienstag auf der Urlaubsheimfahrt erwischt hat, habe ich nun ein paar Fragen dazu.

    Mir ist an einem Stoppschild eine Frau hinten ins Motorrad rein gefahren.

    Unfall wurde durch Polizei aufgenommen.

    Ich habe diverse Prellungen und Hämatome, war auch beim Arzt damit. Habe mich aber nicht krank schreiben lassen, weil ich noch Urlaub hatte und mein Chef eh schon wieder rumgejammert hat.

    Moped hat wirtschaftlichen Totalschaden (über 3000 €) laut Gutachter.

    Möchte das Moped wieder richten lassen. Allerdings nicht alles und vor allem nicht alles zum jetzigen Zeitpunkt.

    Mit was muss ich mich zufrieden geben und wo lohnt es sich zu streiten. Möchte allerdings nicht unbedingt einen Anwalt einschalten (bin wahrscheinlich eine Generation die nicht gleich zum Anwalt rennt)

    Helm ist auch hinüber. Muss ich mir da erst einen neuen kaufen und dann die Rechnung hinschicken?

    Ich war noch nie in so einer Situation und hoffe nun ihr könnt mir tatkräftig weiterhelfen.

    vielen Dank Conny

  • Vermutlich wird der Unfallgegner ja ne Vollkasko-Versicherung haben? Und selbst wenn nicht, würde ich trotzdem einen Anwalt nehmen, der regelt das alles, und Du hast keine so große Rennerei.

    Hat jetzt nichts mit "Anwaltrennerei" zu tun, aber die wissen am besten, wie das zu regeln ist, mit Schmerzensgeld, Entschädigung des Helmes und evtl. Kleidung, Rep.-kostenerstattung, etc.

    MfG Michl

    Lebe statt gelebt zu werden

  • Ja genau ich würde dir auch raten nen anwalt aufzusuchen der wird dir dann bestimmt mehr rausholen als du im alleingang...ich hoffe mal das du ne Rechtschutz hast.

  • Ich würde dir auch einen Anwalt empfehlen, du ersparst dir nur Ärger.

    Ein Freund macht gerade einiges durch mit der gegnerischen Versicherung, aber Dank des Anwalts hält es sich noch einigermaßen im Rahmen...

    Bei dieser Größenordnung macht es mehr als Sinn sich einen Anwalt und einen Sachverständigen zunehmen...zahlt alles der Verursacher.

    #536

    Einmal editiert, zuletzt von Komar (30. Juni 2008 um 21:45)

  • Nimm Dir nen Anwalt, denn freiwillig bezahlt Dir die gegnerische Versicherung bestimmt nicht das was Dir zusteht, an Schadensersatz, Nutzungsausfall, Schmerzensgeld, Abschleppkosten, Heimfahrt, Übernachtung, Arztkosten, ..........

    Rechtschutz brauchst Du nicht, denn den Anwalt muß die gegnerische Versicherung zahlen.

    Ohne Anwalt kommst Du heutzutage leider nicht mehr zu Deinem Recht .....ist leider so.

    Gruß Fireblade-Franzl :gunman:

    Einmal editiert, zuletzt von Fireblade-Franzl (30. Juni 2008 um 22:33)

  • Da stimm ich dem Franzl zu,nimm nen Anwalt,der kostet dich nichts,und die versicherungen sind sehr abgewichst,wenns ums Zahlungen drücken geht!

    Jage nichts, was du nicht Töten kannst!

    Übrigens, falls du das lesen kannst...habe ich dich nicht geblockt ;) :fadenkreuz:

    • Offizieller Beitrag

    Leise Sie,

    den Anwalt stellt doch Deine Haftpflichtversicherung, solltest Du in Anspruch nehmen, kostet dich nichts.

    Blöde wirds nur, wenn der Unfallverursacherin bis zum Prozess tausend Gründe einfallen, warum Du eine (Teil-)Schuild hast, dann wird vor Gericht geteilt und Du bleibst auf einem Teil das Schadens sitzen, Deine Versicherung zahlt nen Teil des gegnerischen Schadens und dein Rabatt ist futsch..

    Also, wenn die Gegnerin sehr devot :massa: ist und alles ohne Einschränkung zugibt, kanns es bei ner kulanten Versicherung ganz gut für Dich laufen, sonst Anwalt deiner Haftpflicht nehmen und eventuell auch Strafanzeige wg. sachbeschädigung und Körperverletzung (wenn die Gegnerin rumzickt und Dir blöd kommt) erstatten..

  • Zitat

    Original von PeteRR
    Leise Sie,

    den Anwalt stellt doch Deine Haftpflichtversicherung, solltest Du in Anspruch nehmen, kostet dich nichts.

    Wo haste denn die Weisheit her???

    Ironie zu erkennen ist eine intelektuelle Leistung

  • Also grundsätzlich braucht man keinen Anwalt, um Forderungen zu stellen. Aber es erleichtert die Arbeit halt ungemein und wird vorallem dann interessant, wenn sich a) die gegnerische Versicherung gegen Zahlungen sträubt und b) wenn es um die Festlegung von Forderungen geht, weil der Anwalt sich nun mal besser auskennt, was und in welcher Höhe gefordert werden kann, insbesondere, da nur der Anwalt Akteneinsicht fordern kann.

    Da es sich um einen Unfall mit Personenschaden handelt, ist auch eine Unfallakte vorhanden und es wurde kein normaler Kleinunfall ohne Akte aufgenommen, wie das normalerweise in Fällen ohne Verletzungen der Fall ist.

    Was die Kosten angeht, ist das ja auch kein Problem. Ich habe meinen Anwalt bei meinem Unfall durch die gegnerische Versicherung bezahlen lassen.

    Viel Erfolg.

    Sven

  • Zitat

    Original von Sven_RR
    Also grundsätzlich braucht man keinen Anwalt, um Forderungen zu stellen. Aber es erleichtert die Arbeit halt ungemein und wird vorallem dann interessant, wenn sich a) die gegnerische Versicherung gegen Zahlungen sträubt und b) wenn es um die Festlegung von Forderungen geht, weil der Anwalt sich nun mal besser auskennt, was und in welcher Höhe gefordert werden kann, insbesondere, da nur der Anwalt Akteneinsicht fordern kann.

    Da es sich um einen Unfall mit Personenschaden handelt, ist auch eine Unfallakte vorhanden und es wurde kein normaler Kleinunfall ohne Akte aufgenommen, wie das normalerweise in Fällen ohne Verletzungen der Fall ist.

    Was die Kosten angeht, ist das ja auch kein Problem. Ich habe meinen Anwalt bei meinem Unfall durch die gegnerische Versicherung bezahlen lassen.

    Viel Erfolg.


    Korrekt!!!

    Ironie zu erkennen ist eine intelektuelle Leistung

  • Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung wäre sinnlos, da ein Vorsatz nachgewiesen werden müßte. Fahrlässige Körperverletzung ist hingegen kein Problem und wird auf Anzeige hin verfolgt.

    Die von mir verfassten Beiträge sollen der Hilfestellung dienen, sind nach bestem Wissen verfasst und nach besten Kräften richtig und vollständig, können allerdings im Falle des Irrtums zu Irreführung und unnötige Arbeiten am Motorrad führen. Zur Vermeidung von Risiken und Zeitverschwendung befragen Sie auch bitte die unzähligen Meinungen der anderen Forumsteilnehmer oder befragen Sie für leider zum Teil ebenso falsche Aussagen für teures Geld ihren Hondahändler oder eine entsprechende Fachwerkstatt.

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von Reptilius

    Wo haste denn die Weisheit her???

    Du musst auch den nächsten Satz lesen, da steht was von "Prozess". :oh_man:

    Mit Abschluss einer KFZ-haftpflichtversicherung erteilt man seinem versicherer "Regulierungsvollmacht"-er ist befugt, nach eigenem Ermessen
    die zweckmäßigen Erklärungen abzugeben.

    Klick hier und lerne ne kleine :P Weisheit, besonders A 1.1.3 und A 1.1.4 .
    Wenn ein Unfallgegener gegen Dich Ansprüche hat und die vor Gericht gegen Dich und Deine versicherung durchsetzen will, stellt Dir deine eigene Haftpflicht nach Punkt A 1.1.3 kostenlos den Anwalt.

    Selber schon erlebt, ist zwar zwanzig Jahre her, aber ich brauchte weder einen Pfennig zu zahlen noch wurde ich im Rabatt zurückgestuft.


    Auf https://www.fireblade-forum.de/www.strafzettel.de stehts auch noch mal deutlicher formuliert:

    "Zu beachten ist aber, dass der Haftpflichtversicherer selbst „Herr des Regulierungsgeschehens“ ist. Als solcher prüft er die erhobenen Ansprüche und beauftragt selbst einen Rechtsanwalt, soweit er dies für sachgerecht hält. Der Versicherungsnehmer ist also insoweit nicht für die Beauftragung eines Rechtsanwalts zuständig."


    Nochmal: Ich schrieb oben vom Status im oder kurz vor einem Prozess, wenn also beide Parteien sich nicht einigen können.


    Wenn die Sachlage eindeutig ist und die gegnerische Versicherung zahlungswillig ist ohne Prozess, kann ein eigener Anwalt, den man an seiner Haftpflichtversicherung vorbei beauftragt hat, von der gegnerischen Versicherung kostenmäßig übernommen werden, da dessen Aufwendungen mit zum Schadensaufwand zählen.

    das geht aber nicht bei Bagatellschäden.. :dumdiedum:..also einem Mißverhältnis zwischen Schadenswert und Anwaltskosten..

    W

    • Offizieller Beitrag
    Zitat

    Original von hoffi452
    Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung wäre sinnlos, da ein Vorsatz nachgewiesen werden müßte. Fahrlässige Körperverletzung ist hingegen kein Problem und wird auf Anzeige hin verfolgt.

    Ach?

    Im § 303 STGB steht was von "rechtswidrig" nichts von vorsätzlich oder fahrlässig.

    Man kann sogar wegen des Luftablassen aus Autoreifen wg. Sachbeschädigung bestraft werden...

    Wenn die Zerstörung eines Motorrades durch ein auffahrendes KFZ keine " Substanzverletzung" oder "Minderung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit" ist...???

    Was sagen die juristischen Profis??? ;)

  • PeteRR: Da brauch ich nix nachlesen. Du interpretierst Dinge in den Sachverhalt rein, welche doch gar nicht vom Threadersteller so geschildert wurden. Laut seiner Aussage ist die Schuldfrage eindeutig beim Schadengegner.
    Deine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung ist nicht dafür da, Deine eigenen Anprüche beim gegnerischen Versicherer geltend zu machen. SOLLTEN, vom Schadengegner Ansprüche gegen Dich erhoben werden ist das wieder eine andere Geschichte, dann stimmt Deine Aussage.

    Siehe Beitrag von Sven_RR, dem ist nix mehr hinzuzufügen. Ich empfehle bei Personenschäden IMMER einen Anwalt.
    Grüße
    Rep.

    Ironie zu erkennen ist eine intelektuelle Leistung


  • Eine Anzeige wegen Sachbeschädigung nach §303 StGB kommt hier in keinem Fall in Betracht, da es sich um einen Unfall, also ein unbeabsichtigtes, unabwendbares und im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stehendes Ereignis handelt.

    Für §303 StGB ist der Vorsatz, also gewolltes, rechtswidriges Handeln, dringende Voraussetzung. Bei einem Unfall oder eine Unachtsamkeit liegt aber "nur" eine Fahrlässigkeit vor. Dies ist beim Großteil aller Unfälle der Fall.

    Dazu abzugrenzen sind Fälle sog. "Autobumser", also Personen, welche absichtlich Unfälle verursachen. Davon ist ja aber hier nicht die Rede.

    Eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung wird bei vorliegendem Unfall von Amts wegen erstattet. Eine Strafverfolgung findet jedoch nur statt, wenn a) ein Strafantrag gestellt wird und b) die Staatsanwaltschaft öffentliches Interesse bejaht. In der Regel werden die Anzeigen nicht verfolgt, sondern der Geschädigte auf den Privatklageweg verwiesen.

    Zum Verständnis sei noch gesagt, dass die Strafverfolgung getrennt von den zivilrechtlichen Forderungen zu sehen ist. Das heißt, selbst wenn der Unfallfahrer wegen fahrlässiger KV verurteilt wird bzw. einen Strafbefehl erhält, regelt dies nicht die Schadenersatz- und Schmerzensgeldforderungen. Es sind unabhängige Vorgänge.

    Sven

  • Folgende Punkte:
    1. Anwalt einschalten
    2. zum Arzt gehen, CT machen lassen
    3. Optional -> Unfallskizze anfertigen


    Warum ist Punkt 1 wichtig?
    Nun, der RA ist - im Normalfall - darauf "trainiert", alle möglichen Umstände zu kennen, z.B. ob es sinnvoll sein kann, auch einen Gutachter einzuschalten.
    Außerdem ist i.d.R. mehrmaliger Schriftverkehr mit der gegnerischen Versicherung erforderlich. Warum willst du das alles erledigen?
    Bei manchen Versicherungen ist es auch sinnvoll, daß sie von einem RA angeschrieben werden. Sonst könntest du noch Gefahr laufen, über den Tisch gezogen zu werden.

    Ob du dich krankschreiben lässt, sei dir überlassen.
    Ich selbst war vor einigen Jahren Unfallopfer. Der Unfall ereignete sich sonntags, montags war ich schon wieder arbeiten.
    Beim nächsten Mal werde ich mich mit Sicherheit krankschreiben lassen, denn deine Arbeitskollegen werden wenig Rücksicht auf Dich und deinen Unfallschaden nehmen. Auch Wochen später hat mir noch der Oberschenkel bzw. das Knie weh getan, obwohl eine CT keine inneren Verletzungen zeigte. Aber geh lieber auf Nummer Sicher.

  • Vielen Dank für eure viele Mühe.

    Nachdem sich die Versicherung bei mir gemeldet hat und mir neben der Reparatur auch gleich Kostenübernahme vom Arzt und Nutzungsausfall angeboten hat, werde ich es erst mal ohne Anwalt versuchen. Wenn sie dumm tun, dann kann ich immer noch Anwalt einschalten.

    Aber bisher bin ich positiv überrascht von der Versicherung.

    lg Conny

  • Hallo Conny,

    die freundlichen Kostenübernahmen der meisten Versicherungen sind standartisiert und nicht wirklich aussagekräftig.

    Du wirst Dich ohne Anwalt definitiv schlechter stellen, deshalb gibt es leider keine wirklich ratsame Alternative.

    Gruß Frank

  • Zitat

    Original von LeiseSie
    Versicherung ....gleich Kostenübernahme ....angeboten

    Lass Dir auf keine Fall eine Komplettsumme andrehen, mit der dann
    alles abgegolten sein soll.
    Solltest Du Spätfolgen davon tragen kuckst Du sonst in die Röhre...
    Jede Rechnung bzw. alle Schäden auflisten und abrechnen

    Kopfjucken ist kein Zeichen für Hirnfunktion... :gruebel: