Reife hi. ein anderer als vo. ???

  • ?( mh...

    Jetzt bloß nich lachen über die Frage, die jetzt kommt... :dumdiedum:

    Mein Hinterreifen neigt sich so langsam dem Ende... (Originalbereifung Diablo Corsa).
    Ich möchte aber eigentlich gerne auf den BT016 wechseln. Kann ich mir hinten den BT 016 draufziehen und vorne den Diablo Corsa weiterfahren, oder muss ich mir hi. nochmal den Diablo Corsa aufziehen lassen und beim nächsten mal beide Reifen wechseln?!? ?(


    Danke schonmal für die Antworten...


    Mfg Pascal...

    ... denkt dran, fahrt schön artig!!! ;)
    :waffe_zieh::lol::hurra:

  • Hatte am Anfang die gleichen Probleme, habe mich aber dann doch für die Illegale Mischbereifung entschieden.
    Hab vorne den Erstausrüster Holzreifen BT... drauf gelassen und hinten den PiPo montieren lassen.

    Reifen fragen solltest du am besten im Reifen Bereich stellen.

    http://www.cbr1000rr.de/fireblade_forum/board.php?boardid=18

  • @ Hit-Kid,

    man darf nicht vorne nen anderen Hersteller fahren, als hinten drauf ist und andersrum :nono:
    Hast schon neuen TÜV, bzw. wann musst den hin?
    Wenn es bei einer einer Polizeikontrolle auffällt kostet das Punkte und Geld!

    Wenn der Corsa vorne noch sehr gut ist, laß dir hinten nochmal den Corsa draufziehen. Wie viel hat der Corsa vorne den schon runter?
    Oder, wechsel beide auf den BT016.

    @ Repsol´er,

    was kostet der PiPo Vorderreifen? Um die 95 Euro ist glaub gerade der Kurs, wenn dich die Rennleitung F.... bist du mehr los, hast noch Punkte dabei und musst den Reifen dann auch wechseln :wow gespart hast du dann nichts!

  • @ FZRMarlboroman: hast ja Recht... Hab überhaupt nicht drüber nachgedacht, dass es vielleicht verboten ist, verschiedene Reifen zu fahren. :gruebel:
    Der Vorderreifen ist wirklich noch sehr gut in Schuss. Werde also nochmal hinten nen Corsa aufziehen lassen und dann halt, wenn der nächste Wechsel ansteht, komplett auf BT 016 umstellen... :dumdiedum:


    Danke für die schnellen Antworten! :daumen_rauf:


    Mfg Pascal...

    ... denkt dran, fahrt schön artig!!! ;)
    :waffe_zieh::lol::hurra:

  • Hatte damals genau das selbe Problem wie du.

    Ich weiß nicht wie der Diablo Corsa heutzutage ist, Aber als ich damals auf MPP umgestellt hab war ich heilfroh. Mein Tipp also:
    Klopp den alten Satz inne Tonne und hol dir gleich nen neuen, also vorne und hinten!

    Der MPP ist kein schlechter, aber es gibt auch andere gute.

    Viel Erfolg!

  • wenn du sowieso mit dem pirelli unzufrieden warst.
    kauf dir lieber vorne und hinten direkt den bridgestone.
    da wirst du mehr freude haben. :flüster:

  • Servus!

    Also ich würde mir gleich einen komplett neuen Satz BT016 aufziehen lassen. Erstens kostet der Vorderreifen überschaubare € 100,- und zweitens ist dieser bestimmt der modernere Reifen (Vorderreifen hat 2 versch. Gummimischungen und der Hinterreifen beistzt sogar 3 Gummimischungen)!
    Fahre zwar im Moment auch noch den PiPo, werde aber demnächst sicher auf den Bridgestone BT016 wechseln. Wenn der auch nur annähernd so gut funktioniert wieder BT021 auf meiner VFR kann eigentlich nicht viel schiefgehen! :)

    Gruß, Tino

  • Hallöle ....

    Im offentlichenstraßenverker ist es verboten , vorn und hinten verschiedende Reifen Drauf zu haben ....


    Aber auf der Rennstrecke kannst du sowas machen :perfekt2:

    Hatte vorher denn Mpp drauf . war soweit eigendlich zufrieden ..
    wollte aber was anderes ausprobieren und wollte erst denn CSA hab mich aber letz entlich für denn CSR endschieden...

    Und der ist echt der hammer klebt wie sau auf der Straßer .....MUß ABER UNBEDINGT ERST WARM GEFAHREN WERDEN DER REIFEN... aber denn jipi :perfekt2: :perfekt2:

    Prospeed 05.05. - 06.05.11 Most/CZ
    Futz Racing 13.06. - 14.06.11 Most/CZ
    02.07. - 03.07.11 Groß Dölln/D

  • Zitat

    Original von FZRMarlboroman
    @ Hit-Kid,

    man darf nicht vorne nen anderen Hersteller fahren, als hinten drauf ist und andersrum :nono:
    ...
    Wenn es bei einer einer Polizeikontrolle auffällt kostet das Punkte und Geld!
    ...

    das stimmt nicht das wurde geändert
    mischbereifung ist erlaubt!!!

    hab da was gefunden:

    Richtige Anwendung des § 19 StVZO bei Reifen (E.43)
    Richtige Anwendung des § 19 StVZO und
    des Beispielkataloges bei Reifen für 2-
    oder 3-rädrige Fahrzeuge (Richtlinien
    97/24/EG) mit anderen als in den Fahrzeugpapieren
    angegebenen Fabrikats-,
    Profil- und/oder Typbezeichnungen
    Bonn, den 11. Oktober 2000
    S 33/36.15.13-02
    Aufgrund einer Vielzahl von Anfragen und
    der Unterrichtung der verschiedenste
    Verfahrensweisen wird zur Klarstellung
    folgendes bekannt gegeben:
    Bei der Erneuerung oder Umrüstung von
    Reifen für 2- oder 3-rädrige Fahrzeuge sind
    Unsicherheiten im Umgang mit den so
    genannten „Hersteller-, Unbedenklichkeitsoder
    Übereinstimmungsbescheinigungen
    usw.„ entstanden, weil diese für eine
    Änderungsabnahme nicht mehr
    herangezogen werden dürfen. Da für den in
    Frage stehenden Fall keine
    Änderungsabnahme notwendig ist, hat die
    oben angesprochene Bescheinigung eine
    andere Qualität. Sie ist nicht mehr Unterlage
    für eine Änderungsabnahme nach § 19 abs.
    3 der StVZO, sondern ein Beleg der
    Fahrzeug- oder Reifenhersteller, mit welchen
    Fahrzeug-/Reifenkombinationen keine
    Gefährdung zu erwarten ist. Damit sind diese
    Bescheinigungen auch die Bestätigung der
    Produkthaftung der Hersteller.
    In der Verkehrsblatt-Verlautbarung VkBl.
    1998 S. 904 wurde der Umgang mit Reifen
    mit den Kennzeichnungen nach ECE-R 75
    bzw. EG-Richtlinien 97/24/EG beschrieben.
    Im Absatz 1 ausgeführt, dass grundsätzlich
    die Fabrikatsbindung erhalten bleibt.
    Mit der Neufassung des Beispielkataloges
    (VkBl. 1999 S. 451) ist zusätzlich unter dem
    Punkt 5.9 auf die Verfahrensweise
    eingegangen worden.
    Wie nach den vorgenannten Verlautbarungen
    richtig verfahren werden soll, wird am
    folgenden Beispiel erörtert:
    Ein Fahrzeughalter möchte sein Fahrzeug
    mit einem neuen Reifen ausstatten. In seinen
    Fahrzeugpapieren steht 150/70 B 17 69 H
    mit einer zusätzlichen Fabrikatsbindung.
    Diese kann nach einer bestimmten Fabrikats-
    Profil- und/oder Typbezeichnung
    aufgegliedert sein.
    Der Fahrzeughalter erwirbt nun einen Reifen
    mit einem Typ-Genehmigungszeichen
    Nach EG z.B.: e1 oder nach ECE z. B.:
    Und der selben Reifenaufschrift 150/70 B 17
    69 jedoch mit einer anderen Fabrikats-,
    Profil- und/oder Typbezeichnung.
    Zusätzlich erhält er eine der oft als
    „Hersteller-, Unbedenklichkeits- oder
    Übereinstimmungsbescheinigung„
    bezeichneten Bescheinigung vom
    Fahrzeughersteller seines Krades oder des
    Reifenherstellers, in der steht, dass er diesen
    Reifen ebenfalls ohne jede Einschränkung an
    seinem Fahrzeug fahren darf.
    Gemäß § 19 Abs. 2 Satz Nr. 2 StVZO ist
    aufgrund der vorliegenden Unterlage eine
    Gefährdung von Verkehrsteilnehmern nicht
    zu erwarten.
    Gemäß Beispielkatalog Punkt 5.9, Spalte 4
    i.V.m. § 19 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. A und b, liegt
    eine Teilegenehmigung vor, nämlich die Typ-
    Genehmigung nach der EG-Richtlinie
    97/24/EG oder der ECE-Regelung Nr. 75.
    Daraus folgt in Bezug auf den gewählten
    Reifen:
    · Eine weitere Befassung nach
    㤠19 StVZO ist nicht notwendig.
    · Bei einer Hauptuntersuchung nach
    § 29 StVZO ist, wie am obigen
    Beispiel veranschaulicht, eine
    Verweigerung der Zuteilung der Prüf-
    Plakette nicht zulässig.
    · Bei einer Verkehrskontrolle durch die
    Polizei darf das Fahrzeug nicht
    beanstandet werden, weil es sich in
    einem vorschriftsmäßigen Zustand
    befindet.
    Zur besonderen Klarstellung sei an dieser
    Stelle vermerkt, dass die vorstehende
    Erläuterung nur für Reifen nach der EGRichtlinie
    97/24/EG oder der als gleichwertig
    geltenden ECE-Regelung Nr. 75 zutrifft und
    nicht allgemein für alle Reifen.


    Bundesministerium für Verkehr,
    Bau- und Wohnungswesen
    Im Auftrag
    Will

    (-: 270°-180°-90°-180°....so und nicht anders(-:

    2 Mal editiert, zuletzt von Sichel (23. April 2009 um 18:26)

  • Also wenn man nicht gerade Blümchenplückenderweise durch die Gegend schwuchtelt würde ich auf Mischbereifung freiwillig verzichten.

    Eine Seitenverkleidung ist teurer wie ein neuer Satz Reifen einer Sorte :flüster:

    "The message has to be having a good time because there is no other way on that world."

  • Das wäre ja interessant. Mir wurde mal gesagt, dass diese ( fast ) neue Regeln nur beim Auto greift aber nicht beim Motorrad, hm :gruebel:. Wo bleiben die Recht(mediziener ;) ), weiß jemand etwas konkretes ?(

  • Keiner die MO gelesen????? ?( ?( :oh_man:
    Wenn unter Punkt 22 im Teil 1/2 nix steht, muss NUR die Grösse stimmen!!!!!!
    Marke könnt Ihr drauf kloppen was der Markt hergibt! Auch Mischbereifung!!! :yeh: :cool3:

    Er: Jaja, diese Chinesen........die essen wirklich alles was 4 Beine hat!
    Sie: Die Chinesen essen Stühle?? :gruebel:

    Die Situation ist hoffnungslos, aber nicht ernst!

  • Zitat

    Original von Ex-SP1
    Keiner die MO gelesen????? ?( ?( :oh_man:
    Wenn unter Punkt 22 im Teil 1/2 nix steht, muss NUR die Grösse stimmen!!!!!!
    Marke könnt Ihr drauf kloppen was der Markt hergibt! Auch Mischbereifung!!! :yeh: :cool3:

    jep das stimmt

    erlaubt - aber nicht sinnvoll !

    +++ unsafe at any speed +++

  • ja wie jetzt?? man darf am moped nun doch mischbereifung fahren???? also fahre ich dann doch meist legal (-: (-: zb vorne metzeler hinten michelin wäre erlaubt (beim moped)

  • Wenn unter Punkt 22 KEINE Reifenmarke(n) eingetragen sind, da also NIX steht, kannste machen was Du willst!!!!! Auch Mischen!!!
    Steht da aber auch nur ein Typ oder der Hinweis auf zugelassene Typen, bisste gearscht!!!!! Dann nur die zugelassenen Typen und KEIN mischen!!!! :flüster:
    Is doch ganz einfach........

    Ich hab ne 06er, da steht nix.......wie isses bei euch?????? ?(

    Er: Jaja, diese Chinesen........die essen wirklich alles was 4 Beine hat!
    Sie: Die Chinesen essen Stühle?? :gruebel:

    Die Situation ist hoffnungslos, aber nicht ernst!