Hallo Leute,
ist es nun wirklich so, daß man ab dem 01.04. keine Betriebserlaubnis hat, wenn man an seiner SC50 einen Remus Revolution ABE Topf dran hat? Oder gilt das für Fahrzeug die erst ab diesem Datum neu zugelassen wurden. Meine SC 50 wurde 2002 neu zugelassen und ich fahre den Remustopf. Allerdings will ich keinen Ärger bekommen mit der Rennleitung.....was tun....?
Gruss Frank