Zweimal geblitzt in 8 Minuten

  • Hallo alle zusammen,

    ich habe da leider ein kleines Problem und hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen.
    Ich wurde vor 5 Monaten zweimal innerhalb von 8 Minuten mit dem Auto auf der BAB in Thüringen geblitzt. :tougue: Das erste Mal mit 18kmh, das zweite Mal mit 12kmh drüber. An sich keine große Sache dachte ich, da ich meiner Meinung nach einmal 30€ und einmal 20€ Verwarnungsgeld zu erwarten habe.
    Nun habe ich aber einen Bußgeldbescheid bekommen in dem die Überschreitungen in "tateinheit" geahndet wurden. D.h 40€ Geldbuße + 20€ Gebühr + 3,50€ Auslagen. Und dazu auch noch einen Punkt. :mad:

    Ist das so rechtens? Den wegen so geringen Geschwindigkeitsüberschreitungen gleich einen Punkt zu bekommen finde ich echt hart.

    MfG

  • so gesehen schon, weil man ja nun Vorsatz unterstellen könnte. Das heisst Du warst grundsätzlich zu schnell und nicht zufällig, also fahrlässig.

    Aber alles nur meine Interpretation, bin kein RA.

    Gruss, Michael

    Rennstrecke 2012

    Brünn 15.06. - 17.06.2012

  • Haben sie dich in den Tunnels erwischt?

    Was fährste auch in die Zone!

    th

    Kein Geld, scheiß Job, miese Wohnung - aber zwei geile Moppeds! :yeh:
    Km-Stand: MZ 1000 SF 40.000 km -- KTM 1190 Adventure 82.000 km

    Mein Leben spielt sich deutlich unter meinem Niveau ab!

  • Strafgesetzbuch sagt:

    § 52 Tateinheit
    (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Strafgesetze oder dasselbe Strafgesetz mehrmals, so wird nur auf eine Strafe erkannt.

    § 53 Tatmehrheit
    (1) Hat jemand mehrere Straftaten begangen, die gleichzeitig abgeurteilt werden, und dadurch mehrere Freiheitsstrafen oder mehrere Geldstrafen verwirkt, so wird auf eine Gesamtstrafe erkannt.

    Was genau zutrifft, kann man nicht mit Sicherheit sagen (zumindest nicht bei deinen ungenauen Angaben).
    Die Frage ist ja: Ist es dieselbe Handlung? Bist du also 8 Minuten lang zu schnell gefahren und wurdest 2 Mal geblitzt?
    Dann wäre es Tateinheit.

    Bist du aber zu schnell gefahren, wurdest geblitzt, bist dann langsamer gefahren, um danach wieder Gas zu geben (und wieder geblitzt zu werden),
    dann liegt Tatmehrheit vor.

    Nur bei Tateinheit gibt es eine höhere Strafe. Bei Tatmehrheit wird die
    "schlimmste" Straftat (also die mit der höchsten möglichen Strafe) bestraft.

    Die dritte Möglichkeit, die aber durch den Bußgeldbescheid irgendwie
    ausgehebelt wird, wäre:

    Es handelt sich um 2 völlig unabhängige Straftaten. Dann gibt es zwei niedrige Strafen.

    Frag' mal lawyer hier im Forum, was er dir rät.
    Wenn es sich ausgeht, plädier' auf Tatmehrheit, dann kommst du sogar billiger
    weg, als wenn du zwei Mal einzeln geblitzt worden wärst :D

    Es klapperte die Klapperschlang' bis die Klapper schlapper klang

  • Reimemonster, entspanne dich!

    Wir reden hier zum Glück über Ordnungswidrigkeiten....

    Die von mir verfassten Beiträge sollen der Hilfestellung dienen, sind nach bestem Wissen verfasst und nach besten Kräften richtig und vollständig, können allerdings im Falle des Irrtums zu Irreführung und unnötige Arbeiten am Motorrad führen. Zur Vermeidung von Risiken und Zeitverschwendung befragen Sie auch bitte die unzähligen Meinungen der anderen Forumsteilnehmer oder befragen Sie für leider zum Teil ebenso falsche Aussagen für teures Geld ihren Hondahändler oder eine entsprechende Fachwerkstatt.

  • Entspannen? Ich bin entspannt *g*
    Das war nur zur Erklärung von Tateinheit und Tatmehrheit.

    Tateinheit ist in diesem Falle eigentlich kaum haltbar.
    Daher hat er eine gute Chance, wesentlich günstiger wegzukommen,
    als das Anschreiben ankündigt :)

    Es klapperte die Klapperschlang' bis die Klapper schlapper klang

  • viel spannender ist doch die Frage, ob hier nicht bereits Verjährung eingetreten ist, schließlich schreibst Du von fünf Monaten seit Blitz ;)

    sollten zwischen Tatzeit und Zugang des Anhörungsbogens mehr als drei Monate liegen, bist Du nämlich schon fast auf der sicheren Seite ...

    am besten gibst Du uns dazu mal ein paar Details ...

    Linke Hand zum Gruß
    TSG

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    Einmal editiert, zuletzt von T S G (8. Oktober 2009 um 06:23)

  • Vorsatz kanns nich sein das wird erst ab dem 3. Mal vorgeworfen ... und das würde ja auf'm Bußgeldbescheid mit draufstehn ;)

    Ex-34PS-Blade-Fahrer :D (-:

  • Die Sache ist definitiv erledigt. Rein theoretisch brauschts Du nicht mal mehr zu antworten.
    Nach 12 Wochen ist der Vorgang verjährt. Es sei denn, dass Du vorher schon entwas bekommen und Dich zu der Sache geäußerst hast.

    Innerhalb der 12 Wochen "muss" der Fahrer ermittelt sein!

    Also wenn Du nett sein willst antworte drauf, Du kannst es nicht mehr genau sagen was, wie und vor allem wer, dann der dezente Hinweis, das es sich um einen Vorfall von vor "über" 12 Wochen (nicht 9 1/2 :P )
    handelt und Du um Übersendung der Bewismittel (Fotos) bittest.

    Danach dürfte es zu 99,9% erledigt sein, so oder so.

    Gruss Nikko

    Strecken 2010:
    OSL
    Brünn
    Pannonia
    Slowakia
    Most
    Sachsenring
    Mugello
    Imola

  • Erstmal vielen Dank für Eure schnellen Antworten.

    Also verjährt ist es leider nicht, da ich den Anhörungsbogen rechtzeitig bekommen habe. Hatte ihn dann mit meinen Daten ohne Angaben zur Sache wieder zurückgeschickt, da ich ja dachte ich würde eben nur zwei Verwarnungsgelder bekommen.
    Um das Geld geht es mir gar nicht mal so. Wenn ich zu schnell fahre und erwischt werde muss ich eben blechen. Aber den Punkt in Flense finde ich übertrieben. Hätte ich denn eine reale Chance auf Tatmehrheit zu klagen?

    Noch mal zur Sache ich wurde zweimal in 8min und ich glaube 10km Distanz (100kmh-Abschnitt). Ob ich die ganze Zeit zu schnell war weiß ich nicht. Könnte auch sein, dass ich mal abgebremst habe und sogar langsamer war.

    MfG

  • Zitat

    Original von westberlin42
    Noch mal zur Sache ich wurde zweimal in 8min und ich glaube 10km Distanz (100kmh-Abschnitt). Ob ich die ganze Zeit zu schnell war weiß ich nicht. Könnte auch sein, dass ich mal abgebremst habe und sogar langsamer war.

    MfG

    Wenn die Strecke genau 10km war, und es genau 8min waren, dann hättest du rein rechnerisch eine Durchschnittsgeschwindigkeit von nur 75km/h gehabt :gruebel: da mußtest du zwischen drin schon extrem langsam gefahren sein, bei 15km entfernung zwischen den zwei Meßstellen käme das schon eher hin, da wären es 112,5km/h ;)

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

  • Vergiss mal die Sache mit dieser Tatmehrheit aus dem StGB, das ist ne Ordnungswidrigkeit und wird auch als solche behandelt.

    Schau in den Bußgeldkatalog:

    ....von mehr als 5 Minuten Dauer oder in mehr als zwei Fällen nach Fahrtantritt= 40 Euro und 1 Punkt

    http://www.verkehrsportal.de/bussgeldkatalog2008/tab_01.php#lkw

    Du kannst sowas aber auch locker selbst nachlesen.

    Jetzt kannst du natürlich versuchen, dass zu umgehen indem du behauptest zwischendurch langsamer gewesen zu sein, dagegen steht aber unter Umständen die errechnete Durchschnittsgeschwindigkeit. Die Kontrolle war sicher darauf angelegt, du wirst also sicher schlechte Karten haben.

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  • Hm, wobei mir das aber eher für Fahrzeuge über 3,5t zu gelten scheint :gruebel:
    Bei Absatz c steht nämlich keine solche Klausel dabei.

    Grüße aus dem Altmühltal, Chris :biker:

    3 Mal editiert, zuletzt von FireBlade Chris (8. Oktober 2009 um 18:35)

  • Du hast recht, habe es so genau nicht gelesen....

    Da müßte aber beim Bußgeldbescheid die entsprechende Rechtsverordnung benannt sein, oder die haben genauso ungründlich gelesen wie ich ;)

    Wenn man dazu noch §2 Verwarnung liest, dann kann das mit dem Zusammenlegen der Oednungswidrigkeiten schon garnicht hinhauen.

    Da hilft nur Rechtsbeistand....

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    Einmal editiert, zuletzt von hoffi452 (8. Oktober 2009 um 22:40)

  • Ich möchte hier nicht in die rechtswissenschaftliche Diskussion um Tateinheit und Tatmehrheit eintreten. Es genügt imho, darauf hinzuweisen, dass im OWi Bereich § 19 OWiG fogendes bestimmt:

    § 19 OWiG(Gesetz)Tateinheit

    (1) Verletzt dieselbe Handlung mehrere Gesetze, nach denen sie als Ordnungswidrigkeit geahndet werden kann, oder ein solches Gesetz mehrmals, so wird nur eine einzige Geldbuße festgesetzt.

    (2) 1Sind mehrere Gesetze verletzt, so wird die Geldbuße nach dem Gesetz bestimmt, das die höchste Geldbuße androht. 2Auf die in dem anderen Gesetz angedrohten Nebenfolgen kann erkannt werden.

    Und so lautet

    § 20 OWiG(Gesetz)Tatmehrheit

    Sind mehrere Geldbußen verwirkt, so wird jede gesondert festgesetzt.


    Es kommt darauf an, ob eine einzige Willensbetätigung oder eine natürliche Handlungseinheit vorliegt. Ist das der Fall, kann nur eine Geldbuße festgesetzt werden. Das ist die Kernaussage von § 19, die sich mithin zugunsten des Betroffenen auswirkt. Die Bemessung der Geldbuße richtet sich dann nach

    § 17 OWiG(Gesetz)Höhe der Geldbuße

    (1) Die Geldbuße beträgt mindestens fünf Euro und, wenn das Gesetz nichts anderes bestimmt, höchstens eintausend Euro.

    (2) Droht das Gesetz für vorsätzliches und fahrlässiges Handeln Geldbuße an, ohne im Höchstmaß zu unterscheiden, so kann fahrlässiges Handeln im Höchstmaß nur mit der Hälfte des angedrohten Höchstbetrages der Geldbuße geahndet werden.

    (3) 1Grundlage für die Zumessung der Geldbuße sind die Bedeutung der Ordnungswidrigkeit und der Vorwurf, der den Täter trifft. 2Auch die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters kommen in Betracht; bei geringfügigen Ordnungswidrigkeiten bleiben sie jedoch in der Regel unberücksichtigt.

    (4) 1Die Geldbuße soll den wirtschaftlichen Vorteil, den der Täter aus der Ordnungswidrigkeit gezogen hat, übersteigen. 2Reicht das gesetzliche Höchstmaß hierzu nicht aus, so kann es überschritten werden.

    Bei der Festsetzung ist die Behörde nicht an den Bußgeldkatalog gebunden, weil er nur Regelsätze enthält. Die Punktevergabe folgt dann der Festsetzung der Geldbuße entsprechend.

    Alles klar? ?(

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

    Einmal editiert, zuletzt von lawyer (8. Oktober 2009 um 22:58)

  • bei Ungewissenheiten kannste auch mal in Flensburg deinen Kontostand abfragen incl.Märchensteuer :lupe: :tougue:

    Lieber nen Vierer im Bett als nen Vierer im Lotto :P

  • Das ist doch mittlerweile kostenlos........

    http://www.kba.de/cln_007/nn_125…ft__inhalt.html

    Die von mir verfassten Beiträge sollen der Hilfestellung dienen, sind nach bestem Wissen verfasst und nach besten Kräften richtig und vollständig, können allerdings im Falle des Irrtums zu Irreführung und unnötige Arbeiten am Motorrad führen. Zur Vermeidung von Risiken und Zeitverschwendung befragen Sie auch bitte die unzähligen Meinungen der anderen Forumsteilnehmer oder befragen Sie für leider zum Teil ebenso falsche Aussagen für teures Geld ihren Hondahändler oder eine entsprechende Fachwerkstatt.