Bodystyle Hinterradabdeckung

  • Habe mir letztes Jahr eine SC33 `97 zugelegt. Die Maschnine hat eine Hinterradabdeckung von Bodystyle. Der Vorbesitzger hatte die leider nie eingetragen, notwendige Papiere konnte er natürlich auch nicht mehr finden. Muß spätestens im März zum TüV damit. Habe schon bei Fechter Drive (Generalimpoteur) angefragt. Die wollen für diesen TÜV Bericht glatt EUR 10.- (!!!). Das sehe ich nun wirklich nicht ganz so ein. Kann mir von euch mit dieser Bescheinigung weiterhelfen? Ggf. die Bescheinigung einscannen?

    Vielen Dank schon mal im voraus.

    Christian X(

  • Hi,

    mach sie halt einfach ab, fahr zum TÜV (=technischer Überflußverein) und mach sie hinterher wieder ran. Braucht man eigentlich für jeden Furz eine Eintragung? :evil:
    Gruß, Chris

  • Hi,
    hier, hab mal meinen Schein eingescannt. Vielleicht hilft Dir das weiter. Ansonsten habe ich das TÜV-Gutachten auch noch irgendwo hier rum fliegen. Letzter Eintrag unten: *GEÄND. RADABDECK. TYP HA1***
    Cheers,
    Mario
    P.S. Ansonsten sind noch Stahlflex vorne und der Sportcomputer MO-100R eingetragen

    2001 155 Runden NS
    2002 248
    2003 nix
    65,5 in 2004
    255 in 2005 :)
    312 in 2006
    132 in 2007
    2008 = 2 :)
    4x Terrorfahrten HHR 2006
    3x Terrorfahrten HHR 2007
    SC57 Tacho @ 41.000km ! (Machs gut, alte Lady)
    SC59 Tacho 1001 km ;)
    NBR GP-Kurs ca 12 Runden

  • Ist doch nen Witz oder selbst beim Tüv ist es noch nie jemanden aufgefallen oder auch danach gefragt.Ich hatte nähmlich erst letztens mich mit nen Kumpel drüber unterhalten ob es eingetragen werden muß.

  • Meine Herren,
    wenn sie dich ficken wollen ficken sie dich. -O
    Mich haben die Jungs vom Tüv auch wegen jeder Kleinigkeit befragt.
    Tüv Gutachten für Spiegler Stahlflex, ABE für MRA Scheibe, Gutachten für die Abdeckung von Fechter, Scheckkarte für E4 Bos Topf ???
    Ich hab auch noch das Gutachten für das Fechter Teil liegen, mal gucken ob ich jemanden finde, er das für dich scannt. Will die Abdeckung verkaufen weil Mopped schrott und ohne Gutachten wirds gleich wieder schwierig.

    ;( Crotchrocket ;(

    Fireblader bis 17.07.2004

  • Moin, moin,
    muß dem Chris "absolut" Recht geben. ;)
    Bin seit über 20 Jahren mit dem Motorrad unterwegs, habe 100te der Grün-Weißen Kontrollen in ganz D hinter mir - keine Probleme. Fahre zum Beispiel seit Urzeiten mit ner offenen Racingtüte rum, hat noch nie nen Bullen interessiert. :O Fürn TÜV baue ich die wichtigsten Dinge kurz um - fertig. :P Ach ja, hatte auch mal nen Carbon Frontkotflügel von m-design. Wußte damals gar nicht das man sowas eintragen lassen mußte :nono: - und siehe da, hat den TÜV-Prüfer auch gar nicht interessiert. (Habe erst nach der TÜV-Untersuchung erfahren das die eigentlich Eintragungspflichtig sind). ?(

    Mein Motto: Wer viel fragt, kriegt viel Antwort! ;)

    Fahr einfach hin und mach auf "keine Ahnung". ?( Die werden dir nicht den Schein wegnehmen und in den Knast kommste auch nicht. Also alles halb so schlimm! :)) :)) :))

  • Hallo Dr. Curve,

    ich habe mir letzte Woche eine Bodystyle-Abdeckung gekauft und es war ein Gutachten dabei. Wenn Du immer noch suchst meld Dich einfach mal und ich schicke Dir eine Kopie davon via Mail.
    Aber ´mal ehrlich, ich werde sie bei mir auch nicht eintragen und von dem gesparten Geld lieber ein paar Bierchen trinken gehen. :)

    Gruss, Dr. Curve

  • moinsen,

    ich weis ja nicht was es bei euch für merkwürdige tüv-vorschriften gibt, aber bei uns muß nicht alles eingetragen werden, sondern lediglich vom tüv abgenommen werden das heist dann aber das man die tüvberichte dabei haben muß.
    macht aber nichts, weil man zumindest den bericht von der hauptuntersuchung ja sowieso immer dabei haben muß, und etwas platz doch wohl dafür im staufach über sein sollte, oder?

    mfg schneider

    Life is to short!

  • Hiho! Mir ist hier eine Harrisabdeckung angeboten worden.
    a) wo kann ich dazu was finden
    b) sagt mir der Verkäufer (so ungefähr), dass man die nicht eintragen müsste

    Was stimmt denn nu?

    Eine Kurve ist bloß eine unnötige Schikane auf meiner Highspeedgeraden!

  • Hinterradabdeckungen muß man nicht zwangsläufig eintragen lassen. Wenn bei der Montage der Abdeckung noch der Original Kettenschutz mit verwendet wird, entfällt die Eintragung. Falls jedoch die Abdeckung auch den Kettenschutz ersetzt (wie in fast allen Fällen) müßte man das Ding auch eintragen lassen. Muß jeder selbst entscheiden ob er das macht oder nicht. Die meisten Händler oder Verkäufer meinen meist die könnte man so fahren, das ist halt nicht immer richtig. Wollen die Dinger halt nur verkaufen. Hält dich dann der falsche Polizist an, haben sie dich am A***h.

    Gruß
    Christian

  • Hi !

    Davon, daß man den Bericht der letzten TÜV-Untersuchung immer dabei haben muß, hab ich ja noch nie was gehört. Wo sind denn diese "Weisheiten" her ?


    Chief

  • Zitat

    Original von Chief
    "Erst nachdem wir alles verloren haben, haben wir die Freiheit alles zu tun"

    hi chief
    biste etwa auch "fightclub"-fan???? :):):)

     Gruß
    Attila

  • Zitat

    Original von Chief
    Hi !

    Davon, daß man den Bericht der letzten TÜV-Untersuchung immer dabei haben muß, hab ich ja noch nie was gehört. Wo sind denn diese "Weisheiten" her ?


    Chief


    Wo du´s nachlesen kannst,weiß ich ned genau.Aber es ist so-muss man mitführen.

    Hier könnte meine Signatur stehen. :dumdiedum:

  • attila

    Wer oder was ist "Fightclub" ??? Du meinst doch wohl nicht den Film mit Brad Pitt ? Den hab ich noch gar nicht gesehen. Das Zitat hab ich mal irgendwo gelesen und finde es ganz passend. Von wems ist, weiß ich aber nicht.

    Jörg & schneider

    Na, wenn ihr meint. Dann frag ich mich aber, für was ich meinen TÜV Aufkleber auf meinem Nummernschild kleben hab, wenn ich trotzdem den Papierkram mitnehmen muß. Was hätte der Stempel denn dann für einen Sinn? Außerdem ! Wenn mein Moped durch die TÜV-Prüfung kommt, dann steht auf dem Papier, daß ich keine Mängel hab. Und wenn die Karre Mängel hat, bekomm ich den Aufkleber nicht. He ! Habt ihr schon mal einen Bullen nach den Papieren der Hauptuntersuchung fragen hören. Ich hör da immer nur Fahrzeugschein, Führerschein, bitte. Denkt mal darüber nach !!!


    Schönen Tag

    Chief

  • Aha !!! ..........hab ichs mir doch gedacht, daß man das Zeug nicht mitnehmen muß.


    attila

    Du hattest Recht. Das Zitat stammt von Taylor Durden. Hab grad eben mal ein bischen im I-Net gestöbert und auch gefunden. Vielleicht schau ich mir den Film irgendwann mal an......

    Gruß

    Chief

  • Zitat

    Original von Chief

    Na, wenn ihr meint. Dann frag ich mich aber, für was ich meinen TÜV Aufkleber auf meinem Nummernschild kleben hab, wenn ich trotzdem den Papierkram mitnehmen muß. Was hätte der Stempel denn dann für einen Sinn? Außerdem ! Wenn mein Moped durch die TÜV-Prüfung kommt, dann steht auf dem Papier, daß ich keine Mängel hab. Und wenn die Karre Mängel hat, bekomm ich den Aufkleber nicht. He ! Habt ihr schon mal einen Bullen nach den Papieren der Hauptuntersuchung fragen hören. Ich hör da immer nur Fahrzeugschein, Führerschein, bitte. Denkt mal darüber nach !!!


    Schönen Tag

    Chief


    So einfach ist das nicht.Du bekommst die TÜV-Plakette auch bei geringen Mängeln.Da du aber verpflichtest bist,auch die kleinen Mängel beheben zu lassen,musst du den Zettel mitführen.Denn nur so kann der Polizei-Fritze auch prüfen,ob dein FZG Mängel hatte und ob du die auch wirklich behoben hast.Vorausgesetzt,dass man die Mängelbeseitigung auch sofort prüfen kann.
    Unser DEKRA-Prüfer hier in der Firma weist jeden Kunden darauf hin,dass der Prüfbericht mitzuführen ist.Und der sollte das doch wohl wissen.Ich werd ihn aber das nächste mal fragen,wo denn das geschrieben steht.

    Hier könnte meine Signatur stehen. :dumdiedum:

  • Jörg

    Dann ließ dir nochmal den §29 StVZO durch ( vielleicht speziel mal Absatz 7 ). Wenns da nicht steht existiert diese Vorschrift auch nicht. Und nur weil der DEKRA-Kollege das den Leuten erzählt, heißt es noch lange nicht, daß man es vom Gesetz her muß. Ich hab den §29 grad gelesen und da steht nichts dergleichen. Zumindest nichts in die Richtung was für normale Fahrzeuge anwendbar wäre.
    Aber frag nur den Kollegen und laß dir die Stelle im Gesetz zeigen. Bin schon gespannt drauf.....

    Bis dahin........sonnige Grüße

    Chief

    P.S. Hast du den Link von Helmut nicht gelesen ?