KAT austragen lassen ?

  • Moin moin,

    mit Punkten und Strafe bei nem zu lauten und Illegalen Auspuff kann ich leben ...
    Mit nem Verfahren wegen Steuerhinterziehung nicht !

    Diesen Tatbestand begeht man aber, wenn man einen Topf ohne KAT auf einem Fahrzeug wie der SC59 verbaut, da dieser ja mit KAT versteuert wird.

    Daher mal meine Frage, hat einer ne Ahnung, ob man sich nen KAT austragen lassen kann ??

    Oder kann man einfach beim Finanzamt anrufen und sagen besteuert mich ohne KAT ? Quasi wie ne Selbstanzeige wo man ja einfach nur Steuer Nachzahlen muss ? Weil eine Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung macht einen ja Straffrei.

    Erfahrungsberichte ? Weiß da einer was ?

    Danke

    How's my Driving? Call 1-800 FUCK YOU

    Einmal editiert, zuletzt von Panda (15. März 2010 um 19:06)

  • 1. werdenalle motorräder gleich besteuert, ob mitoder ohne kat ist egal.

    2. alles wo das abgas oder geräuschverhalten verschlechtert ist beim tüv nichtgern gesehen.

    hoffe die frage ist beantwortet.

  • Also gibts bei §9, Abs 1 Nr 1

    Keine Unterscheidung ob mit oder ohne Kat ?

    Sprich, den Vorwurf der Steuerhinterziehung würde einen wegen ner Auspuffanlage nicht treffen ?

    How's my Driving? Call 1-800 FUCK YOU

  • Zitat

    Original von Panda
    Also gibts bei §9, Abs 1 Nr 1

    Keine Unterscheidung ob mit oder ohne Kat ?

    Sprich, den Vorwurf der Steuerhinterziehung würde einen wegen ner Auspuffanlage nicht treffen ?

    Bei TÜV oder bei der grün/weissen Kontrolle (natürlich nur beim bemerken):
    Sofortige Stillegung des Krads mit anschliessendem Verfahren.

  • Zitat

    Original von Cuxman

    Bei TÜV oder bei der grün/weissen Kontrolle (natürlich nur beim bemerken):
    Sofortige Stillegung des Krads mit anschliessendem Verfahren.

    wegen Auspuff oder wegen KAT ?

    Verfahren wegen was denn ?

    How's my Driving? Call 1-800 FUCK YOU

    Einmal editiert, zuletzt von Panda (15. März 2010 um 20:06)

  • Zitat

    Original von Panda

    wegen Auspuff oder wegen KAT ?

    Verfahren wegen was denn ?

    Erloschener Betriebserlaubnis mit Vorsatz.
    Kannst Du beim KBA nachlesen.
    Jedes ändern der Abgasanlage mit Verschlechterung des Abgaswertes führt zum erlöschen der Betriebserlaubnis.

  • Zudem darf sich die Euro Einstufung mit der die ABE erteilt wurde nicht verschlechtern.

    Sprich wie im Fall der SC59 wurde die ABE mit Euro 3 erteilt, also muss sie min Euro 3 haben.

    Wie z.B. die SC57 04/05, hat Euro 2 also darf die Abgasanlage nur soweit verändert werden das sie auch Euro 2 behält.
    Und Euro 2 sind wieviel zulässig ich glaub 4,5% CO :gruebel: und die werden auch ohne Kat erreicht.
    Also kann man bei der ne Anlage ohne Kat eintragen, solange sie Euro 2 beibehält.

    Und ne SC59 hat nun mal Euro 3 und darf dann nur 0,3% CO haben und das ist ohne Kat niemals zu erreichen...
    Zumindest nicht an einem Bike das noch laufen soll.

  • Also wollt ihr mir erzählen, dass gut die Hälfte aller Sc59er illegal durch die Gegend fährt?! Ich glaube kaum. Mein HH meinte das ist ne Grauzone. Auspuff hat ABE aber andererseits besteht er die AU nicht. Da streitet man sich wohl noch drüber...

  • Also heißt das quasi ,das wir bald alle das Mopped stehen lassen müssen,oder? X( ;(

    Ist ja wirklich nicht mehr schön wo man alles drüber nachdenken muß bevor man was ändert.Und wenn man sieht mit welchen Endtöpfen (in größe von Absauganlagen =) ) manche Autos durch die Gegnd fahren,also ich weiß nicht.
    Gruß Stefan

    Black Prince(Fleisch Designer)

    (Lost at Assen TT at 26.06.2010)

  • Zitat

    Original von Fränk85
    Also wollt ihr mir erzählen, dass gut die Hälfte aller Sc59er illegal durch die Gegend fährt?! Ich glaube kaum. Mein HH meinte das ist ne Grauzone. Auspuff hat ABE aber andererseits besteht er die AU nicht. Da streitet man sich wohl noch drüber...


    Da streitet man sich nicht darüber...
    Kein Kat = erloschene Betriebserlaubnis
    Dann können 20 E Prüfzeichen eingraviert sein.

    Um solche Töpfe legal zu machen, gibt´s ja Einschubkats.
    Nur bei dem Leistungsverlust kannst sie wohl gleich auf 98 Ps eintragen lassen. :tougue:

    Ist wie beim Auto auch, da kannst auch den Kat raus machen solange Du nicht erwischt wirst.
    Wenn Dein Kat draußen ist, ändert es auch nichts daran ob der Topf eingetragen ist, kein Kat - Betriebserlaubnis erloschen.
    Mit Pech Punkte, mit viel Pech Stillegung. X(

    Nur beim Bike ist es wie beim PKW auch, praktisch keiner von der Rennleitung schaut ob Du ein Kat hast.
    Wenn der Topf nicht zu laut ist und ein E Prüfzeichen hat lassen sie Dich in der Regel in Ruhe.
    Dann musst nur zum Tüv wieder umbauen um die AU zu bestehen...

  • Hab ne BOS mit einem Einschubkat (Marke Akra von ZX10) verbaut (inkl. Lamda im Geschlängel).
    War jetzt im März beim Tüv und hatte keine Probleme mit der ASU.
    Und mit meiner Leistung bin ich trotz dem Einschubkat zufrieden.
    Merke keinen Unterschied zur Serie.

  • Zitat

    Original von Bullwinkel
    Hab ne BOS mit einem Einschubkat (Marke Akra von ZX10) verbaut (inkl. Lamda im Geschlängel).
    War jetzt im März beim Tüv und hatte keine Probleme mit der ASU.
    Und mit meiner Leistung bin ich trotz dem Einschubkat zufrieden.
    Merke keinen Unterschied zur Serie.


    Dann ist ja der Leistungsverlust doch nicht so schlimm wie weitläufig behauptet wird... :perfekt3:
    Mit so einem Einschubkat spart man sich auch die Umbauerei wegen dem Tüv.
    [SIZE=7]Und zur Not kann man ihn nach dem Tüv wieder ausbauen...[/SIZE] :D

  • Und wie sieht es Versicherungstechnisch aus wenn du nen Unfall baust und keinen KAT drin hast? Ist es nicht so, dass erstmal nachgewiesen werden muss ob der fehlende KAT nun schuld am Unfall war? Oder sagen die sich einfach das die BE auf Grund des fehlenden KAT erloschen ist und man gar nicht hätte fahren dürfen und somit pech gehabt hat? Weil eigentlich hab ich mir nen legalen Endtopf mit ABE geholt. Ich habe die Karre sogar nagelneu mit diesem Auspuff (Leo) gekauft. Den hat der HH quasi schon dran gebaut...

  • Zitat

    Original von Fränk85
    Weil eigentlich hab ich mir nen legalen Endtopf mit ABE geholt. Ich habe die Karre sogar nagelneu mit diesem Auspuff (Leo) gekauft. Den hat der HH quasi schon dran gebaut...

    Du hast keinen legalen Topf, das ist schonmal klar. Eine ABE ist nur so lange gültig, wie sie kein anderes Gesetz untergraben.
    Das Gesetz sag aber nunmal das man keine schlechteren Abgaswerte nach dem Auspuffwechsel haben darf.
    Auch der Einschubkat muss über eine EWE/EG verfügen, sonst könnte man sich ja auch feuerfeste Lappen in den Auspuff schieben.

    Bos hat mir in 2008 geschrieben, das der Auspuff auch mit Einschubkat nicht legal ist, da es keine Abnahme für den Kat gibt.

    Gruss
    Cuxman

  • Wenn du nen Unfall baust (ob Schuld oder nicht) und dein Moped wird gecheckt; dann hast du ein Problem. Soweit ich weiß (mein Nachbar isn Grüner)
    werden die Maschinen nicht mehr vor Ort stillgelegt. Du darst nur nicht mehr fahren (aber Schlüssel dürfen die Dir nich abnehmen). Das schlimmste was passieren kann is, dass du mit einer legalen Auspuffanlage vorfahren mußt.
    Aber wie gesagt 100% sicher bin ich mir da nich.
    Ich hab auch nen Akra-Renntopf ohne ABE verbaut. Selber nen Eater bauen (oder bei Akra bestellen - wenn dir 53,- nicht zu teuer sind-) und in der Stadt einfach etwas humaner fahren und das Thema ist erledigt 8)

    Der Weg ist das Ziel :prost_mass:


  • Der Ausbau des Kat hat bei meinem Schwager laut Wiseco-Prüfstand 7 PS mehr Spitzenleistung, und 3 NM Drehmomentplus gebracht!
    Beim TÜV wird die Katbuchse einfach kurz wieder montiert!

    Gryße, Quickmugl

    Einmal editiert, zuletzt von Quickmugl (17. März 2010 um 21:24)

  • Ich denke mal, ein fehlender KAT dürfte die Leistung (da sie ja ohnehin schon weniger leistet, als im Schein/Brief ausgegeben) nicht ins Gewicht fallen.
    Denn ich wage zu bezweifeln, dass durch Ausbau des KAT's mehr als 178PS+5% (an der Kurbelwelle!!!!!!!) erreicht werden.
    Und ich wage darüberhinaus zu bezweifeln, dass ein Anwalt es schafft, einen fehlenden KAT als Unfallursache fest zu machen.....

    Na ja, so meine Gedankenwelt.

    Die "Realität" wird uns evtl. eines besseren belehren.

    Aber bis dahin: immer die Gummis unten halten!

    Gruß Rudi

    Du fragst "Was soll ich tun?" - Lebe wild und gefährlich! (Arthur)

    Mitglied des Qualifikationstisches
    Verstosse ich eigentlich gegen ein Gesetz, wenn ich Bibendum überfahre?

  • Zitat

    Original von Quickmugl
    Der Ausbau des Kat hat bei meinem Schwager laut Wiseco-Prüfstand 7 PS mehr Spitzenleistung, und 3 NM Drehmomentplus gebracht!
    Beim TÜV wird die Katbuchse einfach kurz wieder montiert!

    Gryße, Quickmugl

    Was für eine Anlage fährt der denn? Jedenfalls keine Serie...

  • fahr zwar keine sc59 aber ich darf mein Kat bei der sc57 rausbauen
    und sogar legal auf der Strasse fahren mein Tüffer sagte mir das
    das ab bestimmte baujahre kein Kat von nöten sei da meine 2005 ist kann
    ich mir eine komplettanlage unterhängen :yeh: