haben mich die grünen sportsfreunde doch mal wieder erwischt.die standen nachts -unbeleuchtet- mit einem fetten kombi auf dem autobahn standstreifen. dürfen die das überhaupt ? ich bin mir am überlegen die jungs anzuzeigen. wär fast noch in die reingefahren. was meint ihr ?
GRRR ! geblitzt worden !
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The_Dude -
26. Februar 2002 um 12:48 -
Erledigt
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Keine Chance, die sitzen mit Sicherheit am längeren Hebel.
Warum musst du auch immer so rasen? -
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Wieso? wenn Du Rechtsschutz hast und die SB nicht scheust, kannst Du es ja versuchen. Aber nur mit Anwalt. Daß das allerdings die Geldstrafe/Punkte/Fahrverbot wegbringt, glaub ich nicht.
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Also in der Stadt kann ich das mit unbeleuchtet noch verstehen, aber auf der autobahn finde ich das auch nicht besonders witzig. OK, die Punkte etc. bleiben bestimmt, aber zu diesem Thema mal nen paar auszüge aus der StVO
§ 1 Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige
Rücksicht.
(2) Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer
geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert
oder belästigt wird....sie sind zwar nicht liegengeblieben...
§ 15 Liegenbleiben von Fahrzeugen
Bleibt ein mehrspuriges Fahrzeug an einer Stelle liegen, an der es nicht
rechtzeitig als stehendes Hindernis erkannt werden kann, so ist sofort
Warnblinklicht einzuschalten. Danach ist mindestens ein auffällig warnendes
Zeichen gut sichtbar in ausreichender Entfernung aufzustellen, und zwar bei
schnellem Verkehr in etwa 100 m Entfernung; vorgeschriebene Sicherungsmittel, wie
Warndreiecke, sind zu verwenden. Darüber hinaus gelten die Vorschriften über die
Beleuchtung haltender Fahrzeuge.§ 17 Beleuchtung
(1) Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn die Sichtverhältnisse es
sonst erfordern, sind die vorgeschriebenen Beleuchtungseinrichtungen zu benutzen.
Die Beleuchtungseinrichtungen dürfen nicht verdeckt oder verschmutzt sein.
(4) Haltende Fahrzeuge sind außerhalb geschlossener Ortschaften mit eigener
Lichtquelle zu beleuchten. Innerhalb geschlossener Ortschaften genügt es, nur die
der Fahrbahn zugewandte Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere
zugelassene Weise kenntlich zu machen; eigene Beleuchtung ist entbehrlich, wenn
die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar
macht.§ 18 Autobahnen und Kraftfahrstraßen
( 8 ) Halten, auch auf Seitenstreifen, ist verboten....allerding...
§ 35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der
Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der
Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend
geboten ist.
( 8 ) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der
öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden....soviel mal dazu...also wie schon im Beitrag vorher gesagt...wenn du eine Rechtsschutz hast, dann frag mal den Anwalt...
André
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Zitat
Original von The_Dude
haben mich die grünen sportsfreunde doch mal wieder erwischt.die standen nachts -unbeleuchtet- mit einem fetten kombi auf dem autobahn standstreifen. dürfen die das überhaupt ? ich bin mir am überlegen die jungs anzuzeigen. wär fast noch in die reingefahren. was meint ihr ?
Wie viel warst Du zu schnell? Baustelle? Verkehrsrechtsschutz wär schon gut. Es gibt auch bei "glasklarer" Sachlage immer ein paar Tricks. Fordere doch mal das letzte Eichprotokoll der Meßapparatur an (soll besser ein Anwalt machen).Man könnte natürlich auch langsamer fahren...aber wer tut das schon.
Chris
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also es war auf der autobahn , ohne baustelle. nachts, ca. 5 m hinter dem 100kmh schild. da ist keine gefahrenstelle oder so was , die grünen sportsfreunde wollten nur abkassieren. ich habe rechtschutz und werde diesmal fett dagegen klagen . diese scheiss wegelagerei geht mir echt voll auf den s**k.
gruss
marc
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naja wenns 5 m hinter nem 100 km/h schild war könntse vielleicht durchkommen, vorrausgesetzt, du kannst sowas überhaupt nachweisen.
und wegen der fehlenden beleuchtung könnteste höchstens versuchen den zwei liebenswürdigen bolizisten versuchen an den karren zu pinkeln, aber das muss du denen auch ersma belegen.
also ziemlich schwiergiger fall, aber wennsde ja rechtschutz hast kannstes ja mal probieren
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Zitat
Original von The_Dude
also es war auf der autobahn , ohne baustelle. nachts, ca. 5 m hinter dem 100kmh schild. da ist keine gefahrenstelle oder so was , die grünen sportsfreunde wollten nur abkassieren. ich habe rechtschutz und werde diesmal fett dagegen klagen . diese scheiss wegelagerei geht mir echt voll auf den s**k.gruss
marc
...hmmm....war denn vorher auch schon 100 oder ist es von "keine Beschränkung" auf "100" gedrosselt worden? Weil dann dürften sie nicht so dicht dran stehen, soweit ich weiß. Man kann nicht verlangen, innerhalb von 5m von 250 auf 100 runterzubremsen
Wenn ich es recht in Erinnerung habe, dann dürfen die doch erst ca. 50m nach einer Änderung der höchstzulässigen Geschwindigkeit blitzen????...André
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Zitat
§ 35 Sonderrechte§ 35 Sonderrechte
(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, der Bundesgrenzschutz, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.
( 8 ) Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.Erfüllung hoheitlicher Aufgaben ???
nur unter gebührender Berücksichtigung der
öffentlichen Sicherheit ???Probier es doch einfach mal mit ner Dienstaufsichtsbeschwerde !
Das kostet nur ein bisschen Arbeit - und muss bearbeitet
werden. Und kommt bei den entsprechenden Beamten in
die Personalakte.Und wenn sich da mal im Laufe der Zeit einiges
ansammelt wird auch der kollegialste Vorgesetzte
was tun müssen.Gruss Börnie
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Börnie.....frag mich nicht, was die drunter verstehen....aber zur Not legen sie sich ja doch alles aus wie es paßt.....
André
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Ja, das mag natürlich sein.
Da aber eine Beschwerde zu den Akten kommt sollte
man - finde ich - bei berechtigtem Anlass ruhig
eine Beschwerde schreiben.Ein Vorgesetzter wird sich, sollten sich bei einem
"schwarzen Schaf" einige Beschwerden ansammeln, schon
seine Gedanken machen und entsprechend handeln.Gruss Börnie
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Zitat
Original von karli
naja wenns 5 m hinter nem 100 km/h schild war könntse vielleicht durchkommen, vorrausgesetzt, du kannst sowas überhaupt nachweisen.und wegen der fehlenden beleuchtung könnteste höchstens versuchen den zwei liebenswürdigen bolizisten versuchen an den karren zu pinkeln, aber das muss du denen auch ersma belegen.
also ziemlich schwiergiger fall, aber wennsde ja rechtschutz hast kannstes ja mal probieren
ich seh auch das problem bei der beweislast, du musst denen ja erstmal nachweisen, dass es unbeleuchtet war etc.
ansonsten sauerei und klagen
denn wenn wir ne kleinigkeit falsch machen, bekommen wir ja auch sofort eins auf den deckel, also ist es ja wohl nur recht, wenn man mal den spies umdreht... hehe man könnte ja sogar blitzer welche man gesehen hat, die widrig blitzen anzeigen, generell!!!by rACEr
by rACEr -
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Zitat
Original von Börnie
Ja, das mag natürlich sein.Da aber eine Beschwerde zu den Akten kommt sollte
man - finde ich - bei berechtigtem Anlass ruhig
eine Beschwerde schreiben.Ein Vorgesetzter wird sich, sollten sich bei einem
"schwarzen Schaf" einige Beschwerden ansammeln, schon
seine Gedanken machen und entsprechend handeln.Gruss Börnie
Ein Anruf beim Dienststellenleiter tut Wunder! Kann ich nur empfehlen. Eventuell wird das Verfahren dann eingestellt. Das würde ich als erstes probieren, bevor ich den langwierigen und nervigen Rechtsweg wähle.
Chris, gerade erst 2 Verfahren hinter sich gebracht.
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Keep cool, Leute !!!
Radarmeß-Stellen werden behördlich festgelegt/genehmigt und müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Man kann sich also nicht einfach irgendwo von jetzt auf gleich hinstellen. ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Meßpunkt auf einer Standspur genehmigt wird !!! War es also nicht vielleicht doch eine Halte-/ Parkbucht oder sonstige Fläche???
Desweiteren ist es richtig, daß auf Autobahnen nicht unmittelbar hinter der ersten Geschwindigkeitsbeschränkung geblitzt werden darf. Dude, schau also lieber nochmal nach, bevor Du dagegen vorgehst.
Dienstaufsichtsbeschwerde könnt Ihr vergessen, weil sich diese gegen das persönliche Verhalten eines Beamten richten muß. Bei der Geschwindigkeitsmessung handelt es sich jedoch um eine hoheitliche Aufgabe, die von der zuständigen Behörde aufgetragen wurde. Wenn die diesbezüglichen Verfahren nicht korrekt sind, trifft den Ausführenden direkt keine Schuld.
Ich sehe die Sache bei mir persönlich eher sportlich. Ich will Fun und die Jungs haben den Job mich zu fangen, wenn ich zu schnell bin. Meistens kriegen sie mich nicht. Wenn's denn aber doch mal so ist, haben sie halt gewonnen und ich muß zahlen. Alles unterhalb von Fahrverbot im Sommer gehört mit zu den normalen Betriebskosten
:))OdenwäldeRR
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Zitat
Original von OdenwäldeRR
Keep cool, Leute !!!Radarmeß-Stellen werden behördlich festgelegt/genehmigt und müssen bestimmte Kriterien erfüllen. Man kann sich also nicht einfach irgendwo von jetzt auf gleich hinstellen. ich kann mir nicht vorstellen, daß ein Meßpunkt auf einer Standspur genehmigt wird !!!
Hallo Odenwälder,
also das mit dem Messen von Standstreifen ist doch gängige Praxis! Wo sollen die Ihre Radargeräte sonst hinstellen. Entweder stehen sie an der Mittelleitplanke oder auf dem Standstreifen. Hab ich schon mind. 100x gesehen .. hab aber immer aufgepaßt -O -O -O
Das mit den "Betriebskosten" ist eine sehr sportliche Einstellung.
Chris
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Stell dir alles schlechte vor, dann bist du richtig
In Bayern haben sie Leitplanken aufgeflext , wenn du in diese Stelle reinrauscht ist das wie ein Gurkenhobel -
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Die Grünen sitzen (fast) immer am längeren Hebel... ich seh da null Chance - selbst mit Rechtschutz!
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Zitat
Original von Claus
Die Grünen sitzen (fast) immer am längeren Hebel... ich seh da null Chance - selbst mit Rechtschutz!Gesetze sind für alle gleich. Daran muß sich auch die Polizei halten. Wenn sie das nicht oder nur unzureichend tut (Beispiel: Blitzgerät 5m nach dem Schild), kann man auf dem Rechtswege schon was unternehmen. Wegen ein paar Oiro würd ich mir die Mühe allerdings nicht machen, es sei denn es steht ein Fahrverbot ins Haus.
Grüßle, Chris
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@ Chris
Hi Chris, es ging darum, ob ein ZIVILER RADARWAGEN auf dem Standstreifen stehen darf oder nicht. Und zwar unbeleuchtet bei Nacht.
Das auf dem Standstreifen oder auf bzw. hinter Leitplanken Radar-GERÄTE installiert werden ist unbestritten.
OdenwäldeRR
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Zitat
Original von OdenwäldeRR
@ ChrisHi Chris, es ging darum, ob ein ZIVILER RADARWAGEN auf dem Standstreifen stehen darf oder nicht. Und zwar unbeleuchtet bei Nacht.
Das auf dem Standstreifen oder auf bzw. hinter Leitplanken Radar-GERÄTE installiert werden ist unbestritten.
OdenwäldeRR
Hi, ich seh da in der Sache keinen Unterschied, ob Radarmeßgerät oder Meßwagen.
Grüßle, Chris
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