- am Donnerstag vergangener Woche fand ich den Einstellungsbescheid des Amtsgerichts Gummersbach im Briefkasten.
"Das Verfahren wird aufgrund des Antrags des Betroffenen nach § 47 OwiG eingestellt, da eine Ahndung nicht geboten erscheint."
Mein Rechtsanwalt meinte: "Dann haste wohl gut und ausführlich begründet.."
Jetzt kloppen sich nur noch die beteiligten Versicherungen um den Schadenersatz bzw. dessen Höhe. Ich hoffe, der arme Kerl mit der BMW bekommt alles ersetzt.... .
Leute, ich kann nur empfehlen, wenn ihr glaubt, im Rahmen eines Unfallgeschehens durch die "Trachtengruppe" ungerecht behandelt worden zu sein:
Schreibt, schreibt, schreibt - so sachlich wie möglich, so ausführlich wie möglich , wenn überhaupt möglich (falls nicht schwer verletzt), gleich am Tag des Unfallgeschehens oder spätestens, nachdem man eine Nacht darüber geschlafen hat. Da sind die Erinnerungen noch frisch.
Und wer's nicht kann - ab zum Anwalt.