Absolut dämlicher Unfall - ich hab' die Dicke gekoppheistert...

  • - am Donnerstag vergangener Woche fand ich den Einstellungsbescheid des Amtsgerichts Gummersbach im Briefkasten.

    "Das Verfahren wird aufgrund des Antrags des Betroffenen nach § 47 OwiG eingestellt, da eine Ahndung nicht geboten erscheint."

    Mein Rechtsanwalt meinte: "Dann haste wohl gut und ausführlich begründet.."

    Jetzt kloppen sich nur noch die beteiligten Versicherungen um den Schadenersatz bzw. dessen Höhe. Ich hoffe, der arme Kerl mit der BMW bekommt alles ersetzt.... .

    Leute, ich kann nur empfehlen, wenn ihr glaubt, im Rahmen eines Unfallgeschehens durch die "Trachtengruppe" ungerecht behandelt worden zu sein:

    Schreibt, schreibt, schreibt - so sachlich wie möglich, so ausführlich wie möglich , wenn überhaupt möglich (falls nicht schwer verletzt), gleich am Tag des Unfallgeschehens oder spätestens, nachdem man eine Nacht darüber geschlafen hat. Da sind die Erinnerungen noch frisch.

    Und wer's nicht kann - ab zum Anwalt.

    3 Mal editiert, zuletzt von Frau Holle (15. August 2010 um 14:23)

  • - =)

    Brief auf:

    In aller Kürze - "Sie sind aufgefahren".

    Sicherheitsabstand zu gering. Von wegen.... .

    Daher:

    60 % der Kosten des eigenen Schadens werden übernommen, 40 % Selbstbehalt.

    ;( X(

    Wenn die mich jetzt auch noch in der Schadensfreiheitsrabattierung hochstufen, dann könnte ich darüber nachdenken, die Versicherung zu wechseln.

    Schließlich sind in unserem Haushalt vier Fahrzeuge da versichert.

    Ich denk' mal - ich kontaktier' 'nen Anwalt.

    40 % Selbstbehalt bei dem Sachverhalt?

    Seh' ich nicht ein.

  • Madame, 25% sind schon eigene Betriebsgefahr. weitere 15% für suboptimale Performance :streichel: :dumdiedum: sind nicht unvertretbar. Dennoch würde ich mit Rechtsschutz entweder ab zum eigenen Anwalt oder mit der eigenen Haftpflicht aushandeln, dass die im Rahmen des Regresses 100% Haftung des Dosenfahrers durchdrücken. Begründung müßte dann lauten, dass der Verstoß des Dosenfahrers derart grob gewesen ist, dass die eigene Haftung aus der Betriebsgefahr außer Ansatz bleibt.

    Gegen das Argument, dass der BMW Fahrer nicht gestürzt ist, läßt sich ABS einwenden und der Umstand, dass der BMW-Fahrer unter Ausnutzung der durch dieses ABS gegebenen besonderen Möglichkeit, selbst beim Bremsen im Grenzbereich die Fahrtrichtung noch zu ändern, Dir sozusagen die Fluchttür zugeschlagen hat. Man sollte rechnerisch nachvollziehen können, dass die Kollision zwar für den BMW Fahrer mit ABS noch vermeidbar war, für Dich aber wegen der dynamischen Veränderung der durch den PKW-Fahrer verursachten Situation keine Möglichkeit mehr bestand, den Unfall zu verhindern, nachdem die Notbremsung eingeleitet gewesen ist. Mit Kostendeckung ist es jedenfalls einen Versuch wert. Ohne wird es zu teuer, weil das verkehrstechnische Gutachten unvermeidbar sein wird.

    Persönlich vermute ich allerdings vor dem Hintergrund langjähriger Praxiserfahrung, dass es dem nicht Moped fahrenden Richter eher fern liegen wird, zu akzeptieren, dass der BMW Fahrer die Situation beherrscht hat und Du nicht. Er wird Dir mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen, wenn man kein ABS hat, muß man eben mehr Abstand halten als einer mit ABS.


    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Doch noch 60%, hätte ich nach der Ansicht der Grünen nicht erwartet, wenn auch die 40% noch schmerzen.

    Ich würde versuchen, Honig zu saugen. Ich liebe diesen Satz vom Bernd. :)
    Die OWi wurde eingestellt, also auch hier Einsicht der Behörden, das ist doch ausbaufähig.
    Der PKW-Fahrer hat immer noch eine Strafe wegen Sperrflächenfahrt. Mir fehlt hier die Gefährdung durch Rückwärtsfahrt aus der Sperrfläche (ruhender Bereich) in den fließenden Verkehr.

    Interessant, wenn auch oberflächlich betrachtet, ist auch: Bremst Du für ein Haarwild und stürzt, zahlt die Versicherung. Gleicher Versuch beim Dosenfahrer, um einen Aufprall mit folgenschweren Verletzungen zu vermeiden, bringt 40% Selbstbehalt. :gruebel:

    Oder das Unfallgeschehen an einer Kreuzung. PKW nimmt Krad die Vorfahrt. Setzt an, bremst und kommt 2 Meter (wie im hiesigen Fall) in Richtung der Fahrbahn des Bikers. Dieser leitet eine Vollbremsung ein, um den zu befürchtenden Einschlag zu verhindern oder zumindest zu mildern und kommt zu Fall. Auch hier zahlt normalerweise die Versicherung.

    Ich finde immer noch, dass Befahren der Sperrfläche ist eine Sache, aber das nicht zu erwartende Zurücksetzen aus dem Sperrbereich in den fließenden Verkehr, wenn ich das richtig gelesen habe, gehört nach meiner Ausfassung härter bestraft, als nur das einfache Befahren einer Sperrfläche.

    Ich stelle mir die Situation auch aus der Sicht der beiden Biker unterschiedlich vor, auch wenn alles sich wohl in nur einer, aber entscheidenden Sekunde abspielte.

    BMW-Fahrer: Wollte den Wender überholen und bremst bereits bei der ersten Linksbewegung des PKW ab. Gut, er hat alles richtig gemacht und konnte die Vorteile des ABS voll ausspielen. Er ist in der honigsaugenden Argumentationskette ab jetzt nur ein Störfaktor. :D

    Honda-Fahrer: Sieht den PKW links abbiegen, aber da war noch kein Rückwärtsmanöver zu erwarten, weil der Depp nicht in einem Zug rumkommt.
    Muß man von jedem Linksabbieger ein Rückwärtsmanöver erwarten? Dies auch noch brutal schnell eingeleitet und umgesetzt ohne die Chance, sich darauf einzustellen!

    Für den Blader stellte die Situation just in dem Moment noch keine Gefahr dar, da er eben keinen Überholvorgang vor hatte und seine geplante Fahrtrichtung kein Hindernis befürchten ließ. Erst das rücksichtslose Zurücksetzten wurde ihm zum Verhängnis, da er seine Fahrt- und Fluchtlinie schwinden sah. Fahren ohne ABS ist ja noch nicht verboten. Die Notbremsung hat der PKW eindeutig erzwungen, mit Folgen, die er durch umsichtige Fahrweise hätte verhindern können und sogar müssen.

    Wobei mir der Zeitablauf, vom Moment des PKW Linksabbiegens/PKW Vorwärtsbremsung bis Stillstand/Einlegen des Rückwärtsgangs und Beginn Rückwärtsfahrt, noch nicht klar ist, ob diese nicht unerhebliche Zeit ausreicht, um sicher von einer rechtszeitigen Gefahr für den Blader zu sprechen. Die Gefahr für den BMW-Fahrer war bereits viel früher eingetreten und stellte dank Blitzreaktion und ABS letztendlich kein Problem dar. Die Gefahr für den Blader kam später und war auch erst später erkennbar, erst zu dem Zeitpunkt der Rückwärtsfahrt, aber da war es quasi schon zu spät.

    Man sollte auch nicht hinter BMW-Fahrern herfahren. ;)
    Ein interessanter Fall für weitere ABS-Diskussionen.

    Mir wäre für solche und ähnliche Fälle ein Spendentopf vom Forum organisiert und von Mitgliedern und Sponsoren gefüllt, ein überlegenswerter Vorschlag (Arbeitstitel: "Honigsauger". :D ), um solchen Kandidaten die schlaflosen Nächte zu reduzieren und dem Bernd nebst Kollegen mehr Fälle aufzubürden, die sonst wegen Kostendruck verloren gingen. ;) Quasi ein "Weißer Ring" von und für Blader ohne Rechtsschutzversicherung. Sollte ein solcher, sonst nie geführter, Prozeß zum Erfolg führen, könnte der Betroffene einen Teil wieder als Spende in den Topf leiten. Sinnvoll? :gruebel: Machbar? :gruebel:

    Gruß
    Lilo, der mal wieder die Welt oder zumindest das Ego eines Bladers retten will :D

  • Zitat

    Original von RR-06


    Interessant, wenn auch oberflächlich betrachtet, ist auch: Bremst Du für ein Haarwild und stürzt, zahlt die Versicherung. Gleicher Versuch beim Dosenfahrer, um einen Aufprall mit folgenschweren Verletzungen zu vermeiden, bringt 40% Selbstbehalt. :gruebel:

    Lilo, der "Selbstbehalt" ist kein Selbstbehalt, sondern Mithaftungsanteil wegen der eigenen Betriebsgefahr und eigenen mitwirkenden Verschuldens bei der Schadensentstehung in der Haftpflichtregulierung, also Minderung der Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner.

    Das Ausweichen, weil man zu feige ist, drüber zu fahren ;-)), betrifft die (Teil-)Kaskoversicherung, wenn man eine hat. Dort hat man dann in der Regel einen vertraglich ausbedungenen echten Selbstbehalt. Hier werden Ansprüche gegenüber dem eigenen Versicherer aus dem Versichrungsvertrag geltend gemacht, da gibt es den GEsichtspunkt des mitwirkenden Verschuldens nicht, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz den Haftungsausschluß.

    Die Idee mit dem Weißen Ring für Blader, die für eine Rechtsschutz zu geizig sind, ist aus meiner Sicht als Anwalt nicht schlecht, selbst spenden, damit die Geizhälse die Rechtsschutzbeiträge sparen, würde ich allerdings nicht, nur profitieren ;-). Im Ergebnis dürfte aber nicht genug zusammenkommen, um z.B. mehrere tausend Euro teuere Gutachten zu finanzieren. Also besser eine eigene Rechtsschutz bezahlen, als spenden. Ich denke im übrigen, dass diejenigen nicht spenden, die auch keine RS haben, umgekehrt aber gerne die Vorteile einer von anderen bezahlten Hilfseinrichtung in Anspruch nehmen würden. Die Menschheit ist nicht gut.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Zitat

    Original von lawyer

    Lilo, der "Selbstbehalt" ist kein Selbstbehalt, sondern Mithaftungsanteil wegen der eigenen Betriebsgefahr und eigenen mitwirkenden Verschuldens bei der Schadensentstehung in der Haftpflichtregulierung, also Minderung der Ansprüche gegenüber dem Unfallgegner.

    Das Ausweichen, weil man zu feige ist, drüber zu fahren ;-)), betrifft die (Teil-)Kaskoversicherung, wenn man eine hat. Dort hat man dann in der Regel einen vertraglich ausbedungenen echten Selbstbehalt. Hier werden Ansprüche gegenüber dem eigenen Versicherer aus dem Versichrungsvertrag geltend gemacht, da gibt es den GEsichtspunkt des mitwirkenden Verschuldens nicht, nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz den Haftungsausschluß.

    Die Idee mit dem Weißen Ring für Blader, die für eine Rechtsschutz zu geizig sind, ist aus meiner Sicht als Anwalt nicht schlecht, selbst spenden, damit die Geizhälse die Rechtsschutzbeiträge sparen, würde ich allerdings nicht, nur profitieren ;-). Im Ergebnis dürfte aber nicht genug zusammenkommen, um z.B. mehrere tausend Euro teuere Gutachten zu finanzieren. Also besser eine eigene Rechtsschutz bezahlen, als spenden. Ich denke im übrigen, dass diejenigen nicht spenden, die auch keine RS haben, umgekehrt aber gerne die Vorteile einer von anderen bezahlten Hilfseinrichtung in Anspruch nehmen würden. Die Menschheit ist nicht gut.

    Gruß Bernd

    den letzten Satz würde ich unterschreiben.

  • Zitat

    Original von lawyer
    Madame, 25% sind schon eigene Betriebsgefahr. weitere 15% für suboptimale Performance :streichel: :dumdiedum: sind nicht unvertretbar.

    Schon klar. 8)

    Zitat

    Dennoch würde ich mit Rechtsschutz entweder ab zum eigenen Anwalt oder mit der eigenen Haftpflicht aushandeln, dass die im Rahmen des Regresses 100% Haftung des Dosenfahrers durchdrücken. Begründung müßte dann lauten, dass der Verstoß des Dosenfahrers derart grob gewesen ist, dass die eigene Haftung aus der Betriebsgefahr außer Ansatz bleibt.

    Genau DAS habe ich vor bzw. darauf will ich hinaus. Denn - nochmal, nochmal, nochmal:

    Ich und Fz-Führer 02 waren absolut verblüfft, was da innerhalb weniger Sekunden abging. Rechts 'ranfahren, keinen FRA setzen - weder rechts noch links - und dann 'rüberziehen auf die beide Richtungsfahrbahnen trennende Sperrfläche war eins.

    Wie geschrieben - FR zu 02 schaffte es, nach links auszuweichen und vor der Beifahrertür des 03 zum Stehen zu kommen und ich hatte mich mental schon darauf eingestellt, zwischen dessen Heck und rechtem Fahrbahnrand 'durchzuflutschen.

    Da setzt der 03 zurück, um auf seiner neu gewählten Fahrbahn entgegenkommenden Fahrzeugen Platz zu machen. :tougue::tougue: Ende im Gelände.

    Weißt' - wie oft hat man das als "Dosenfahrer" - vielleicht - selbst schon gemacht: In der Hektik mal eben schnell gewendet - und nicht den rückwärtigen Verkehr beachtet.

    Das kann böse ins Auge gehen.

    Zitat

    Persönlich vermute ich allerdings vor dem Hintergrund langjähriger Praxiserfahrung, dass es dem nicht Moped fahrenden Richter eher fern liegen wird, zu akzeptieren, dass der BMW Fahrer die Situation beherrscht hat und Du nicht. Er wird Dir mit hoher Wahrscheinlichkeit sagen, wenn man kein ABS hat, muß man eben mehr Abstand halten als einer mit ABS.


    Gruß Bernd

    Damit rechne ich auch, aber ich wußte ja nicht, daß der vor mir fahrende Kradler auf 'ner 1000 RR saß. Bis ich sie da liegen sah... - und ich daneben lag.

    Heute RA angefunkt. Werde ggfs. weiter berichten.

    2 Mal editiert, zuletzt von Frau Holle (6. Dezember 2010 um 15:22)

  • Neueste Neuigkeiten. Gestern Post von der Versicherung im Kasten.

    Wurde hochgestuft - obwohl der Unfall nicht durch mich verursacht wurde.

    Von SF 10 auf SF 4 - von 30 % auf 45 %.

    Begründung nach Anruf:

    "Es wurde Schadenersatz geleistet, dann folgt eine Höherstufung."

    "Ja - aber es wurde auch an mich selber gezahlt, wieso werde ich denn dann höhergestuft?"

    "Weil Ersatz geleistet wurde."

    "Ja, das weiß ich inzwischen, aber ich habe den Unfall nicht verursacht."

    "Das ist egal, es wurde Ersatz aus Ihrem Vertrag geleistet."

    Boah! Mann! So zahle ich im Prinzip nicht nur den Schadenersatz an den Typen, sondern auch den an mich geleisteten zurück!

    Ist das noch normal?

    :motz: :tougue:

    Einmal editiert, zuletzt von Frau Holle (28. Dezember 2010 um 12:24)

  • das ist zwar ärgerlich, aber gleichwohl in Ordnung. Die Rückstufung erfolgt in jedem Schadensfall. Du kannst aber den gegnerischen Schaden selbst bezahlen, dann bleibt die Teuerung in der Prämie aus. Reines Rechenexempel, wie lange es dauert, bis Du wieder bei 35 % bist. Die Versicherung rechnet Dir das auf Wunsch aus.

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Siehste, Bernd - und genau da ist die Streitfrage:

    1.) Der Unfall wurde ja - siehe Schilderung - durch einen Dritten verursacht, durch dessen Wendemanöver ich zu Fall kam und dadurch jemand anderen schädigte.

    2.) Logischerweise müßte der Sachschaden ja dann aus zwei Verträgen - demjenigen, der gewendet hat und aus meinem - beglichen worden sein. Was mich jetzt interessiert: Wurde der Mitverantwortliche zu 3 - bei der gleichen Gesellschaft versichert - auch hochgestuft oder nicht?

    Angeblich wurden ca. 6.000 EUR entschädigt - das Rechenexempel ist einfach, habe ich ja schon mal durchgeführt, da ging es lediglich um 2.000 EUR, die habe ich dann per Ratenzahlung abgestottert.

    Ich muß mir mal die Differenz zwischen altem und neuem Beitrag ausrechnen, dann mit 12 (Vierteljahresbeitrag) über drei Jahre multiplizieren - dann hab' ich's ja so grob.

    15 % sind ja drei Jahresrückstufungen - jedes Jahr 5 %, wenn ich mich recht erinnere. Ich war auf 30 %.

    Ist denn eine Anfechtung solcher Entscheidungen überhaupt sinnvoll, wenn sich die Versicherung - so mutmaße ich mal - auf die reine Betriebsgefahr "zurückzieht" und die Schuldfrage außer Acht läßt?

  • Verehrte Gemeinde, ggfs. Interessierte:

    Gestern war Hauptverhandlung im verkehrsrechtlichen Teil dieser äußerst verzwickten Geschichte. Geladen waren der Kläger nebst anwaltlicher Vertretung (also ich) und der Beklagte nebst Vertretung. Keine Unfallzeugen (Polizei als Unfallaufnehmende/Anzeigenerstatter) und auch der von mir Geschädigte nicht. Sehr junge RAG, der wir als Prozeßbeteiligte ab und an bei der Sachverhaltsschilderung/Beweisaufnahme noch ein bißchen auf die Sprünge helfen mußten. Absurd wurde es gegen Abschluß der Verhandlung, als dann so technische Details abgehandelt wurden - neues Motorrad des Geschädigten mit ABS, meine olle Fireblade: "Ja - dann müssen Sie sich noch zusätzlich die technischen Voraussetzungen Ihres Motorrades - kein ABS hier/mit ABS dort - vergegenwärtigen bzw. diese berücksichtigen, wenn Sie meinen, daß es mit ABS nicht zu dem Unfall bzw. der Unfallfolge gekommen wäre..."

    Also - gegen mich: Wenn Sie vorsichtiger gefahren wären und nicht so stark gebremst hätten, wär's nicht passiert. Klasse. Hätte, wäre, könnte.

    Ich hasse Konjunktive.

    Langer Rede, kurzer Sinn - nach 1.1/ 2 Stunden Verhandlung haben wir uns verglichen:

    Die beklagte Partei schießt mir noch 300,-- EUR nach - und ich verzichte in diesem (verkehrsrechtlichen) Teil auf eine Weiterführung - aus rein prozeßökonomischen Gründen:

    Denn:

    Hauptfrage war und wird immer sein - die Frage der Vermeidbarkeit/Unvermeidbarkeit des Unfalls. Gleich, ob das Vergehen des Unfallverursachers durch sein etwas abenteuerliches Wendemanöver unstrittig ist oder nicht - an MIR als Verunfallten, der einen eigentlich unbeteiligten Dritten geschädigt hat, wird die Frage haften bleiben:

    War dieser Unfall und seine daraus resultierenden Folgen vermeidbar oder nicht?

    Aus meiner Sicht - aufgrund der zeitlichen-/räumlichen Enge des Unfallherganges - nicht.

    Das wiederum müßte bei einem Fortgang des Verfahrens - so ich das verstanden habe- erneut ein Gutachter prüfen - und das kann richtig teuer werden, da es ja nicht mehr um Sachschäden, sondern um eine Prüfung unter Berücksichtigung der zeitlichen Abläufe und räumlichen Gegebenheiten an der Unfallstelle geht, inclusive Reaktionszeitfenster und hastdunichtgeseh'n..

    Aller Wahrscheinlichkeit nach gehen solche Verfahren für den Kläger aus, wie das berühmte Horneberger Schießen: außer Spesen nix gewesen, der einzige, der daran verdient ist - richtig: Der Gutachter.

    Und das muß nicht sein.

    Bleibt jetzt noch die Frage, ob ich gegen die Versicherung dahingehend vorgehe, daß die die Höherstufung in die SF-Klasse rückgängig macht.

    Der Schaden am Krad des unbeteiligten Dritten (mein Eimer fiel ja in seinen) beträgt - so mir noch erinnerlich - lt. Auskunft der Versicherung vor einem Jahr mal eben locker 4.000 Schleifen.

    War ja 'ne neue S 1000 RR - und so ein verkratztes Hinterrad kostet auch mal eben "locker" seine 1.000 Schleifen, wenn man damit hinkommt. Da das Krad neuwertig war - ca. 500 km. auf der Uhr - hat der Junge (verständlicherweise, würde ich auch machen) alles austauschen lassen, was auch nur ein Krätzerchen hatte.

    "Rückkauf" - kann ich daher vergessen. Ich muß jetzt noch 3 Jahre - also insgesamt 12 erhöhte Vierteljahresbeiträge zahlen, um wieder auf 30 % SF zu kommen.

    Ob DER Punk gegen die Versicherung dann wirklich lohnt - Stichwort ggfs.Gutachten - siehe oben - ich weiß nicht recht.

    Ach so - das Zurücksetzen des Beklagten während des Wendemanövers haben wir in der Verhandlung nicht erwähnt - mein Anwalt riet mir:

    Deine Absicht, da noch eben zwischen Leitplanke und Auto hindurchzuzischen - Stichwort Notausgang - könnte (Scheiß-Konjunktiv) - könnte Dir als Versuch angelastet werden, aufgrund überhöhter Geschwindigkeit (im Gegensatz zu den im Laufe der Verhandlung von uns und der Gegenseite gemutmaßten, geringen Geschwindigkeiten zum Unfallzeitpunkt) das Bremsmanöver vermieden haben zu wollen.

    Einfach: Du hattest keinen Bock, aufgrund der unübersichtlichen Verkehrslage zu bremsen und hast den Notausgang gewählt. Wenn Du dann auf die Fresse gefallen wärst, hättste hier vor Gericht richtig schlecht ausgesehen.

    10 Mal editiert, zuletzt von Frau Holle (2. Dezember 2011 um 11:58)

  • das hast Du davon, einen Anwalt genommen zu haben, der offenkundig von der Physik des Mopedfahrens keine Ahnung hat. Solche Argumente verursachen bei mir als Altmopetisten und Fahrphysik-Freak Umkehr der Magenperistaltik.

    Gegen die Versicherung den Punk loszulassen, ist sinnlos. Lies einfach die Vertragsbedingungen mal in Ruhe durch. In Ruhe, hab´ich gesagt, nicht jetzt gleich :) .

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • Ich denke, Du meinst den letzten Absatz, der Dir eine Umkehr in der Magenperistaltik verursacht?

    Oder was? Nochmal: Es ging hier einzig und alleine um die Vermeidbarkeit des Unfalls oder nicht.

    Nicht um die Fahrphysik eines Motorrades generell, ob mit oder ohne ABS.

    Eine Erläuterung, inwiefern ein Anwalt mit hoher Sachkunde von der Fahrphysik eines Motorrades dieser Verhandlung eine andere, im Zweifelsfalle günstigere Wendung hätte geben können, interessiert mich und bestimmt auch die Gemeinde brennend.

    Dem Grunde nach ging es mir auch nur um die Versicherung - weniger um den Sachverhalt vor Ort an sich. Die Idee hatte mein Anwalt - wir haben diese Geschichte - und nur die jetzt verhandelte - eigentlich eher als Versuchsballon betrachtet, aus der man nur klüger werden kann, für die Zukunft.

    Für mich war das Vermeiden der Aussage - und der Beklagte behauptete steif und fest, schon rechts auf der Gegenfahrbahn gestanden zu haben, als es krachte, was wir widerlegen konnten - des Zurücksetzens jedenfalls schlüssig. Ein Widerlegen der Aussage, sein FRA habe noch vom Linksabbiegen gesetzt gestanden um uns daher auf seine Absicht, (verkehrswidrig) zu wenden, aufmerksam zu machen, ist uns ebenfalls gelungen bzw. wir konnten sie - meine Mitschuld betreffend - halbwegs entkräften.

    Ich bitte höflichst um ein Plädoyer. ;)

    Einmal editiert, zuletzt von Frau Holle (2. Dezember 2011 um 14:03)

  • Hi, soory alles sehr interessant und ich habe versucht mir alles Bildlich vorzustellen, aber meine Frage:


    wenn der Fahrzeugführer 02 nach links ausweicht kommt er dann nicht vor der Fahrertür zum stehen und nicht vor der Beifahrertür?

    Und ich sehe das auch so, wenn er anhalten konnte und du versucht hast auf der rechten Seite wo vorher mehr Platz war zum stehen zu kommen,

    dann gebe ich dir recht, das es nach zurücksetzen des Dosenfahrers wohl erst recht nicht gereicht hat, da die für das Bremsmanöver zur Verfügung stehende Strecke

    um eine Fahrzeuglänge verkürzt wurde und du wiederum die Richtung nach links zum ausweichen wechseln musstest, und dann hat es erst recht nicht mehr gelangt.

    So habe ich den Unfall verstanden.....


    Es wäre bestimmt eine große Genugtuung gewesen, dem Dosenfahrer vor Ort noch eine zu semmeln (ohne offentsichtliche Blessuren) und ihm zu sagen er solle sich warm anziehen..... :motz:

    Der Himmel ist blau, das Wasser ist nass und Frauen haben Geheimnisse!

  • ...
    um eine Fahrzeuglänge verkürzt wurde und du wiederum die Richtung nach links zum ausweichen wechseln musstest, und dann hat es erst recht nicht mehr gelangt.

    So habe ich den Unfall verstanden.....

    Exakt so war's.

  • Zwischen Leitplanke und Fahrzeug hindurch den Notausgang zu benutzen, statt die tatsächlich stattgehabte Panikbremsung auszuführen, funktioniert nicht, weil das dafür erforderliche Lenkmanöver zunächst eine Bewegung in Richtung auf das Fahrzeug zu bedingt und erst danach in ein echtes Ausweichmanöver, sprich Bogenfahrt durch den Notausgang münden kann. Das ist Fahrphysik, die hier im erlauchten Kennerforum wohl Allgemeingut ist.

    Die Reaktionszeit ist naturgemäß für beide Manöver identisch, die Bremsung erfolgt aber aufgrund der oben geschilderten Umstände physikalischer Natur früher, als das echte Ausweichen vom Fahrzeug weg. Ergo kann ein solches Manöver kaum so funktionieren, ohne ebenso in einer Kollision zu münden, denn das Ausweichen erfolgt in der zweiten Variante ja ungebremst(!). So gesehen war der Unfall im Zeitpnkt Deiner Reaktion in beiden Varianten unvermeidbar in technischer Hinsicht. Mit überhöhter Geschwindigkeit, wie Dein Anwalt meint, hat das nix zu tun. Ein Moped ist eben keine Dose, die sofort eine Kurve fährt, wenn man einlenkt. Ein Moped braucht dazu wesentlich mehr Strecke und deshalb Zeit.

    In rechtlicher Hinsicht hatte ich mich schon früher im Sinne des jetzt gefundenen Ergebnisses geäußert. Also keine Überraschung. Der optimale Fahrer wäre nicht in diese Situation gekommen. Fahren mit angepaßter Geeschwindigkeit und ausreichendem Sicherheitsabstand hätte den Unfall vermieden. Der wendende Dosenfahrer, erst recht, wenn er noch zurückgesetzt hat, hat dazu viel Zeit gebraucht, nämlich Abbremsen, Einlenken, Abbremsen bis zum Stillstand, Gangwechsel, Anfahren. Deshalb war für einen vorsichtigen Fahrer rechtzeitig erkennbar, dass hier eine unklare Verkehrslage bestand. Das hätte zu besonderer Vorsicht mahnen müssen, die Du aber als Altracer naturgemäß nicht hast walten lassen, sonst hättest Du keinen Kürbis als Zweitmoped :) .

    Ich hoffe, das genügt als Plädoyer. Kehre in Dich und tue Buße :D

    Gruß Bernd

    If there's more than one possible outcome of a job or task, and one of those outcomes will result in disaster or an undesirable consequence, then somebody will do it that way. (Captain Edward A. Murphy, jr.)

  • ;););) :

    Zwischen Leitplanke und Fahrzeug hindurch den Notausgang zu benutzen, statt die tatsächlich stattgehabte Panikbremsung auszuführen, funktioniert nicht..

    Bedauerlicherweise ist im Cortex des Klägers keine Videokamera implantiert - Stichwort Blickführung - die auch dem erlauchten Kennerforum im allseits bekannten und berühmten Standardwerk "Die obere Hälfte des Motorrades" von Bernt Spiegel geläufig ist. ;)

    "Wo Du hinschaust, da fährst Du auch hin..."

    Der Beklagte gab an, daß sein Fahrweg bzw. die Fahrt selber eine flüssige Abfolge darstellte - also, das Ansteuern des rechten Fahrbahnrandes und das Einleiten des Wendemanövers war ein geschlossener Ablauf. Somit könnte als entlastendes Indiz die Blickführung zu werten sein, wie sie ein Forist schon treffsicher analysierte. Erst das Fahrzeug während des Rechtsheranfahrens verfolgen, dann die Veränderung des Fahrweges über die Fahrbahnmitte bis zum kurzzeitigen Stillstand auf dem Trennstreifen, nahezu gleichzeitiges Einlegen des Rückwärtsganges und kurzes Zurücksetzen in der irrigen Annahme, in einem Zuge nicht den Wendevorgang beenden zu können. Ferner gab der Beklagte an, zum Unfallzeitpunkt bereits auf dem rechten Fahrbahnrand der Gegenfahrbahn gestanden zu haben, was nicht zutreffend war.

    Fahrweg des Klägers - dem einer Schlangenlinie nicht unähnlich. Dem Fahrzeug des Beklagten durchaus folgend also.... ;) Immer die Finger an der Bremse, weil die Geschwindigkeit ja verzögert werden mußte, aufgrund der sich abzeichnenden, unklaren Verkehrslage.

    Zitat

    Das ist Fahrphysik, die hier im erlauchten Kennerforum wohl Allgemeingut ist.

    Selbstredend... ;)

    Zitat

    So gesehen war der Unfall im Zeitpnkt Deiner Reaktion in beiden Varianten unvermeidbar in technischer Hinsicht.

    In der Beurteilung der Unfallfolgen wird in der Theorie - dazu später mehr - vom idealen Fahrer ausgegangen, der zu jedem Zeitpunkt seiner Fahrt unter allen Umständen absolut situationsgerecht reagiert, um eigenen und Dritten keinen Schaden durch die Betriebsgefahr, die sein Fahrzeug per se verursacht, zuzufügen.

    Zitat

    Mit überhöhter Geschwindigkeit, wie Dein Anwalt meint, hat das nix zu tun.

    Dahingehend beantrage ich Entlastung meines Prozeßbevollmächtigten vom Vorwurf der Sachunkenntnis. In der Verhandlungspause wurde darüber beraten, ob ich den Umstand, "den Notausgang in Betracht gezogen zu haben" - in der Beweisaufnahme erwähnen sollte.

    Er riet mir ab, wie folgt: "Amtsrichter haben ihre eigene Amtsrichterlogik."

    "Wieso? Meinst Du vielleicht die Richterin könnte meine Schilderung, den "Notausgang" zu wählen, durchaus als Versuch werten, aufgrund überhöhter Geschwindigkeit eine Kollision, die mit der von beiden Parteien dargelegten geringen Fahrgeschwindigkeit eigentlich ausgeschlossen wurde, als Widerspruch in sich zu sehen, vermeiden gehabt zu wollen und mich dann doch der überhöhten Geschwindigkeit als kausal ursächlich für einen Unfall zu beschuldigen?"

    "Du - daran habe ich gar nicht gedacht, aber möglich ist bei Amtsrichtern und im Verkehrsrecht alles..."

    Die Erwägung stammt also nicht von ihm, sondern von mir.

    Zitat

    Also keine Überraschung. Der optimale Fahrer wäre nicht in diese Situation gekommen.

    Sicherlich. In der Rechtssprechung wird dieser Fahrer als - siehe oben - der ideale Fahrer bezeichnet. Den es - so mein Vertreter und auch die Richterin - nach allgemein gültiger Lebenserfahrung nicht gibt. Wohl aber gibt es ihn in der Theorie, die u.a. am Verkehrsgerichtstag in Goslar ständig behandelt wird.

    Ein Grund für meinen Vertreter zu der - nach der Verhandlung - getätigten Äußerung:

    "Da fahre ich nicht mehr hin. Alles Bekloppte. Die versuchen, den Straßenverkehr und die Menschen in allen möglichen und unmöglichen Details zu reglementieren bzw. verkehrsrechtliche und -tatsächliche Lebensumstände in Normen zu pressen. Das kann nicht funktionieren, denn: Fahrzeuge werden von Menschen gelenkt und nicht von Maschinen."

    Zitat

    Fahren mit angepaßter Geeschwindigkeit und ausreichendem Sicherheitsabstand hätte den Unfall vermieden.

    Ja. Den Begriff des optimalen Fahrers, der wir alle natürlich sind - ich ja sowieso - :D , vorausgesetzt. ;)

    Zitat

    Der wendende Dosenfahrer, erst recht, wenn er noch zurückgesetzt hat, hat dazu viel Zeit gebraucht, nämlich Abbremsen, Einlenken, Abbremsen bis zum Stillstand, Gangwechsel, Anfahren.

    Einspruch, Euer Ehren. ;) Der Vorgang war - lt. Auskunft des Beklagten - fließend.

    Zitat

    Deshalb war für einen vorsichtigen Fahrer rechtzeitig erkennbar, dass hier eine unklare Verkehrslage bestand. Das hätte zu besonderer Vorsicht mahnen müssen, die Du aber als Altracer naturgemäß nicht hast walten lassen, sonst hättest Du keinen Kürbis als Zweitmoped :) .

    So ist es. Ich beantrage daher die Entlastung aufgrund des hohen Lebensalters und des daher ständig vorhandenen Wunsches nach neuen, technischen Herausforderungen und der daraus ebenfalls mit dem Lebensalter wachsenden Überforderungsgefahr. ;)

    Zitat

    Ich hoffe, das genügt als Plädoyer. Kehre in Dich und tue Buße :D

    Gruß Bernd

    Mein anwaltlicher Vertreter bietet als Buße gegenüber des fahrphysikalisch-mentalen Motorradgottes an:

    Reinigen aller durch Kettenfettschmodder verunreinigten, hochglanzlackierten Hinterräder der Kräder der an dieser Debatte ernsthaft Beteiligten mit WD-40 Oel (Grundreinigung) und anschließender Trockenpolitur.

    :D

    Schönes Restwochende allerseits... (-: